-
Koalition verstärkt Kampf gegen organisierte Kriminalität: Einzug von Vermögen
-
Gericht: AfD darf in Rheinland-Pfalz Gemeindehaus nicht für Wahlkampftermin nutzen
-
Gewerkschaften kritisieren Heizungsgesetz - Industrie reagiert verhalten
-
Mieterbund kritisiert Einigung beim Heizungsgesetz scharf
-
Schwarzarbeitsgeflecht in Sicherheitsbranche: Großrazzia in sieben Bundesländern
-
300.000 Euro für erfundene Anlage: Mann in Bayern monatelang betrogen
-
Nordrhein-Westfalen: Starker Anstieg bei linksextremistischen Straftaten
-
Leiter von Schloss Versailles soll neuer Direktor des Pariser Louvre werden
-
Aufwärtstrend am Bau: Starkes Auftragsplus im Jahr 2025
-
Pistorius: Kauf von Kampfdrohnen für Bundeswehr ist "sehr wichtiger Schritt"
-
Merz zu Xi: "Große Chance" zur Entwicklung der Beziehungen mit China
-
Durchhalteparolen für inhaftierte IS-Mitglieder: Deutsche Sympathisantin angeklagt
-
Arbeitskorb stürzt ab: Zwei Tote bei Arbeitsunfall an Windrad in Hessen
-
Deutschlandweiter Aktionstag gegen politisch motivierte Kriminalität in Internet
-
Briefe an Schulleiter und Anwältin: Gerichte müssen neu über Beleidigung entscheiden
-
Frankreich 2030: Nächster Rücktritt im Organisationskomitee
-
"In San Siro geht das Licht aus": Inter im Sturm der Kritik
-
"Unmoralische" Zahlungen: Auch Rummenigge kritisiert Berater
-
NGO: Zahl getöteter Journalisten 2025 auf Höchstwert - Israel werden zwei Drittel davon vorgeworfen
-
Unfallbilanz: 2814 Verkehrstote in Jahr 2025 - leichter Anstieg zu Vorjahr
-
Verdächtiger nach tödlichen Schüssen auf 26-Jährigen in Dortmund festgenommen
-
Spahn verteidigt Pläne für neues Heizungsgesetz
-
Organisierte Kriminalität: Einziehen von Vermögenswerten soll erleichtert werden
-
Statistik: Zahl der Studienberechtigten in Deutschland 2025 gesunken
-
Staatsdefizit erhöht sich 2025 leicht - Defizitquote bleibt aber bei 2,7 Prozent
-
Staatliche Ausgaben trugen Wirtschaftswachstum zum Jahresende
-
56-Jähriger stirbt bei Arbeitsunfall in Betonfabrik in Mecklenburg-Vorpommern
-
Unsicherheit bleibt groß: Verbraucherstimmung wenig verändert
-
Peru: Übergangspräsident ernennt Ökonomin zur Regierungschefin
-
China-Besuch: Merz sieht "großes Potenzial" in Beziehungen
-
NBA: Schröder, Hartenstein und Orlando siegen
-
Merz in China eingetroffen - Kanzler sieht "großes Potenzial" in Beziehungen
-
NBA: Schröder und Hartenstein siegen
-
Zverev gewinnt bei Comeback in Acapulco
-
Rede an die Nation: Trump beschwört "goldenes Zeitalter" - Demokraten kritisieren "Chaos"
-
SPD-Migrationspolitiker fühlen sich bei Programmdebatte außen vor
-
Fokussierter BVB: "Null Rücksicht auf das Bayern-Spiel"
-
Merz zu Antrittsbesuch in China eingetroffen
-
"Ein Märchen": Bodö verzückt sogar die hohe Politik
-
Andrich: Bloß nicht die Bayern!
-
Pentagon setzt KI-Unternehmen Anthropic Ultimatum für militärische Nutzung
-
Trump wirft Iran Bau von Raketen für Angriff auf USA vor
-
Patientenschützer kritisieren Einknicken des Bundes bei Regelungen zum Organspenderegister
-
Pistorius und Warken stehen im Bundestag Rede und Antwort
-
Haushaltsausschuss stimmt über Kampfdrohnen für die Bundeswehr ab
-
Rede an die Nation: Trump bescheinigt sich Erfolge - Demokraten kritisieren "Chaos"
-
Antisemitismus-Vorwurf: US-Regierung verklagt Hochschule UCLA
-
Epstein-Opfer bei Trumps Rede zur Lage der Nation
-
Grande Portage Resources sichert sich Bohrunternehmen für das Programm 2026 im Goldprojekt New Amalga und gibt Projektupdate bekannt
-
Eingeschränkter Kinderimpfplan: 15 US-Bundesstaaten verklagen Trump-Regierung
Briefe an Schulleiter und Anwältin: Gerichte müssen neu über Beleidigung entscheiden
Über zwei mögliche Fälle von Beleidigung muss nach aktuellen Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts neu entschieden werden. Das Landgericht Ulm und das Oberlandesgericht Stuttgart berücksichtigten die Meinungsfreiheit nicht ausreichend, wie Verfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. In einem Fall ging es um eine E-Mail an einen Schulleiter in der Coronazeit, im anderen Fall um ein Schreiben an eine Rechtsanwältin. (Az. 1 BvR 986/25 und 1 BvR 581/24)
In der E-Mail an den Schulleiter verwendete ein Vater, dessen Sohn das Gymnasium besuchte, unter anderem die Formulierung "faschistoide Anordnungen". Es ging um die 2021 geltenden Coronamaßnahmen. Er wurde wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt.
Der Brief an die Rechtsanwältin wurde 2023 von einem früheren Psychiatriepatienten verfasst. Die Anwältin war seine Verfahrenspflegerin, vertrat also seine Rechte. Das Krankenhauspersonal wurde in dem Schreiben als "psychiatrischer Mob" bezeichnet. Die Gerichtsvollzieherin und das Oberlandesgericht entschieden, dass es nicht förmlich zugestellt werden musste.
In beiden Fällen wandten sich die Verfasser an die Richterinnen und Richter in Karlsruhe. Diese gaben ihren Beschwerden nun statt. Die Männer seien in ihrem Grundrecht auf Meinungsfreiheit verletzt worden. Das Verfassungsgericht entschied dabei nicht darüber, ob die Formulierungen in den Briefen tatsächlich beleidigend waren.
Es erklärte aber, dass die betreffenden Gerichte in Baden-Württemberg die rechtlichen Anforderungen nicht genug beachtet hätten. Sie hätten sich nicht ausreichend mit dem Wortlaut und dem Sinn der Äußerungen auseinandergesetzt.
Außerdem hätten sie im jeweiligen Kontext zwischen der Meinungsfreiheit der Verfasser und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Betroffenen abwägen müssen, führte das Verfassungsgericht aus. Es verwies die Fälle zurück nach Ulm und Stuttgart, wo nun neu entschieden werden muss.
E.Schubert--BTB