-
Kind von umstürzendem Tor erschlagen: Erste Erkenntnisse zu Unfall in Erlangen
-
Chinesischer Reederei-Konzern Cosco nimmt wieder Aufträge in Golfstaaten an
-
Urteil wegen Beleidigung nach Zeigen polizeifeindlicher Zahlen rechtskräftig
-
Suizidhilfe für psychisch Kranken: Arzt in Essen erneut wegen Totschlags verurteilt
-
Söder gegen Abschaffung von kostenloser Krankenversicherung für Ehepartner
-
Unesco prangert mangelnde Bildungsgerechtigkeit in Deutschland an
-
Geheimdienst: Russische Drohne trifft Kraftwerk in Estland
-
Preise für Wohnimmobilien steigen fünftes Quartal in Folge
-
Verkehrsminister Schnieder: Bundesregierung wird Klimaziele einhalten
-
Festnahme nach Tötung von Jugendlichem in Schleswig-Holstein
-
Löw sieht Kimmich bei der WM als Rechtsverteidiger
-
Wohlgemuth über neuen Undav-Vertrag: "Bin zuversichtlich"
-
Belarussischer Staatschef Lukaschenko zu erstem offiziellen Besuch in Nordkorea eingetroffen
-
Nächster Sieg für Stützle und Ottawa - Meilenstein für McDavid
-
Baumann: "Habe nicht die Skills" von Neuer
-
NBA: Schröder gewinnt deutsches Duell
-
Trump ruft zur Wiederwahl von Ungarns Regierungschef Orban auf
-
Tennis: Zverev im Viertelfinale von Miami
-
Kimmich über Musiala: "Sehr besonders im Weltfußball"
-
Medien: US-Regierung legt Teheran Plan für Beendigung des Iran-Krieges vor
-
Berlin: Urteil gegen mutmaßliche Mitglieder von Hamas-Untergrundzelle erwartet
-
Bundesregierung legt Klimaschutzprogamm vor
-
Klingbeil hält Grundsatzrede zu Modernisierung Deutschlands
-
Merz bei Regierungsbefragung im Bundestag
-
Dänemark: Frederiksens linkes Bündnis gewinnt Parlamentswahl - Mehrheit verfehlt
-
Iran meldet US-israelischen Angriff auf Atomkraftwerk Buschehr - kein Schaden
-
Oppositionsführerin Machado: Trump hat sozialistische Strukturen in Venezuela zerstört
-
Trumps neuer Heimatschutzminister Mullin legt Amtseid ab
-
0:3 nach 117 Sekunden: Playoff-Fehlstart für Berlin
-
Macron fordert Israel zur Nutzung von "Gelegenheit" für Gespräche mit dem Libanon auf
-
Gericht gestattet vorübergehenden Hausarrest für Brasiliens inhaftierten Ex-Präsidenten Bolsonaro
-
Prognosen: Sozialdemokraten stärkste Kraft bei Wahl in Dänemark - aber keine Mehrheit
-
Wolfsburg legt Heimsieg gegen Favorit Lyon vor
-
Nach neun Jahren: Salah verlässt Liverpool im Sommer
-
Trump: Verhandlungen mit Iran laufen - Präsident spricht von "Geschenk" aus Teheran
-
Luftwaffe: Russland greift die Ukraine binnen 24 Stunden mit fast 1000 Drohnen an
-
UNO: Mehr als 5500 Tote durch Gewalt in Haiti in weniger als einem Jahr
-
Nasa will Mondbasis bauen und stoppt Pläne für Raumstation mit ESA-Beteiligung
-
Iran-Krieg: Angriffe gehen weiter - Israel meldet eine Tote und sieben Verletzte
-
Polizei startet Großeinsatz zu Castortransport durch Nordrhein-Westfalen
-
Medien: Justiziar Heveling soll neuer Präsident des Bundesrechnungshofs werden
-
Chile entzieht Bachelet Unterstützung für Kandidatur als UN-Generalsekretärin
-
Armee: Russland greift Ukraine tagsüber mit über 400 Drohnen an - Mindestens zwei Tote
-
Reiche: Bei längerem Iran-Krieg könnte Treibstoff knapp werden
-
"Terror"-Ermittlungen nach Autobrand in jüdischem Viertel von Antwerpen
-
Katalonien: Cort Nielsen siegt - Lipowitz und Co. schonen Kräfte
-
CDU in Rheinland-Pfalz lädt SPD zu erstem Sondierungsgespräch für Donnerstag ein
-
Ausgeriestert: Koalition stellt neue private Altersvorsorge vor
-
Pistorius: Deutschland übernimmt Führung von Nato-Marineverband im Nordatlantik
-
Unternehmer ausgespäht: Zwei mutmaßliche Russland-Spione festgenommen
14 Monate vor Auszahlung schon gemeldet: Dennoch Anspruch auf Arbeitslosengeld
Obwohl sie sich schon 14 Monate vor der geplanten ersten Auszahlung von Arbeitslosengeld bei der Arbeitsagentur meldete, steht einer Frau aus Nordrhein-Westfalen Arbeitslosengeld zu. Sie musste sich dafür nicht erneut melden, wie das Bundessozialgericht in Kassel nach Angaben vom Freitag entschied. Die Klägerin hatte einen Job, der zum 30. Juni 2019 durch einen Aufhebungsvertrag endete. (Az. B 11 AL 6/24 R)
Dieser sah eine Abfindung in Form eines monatlichen Überbrückungsgelds vor. Schon Anfang Mai 2019 meldete sich die Frau bei der Arbeitsagentur und gab an, dass ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld erst am 1. Juli 2020 entstehen solle. Am 28. Juli 2020 meldete sie sich erneut arbeitslos und beantragte Arbeitslosengeld. Die Arbeitsagentur lehnte ihren Antrag mit der Begründung ab, dass sie in den zwei Jahren davor weniger als zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sei.
Dagegen zog die Frau vor Gericht. Vor dem Sozialgericht Köln hatte sie keinen Erfolg. Das Landessozialgericht in Essen dagegen gab ihr Recht und sprach ihr einen Anspruch auf Arbeitslosengeld ab Juli 2020 zu. Sie erfülle die Voraussetzungen, denn die Frist dafür beginne mit dem 30. Juni 2020 und reiche bis zum 1. Juli 2018 zurück.
Ihre erste Arbeitslosmeldung sei auch wirksam, erklärte das Landessozialgericht. Sie habe sich nicht noch einmal melden müssen - auch wenn zwischen der ersten Meldung und dem Beginn des Arbeitslosengelds mehr als drei Monate lagen. Dagegen wehrte sich die Arbeitsagentur vor dem Bundessozialgericht. Dieses bestätigte aber nun das Urteil aus Essen.
O.Lorenz--BTB