-
Nach Jochbeinbruch: Modric bangt um WM
-
"Bin 1,92 Meter": Kompany verzichtet auf Mourinho-Trick
-
Fluggesellschaften: Zu wenig ordnungsgemäße Untersuchungen nach Unglücken
-
Elon Musk gegen Open AI: Prozess hat mit Auswahl der Geschworenen begonnen
-
Gericht wirft Verdächtigem versuchten Mord an US-Präsident Trump vor
-
Bonhof spricht von "Scheißjahr" - Rücktritt gefordert
-
Floridas Gouverneur DeSantis legt Plan zum Neuzuschnitt der Wahlkreise vor
-
Israels Verteidigungsminister: Hisbollah-Miliz "spielt mit dem Feuer"
-
"Witwe im Wartestand": Melania Trump empört über Äußerung von US-Moderator Kimmel
-
Unionsfraktion setzt Vorstandsklausur fort
-
UN-Konferenz zu Atomwaffensperrvertrag: Guterres warnt vor Aushöhlung des Vertrags
-
Bergarbeiter demonstrieren vor Energieministerium in Ankara
-
Snooker-WM: O'Sullivan scheidet trotz hoher Führung aus
-
Putin bei Treffen mit Araghtschi: Russland tut "alles" für Frieden am Golf
-
75-Jähriger wird in Baden-Württemberg von Wohnmobil überrollt und stirbt
-
Nach tragischem Autounfall: Joshua-Comeback am 25. Juli
-
China blockiert Kauf des in China gegründeten KI-Agenten Manus durch Meta
-
Tödlicher Streit vor U-Bahnhof: Lange Haftstrafen in Hamburg
-
Anglikanische Erzbischöfin Mullally von Papst Leo XIV. im Vatikan empfangen
-
Bundesverwaltungsgericht setzt Verhandlung über Verbot von Neonazisekte fort
-
Waldrama vor Insel Poel: Rettung mit Lastkahn soll am Dienstagmorgen starten
-
Schlangenbiss in Ägypten-Urlaub: Urlauber aus Bayern stirbt nach Show in Hotel
-
Blindgänger in Baden-Württemberg entschärft: Menschen und Pferde verlassen Gestüt
-
Streit um Gesundheitsreform - Union macht Druck auf Ministerin Warken
-
Eberl sieht Kompany-Sperre gelassen: "Jetzt ist es so"
-
Bemühungen um Ende von Iran-Krieg offenbar weiter fruchtlos - Irans Außenminister bei Putin
-
Weiter Ringen um Haushalt - Union gegen zusätzliche Ausnahme von Schuldenbremse
-
Trampelpfad über Gleise genutzt: Frau in Brandenburg von Zug erfasst und getötet
-
Patientinnen vergewaltigt: Krankenpfleger zu mehr als zwölf Jahren Haft verurteilt
-
Grüne werfen Merz nach einem Jahr Schwarz-Rot Planlosigkeit vor
-
Prozess gegen mutmaßlichen Mitarbeiter von syrischem Geheimdienst in Koblenz begonnen
-
Umsturzpläne: BGH bestätigt Haftstrafen für Anführer von Kaiserreichsgruppe
-
Überfall auf Rüstungsfirma in Ulm: Prozess gegen fünf Angeklagte begonnen
-
Polizeihund beißt Neunjährigen in Nordrhein-Westfalen
-
Fast 700 Kilogramm Kokain in Container mit Holzpellets in Hamburg beschlagnahmt
-
Auswärtiges Amt nennt Einbestellung deutschen Botschafters in Moskau "haltlose Maßnahme"
-
Automesse in Peking: WeRide und Lenovo arbeiten bei Robotaxis zusammen
-
Prozess wegen Anschlagsplänen in Berlin - 23-jähriger Syrer legt Geständnis ab
-
Ecstasy in Champagner: Angeklagter in bayerischem Weiden freigesprochen
-
Nach Schüssen bei Korrespondenten-Dinner mit Trump: Angreifer soll formell beschuldigt werden
-
Kolumbien beschwört bei Konferenz zum Ausstieg aus fossilen Energien neue Allianzen
-
Hund beißt Fünfjährigen in Nordrhein-Westfalen in Kopf
-
Urteil: Kontrolle an deutscher Grenze zu Luxemburg rechtswidrig
-
EU-Kommissionschefin wirbt erneut für Mini-Atomkraftwerke
-
PSG mit Vitinha und Hakimi
-
Doping-Experte Sörgel über Sawe: "Keine Zweifel angebracht"
-
FDP Hessen spricht sich für Kubicki als neuen Parteichef aus
-
Maifeiertag: ADAC warnt vor Staus an verlängertem Wochenende
-
Wadephul setzt im Ringen um Aufhebung der Hormus-Blockade auf UN-Sicherheitsrat
-
Paketbote springt auf Flucht vor Hunden auf Porsche: Keine Haftung für Schäden
Syrischer Arzt wegen Verbrechen gegen Menschlichkeit in Frankfurt vor Gericht
Mit der Verlesung der Anklage hat am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main der Prozess gegen einen syrischen Arzt wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit begonnen. Zum Auftakt sagte der Angeklagte zu seinem Leben aus. Die Bundesanwaltschaft wirft Alaa M. Folter und die vorsätzliche Tötung eines Gefangenen vor.
Der 36-Jährige soll in den Jahren 2011 und 2012 als Assistenzarzt in einem Armeekrankenhaus und einem Gefängnis des Militärgeheimdiensts im syrischen Homs Gefangene "gefoltert und ihnen schwere körperliche sowie seelische Schäden zugefügt" haben, wie Oberstaatsanwältin Anna Zabeck sagte. Konkret wirft ihm die Anklage unter anderem Mord, Folter in 18 Fällen, schwere und gefährliche Körperverletzung, schwere Freiheitsberaubung sowie Freiheitsberaubung mit Todesfolge vor.
Die Opfer sollen laut Zabeck der gegen die Staatsführung von Machthaber Baschar al-Assad aufbegehrenden Opposition zugerechnet worden sein. Bei seinen Handlungen soll es sich um "systematische Angriffe gegen die Zivilbevölkerung" gehandelt haben. Sie seien eingebettet gewesen in das Bestreben der syrischen Regierung, die oppositionelle Bewegung im Land niederzuschlagen.
Teilweise soll M. medizinische Instrumente oder Plastikrohre benutzt haben, um Gefangene zu schlagen. Anderen habe er gegen den Kopf oder in den Bauch getreten. Auch gegen bereits bestehende Wunden habe er getreten, teilweise habe er sie angezündet.
In einem Fall soll er einen Gefangenen mittels einer Injektion "vorsätzlich getötet haben, um damit seine Macht zu demonstrieren und zugleich das Aufbegehren eines Teils der syrischen Bevölkerung zu unterdrücken", sagte Zabeck. Einem misshandelten Gefangenen, dessen Zustand sich durch einen epileptischen Anfall verschlechterte, soll er im Oktober 2011 eine Tablette gegeben haben. Der Mann zeigte daraufhin keine Reaktion mehr und starb.
Zudem soll er im Sommer 2011 die Genitalien eines 14 oder 15 Jahre alten Jungen mit Alkohol übergossen und angezündet haben. "Damit nahm M. den Verlust der Zeugungsfähigkeit billigend in Kauf", hieß es in der Anklage. "Im Anschluss prahlte er damit, eine neue Foltermethode erfunden zu haben." Auch die Hand eines Gefangenen soll M. mit brennbarer Flüssigkeit übergossen und angezündet haben.
Nach Verlesung der Anklage ließ sich der 36-Jährige zu seiner Person ein. Nach eigenen Angaben kam der zu christlichen Minderheit gehörende M. 2015 mit einem offiziellen Visum nach Deutschland. Seit 2009 habe er in Syrien mit Privatlehrern Deutsch gelernt, weil er in Deutschland habe leben wollen. Ab September 2015 habe er als Arzt in Deutschland arbeiten dürfen. Fragen der Nebenklage ließ er unbeantwortet.
In zehn Fällen hatte der Senat die Anklageschrift aus Rechtsgründen zunächst abgelehnt, weil die Tatvorwürfe nicht hinreichend umgrenzt und nicht konkret genug gefasst seien. Der Bundesgerichtshof ließ am Dienstag jedoch alle Anklagepunkte zu. Der Generalbundesanwalt hatte Beschwerde gegen die Entscheidung des OLG eingelegt. Bis Ende März sind zunächst 15 Verhandlungstage angesetzt.
M.s Verteidigung kündigte am Mittwoch eine Aussage zu den Tatvorwürfen für den nächsten Prozesstag am kommenden Dienstag an. Diese soll zwei Verhandlungstage dauern.
Erst am Donnerstag ging vor dem OLG im reinland-pfälzischen Koblenz der weltweit erste Prozess um Staatsfolter gegen einen früheren Mitarbeiter eines syrischen Geheimdiensts zu Ende. Das Gericht verurteilte Anwar R. wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu lebenslanger Haft.
K.Brown--BTB