-
Hecking sieht "Stimmungsumschwung" in Wolfsburg
-
Deutscher Mathematiker Gerd Faltings wird mit Abel-Preis ausgezeichnet
-
Sportwetten-Streit: Neues europarechtliches Gutachten macht Spielern Hoffnung
-
21-Jährige in Sachsen getötet: Jugendlicher kommt in Psychiatrie
-
Grüne laden CDU in Baden-Württemberg zu Sondierungsgesprächen ein
-
Bericht: Dänemark schickte nach Trump-Drohung Elitetruppen nach Grönland
-
Streit über FCAS-Kampfjet: Macron und Merz planen "Annäherungsmission"
-
Zahl der Insolvenzen in der Gastronomie deutlich gestiegen
-
Studie: Rassismus und Diskriminierung bleiben in Deutschland weit verbreitet
-
Bundestag bereitet Beschluss von Spritpreispaket im Eilverfahren vor
-
Regionale Verkehrsunternehmen warnen nach EuGH-Urteil vor hohen Mehrkosten
-
EU-Gipfel beginnt: Ukraine-Darlehen, Iran-Krieg und Energiepreise auf der Agenda
-
Krankenhausgesellschaft schlägt Alarm: Drittel der Kliniken insolvenzgefährdet
-
"Spitzenspiel" bei RB: Ilzer erwartet offenen Schlagabtausch
-
Iran-Krieg: Macron nennt Angriffe auf Energieanlagen "rücksichtslose Eskalation"
-
US-Handelsdeal nimmt erste Hürde im EU-Parlament
-
Nahverkehr auf der Schiene: EuGH kippt deutsche Trassenpreisbremse
-
37-Jähriger soll über 70 Mal zugestochen haben: Mordanklage in Frankfurt am Main
-
Klingbeil lässt Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne prüfen
-
Mit Hilfe von KI: Verstorbener Val Kilmer soll wieder auf die Leinwand kommen
-
Prien zum Frauentag: Gleichberechtigung ist Verfassungsauftrag
-
Französische Justiz lehnt Sperre des Onlinehändlers Shein ab
-
Mutmaßlicher IS-Anhänger in Leipzig festgenommen
-
Glückliche Finnen: Neuntes Mal in Folge an Spitze des Welt-Glücksberichts
-
Klagen von Stadtwerken gegen Tauschgeschäft von RWE und Eon scheitern vor EuGH
-
Sportfördergesetz: DOSB erkennt "wichtigen Schritt"
-
Medien: FBI ermittelt seit längerem gegen zurückgetretenen US-Antiterror-Chef Kent
-
Hofreiter: Blockade Orbans bei Ukraine-Finanzhilfen muss überwunden werden
-
Gericht: Kündigung von Justizbeamtin wegen Beziehung mit Häftling in Hessen rechtens
-
Kein Skifliegen: Hoffmann beendet Saison vorzeitig
-
Pipeline-Streit: Orban lehnt Ukraine-Darlehen weiter ab
-
Parkgebühren an Nordseestränden zulässig: Gericht sieht keine Kommerzialisierung
-
USA fallen bei Index für Freiheit laut Bericht auf historischen Tiefstand
-
Zwangsräumung führt zu illegaler Cannabisplantage in Mecklenburg-Vorpommern
-
Trump droht Iran mit Sprengung von Ölfeld - Riad schließt militärische Reaktion nicht aus
-
Streiks im Nahverkehr in mehreren Bundesländern begonnen
-
Krankenhaus-Gesellschaft: "Ein Drittel der Häuser ist von Insolvenz bedroht"
-
Iran-Krieg: Städtebund fordert Vorsorgemaßnahmen für steigende Flüchtlingszahlen
-
900. Karrieretor: Nächster Meilenstein für Lionel Messi
-
Union-Arbeitnehmerflügel fordern höhere Kilometerpauschale wegen höherer Spritpreise
-
Riad: Behalten uns Recht auf "militärische" Reaktion auf iranische Angriffe vor
-
Bayern heiß auf Real: "Haben vor niemandem Angst"
-
Union und SPD werfen Mineralölwirtschaft Erpressung vor
-
Japans Regierungschefin will mit Trump "offen" über Iran-Krieg sprechen
-
Reiche und Pistorius beraten mit Verteidigungsindustrie über Produktionsausbau
-
Staats- und Regierungschefs der EU beraten über Iran-Krieg und Wettbewerbsfähigkeit
-
Bundestag berät erstmals über Spritpreis-Gesetz
-
Trump: Bei erneutem Angriff auf Gaskomplex in Katar werden USA iranisches Gasfeld zerstören
-
Iran-Krieg: Macron schlägt Moratorium für Angriffe auf zivile Infrastruktur vor
-
DB-Cargo Chef erwartet schwarze Null bis Jahresende
Gericht: Kündigung von Justizbeamtin wegen Beziehung mit Häftling in Hessen rechtens
Hat eine Justizvollzugsbeamtin eine Beziehung mit einem Häftling, darf sie laut einer Gerichtsentscheidung aus Hessen fristlos gekündigt werden. Sie habe das Vertrauen ihres Dienstherrn nachhaltig und endgültig zerstört, teilte das Verwaltungsgericht Darmstadt am Donnerstag mit. Es lehnte einen Eilantrag der Frau ab, weil sie mehrere beamtenrechtliche Dienstpflichten verletzt hatte. (Az.: 1 L 2791/25.DA)
Im Januar 2025 begann die Frau den Vorbereitungsdienst für den Justizvollzugsdienst. Ihren Lebensgefährten hatte sie schon zuvor kennengelernt. Er wurde im April 2025 von Spanien nach Deutschland ausgeliefert und saß seitdem in einem Gefängnis in Hessen. Er beantragte, seine in einem anderen Gefängnis arbeitende Freundin als Telefonkontakt registrieren zu lassen.
Noch am selben Tag informierte die Frau die Leitung ihrer Anstalt über die Beziehung. Obwohl sie in einem persönlichen Gespräch den Eindruck erweckt habe, den Kontakt zu dem Mann zu beenden, setzte sie die Beziehung fort. So schrieb sie ihm Liebesbriefe und schickte ihm Fotos von sich. Die Justizvollzugsanstalt entließ sie daraufhin fristlos aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf.
Die geschah zu Recht, wie die Richter nun entschieden. Die Frau habe die Fortführung der Beziehung gegenüber ihrem Dienstherrn nicht offengelegt, obwohl dies dienstlich relevant gewesen wäre, hieß es. Damit habe sie gegen die Pflicht verstoßen, Vorgesetzte über für den Dienst bedeutsame Umstände zu informieren.
Von Vollzugbediensteten wird nach Ansicht des Gerichts eine professionelle Distanz zu Gefangenen erwartet. Näheverhältnisse könnten große Sicherheitsrisiken bergen. Dass die Frau in einem anderen Gefängnis arbeitete, ändere daran nichts.
M.Furrer--BTB