-
Koalition einigt sich auf zahlreiche Änderungen bei Gesundheitsreform
-
Britisches Königshaus: Harry wird bei London-Besuch nicht im Buckingham-Palast wohnen
-
Explosion an NS-Erinnerungsort in Mönchengladbach beschädigt Autos: Staatsschutz ermittelt
-
Norwegens Königspalast veröffentlicht erste Fotos von Mette-Marit nach Lungen-OP
-
Streit zwischen Patienten in Berliner Krankenhaus: 65-Jähriger tödlich verletzt
-
Sachsen: Frau verliert durch KI-generiertes Video mehr als eine Million Euro
-
Nationalspielerin Cerci wechselt zu Arsenal
-
Regierungsfraktionen für Änderungen an neuem Heizungsgesetz - Kritik bleibt
-
Aufhebung von Sperre für US-Stürmer nach Telefonat von Trump mit Infantino löst Skandal aus
-
Britische Kampfjets fangen russisches Militärflugzeug ab
-
Regierungskreise: Nato-Gipfel soll Signal der Entschlossenheit senden
-
Metallplatte entfernt: Musiala erneut operiert
-
Medien: "Fall Balogun" geht in weitere Runde
-
Elf Tote durch keimverseuchte Wurst: Prozess um Skandalfirma in Hessen gestartet
-
Schwere russische Angriffe auf Kiew am Vortag von Nato-Gipfel
-
Fünf Festnahmen nach Raubüberfall auf Formel-1-Legende Alain Prost
-
CDU-Arbeitnehmerschaft: Union und SPD sollen Pläne zu Krankschreibung zurücknehmen
-
UEFA zu "Fall Balogun": "Rote Linie überschritten"
-
Riesiges Waffenarsenal: Prozess gegen drei Angeklagte in Wuppertal begonnen
-
Ferienbeginn in vier Bundesländern: Für Wochenende erneut Staus erwartet
-
Ex-Vizekanzler Habeck fängt als Berater bei dänischer Immobiliengesellschaft an
-
Verbände wenden sich gegen weitere Kürzungen bei Entwicklungshilfe
-
Zahl unerlaubter Einreisen im Juni auf niedrigstem Stand seit fünf Jahren
-
Südkorea plant Fonds aus Steuereinnahmen durch Chip-Hersteller
-
Industrie erhält im Mai nach deutlichem Minus wieder etwas mehr Aufträge
-
Baden-Württemberg: Mann und Frau sterben durch Schüsse in Offenburg
-
Eigentümer von frei betretbarem Grundstück muss fremden Abfall nicht beseitigen
-
Blatter zum Fall Balogun: "Quo vadis, FIFA?"
-
Schüsse in Offenburg: Mann tot und Frau schwer verletzt
-
Fall Balogun: Besorgter Neuendorf fordert FIFA-Aufklärung
-
Iranisches Staatsfernsehen: Trauerzug mit Chameneis Sarg beginnt Fahrt durch Teheran
-
"Trump-Karte ausgespielt": Pressestimmen zur Balogun-Debatte
-
Linken-Chefin: Klingbeil muss "Aufrüstungsspirale" beenden
-
SPD-Sozialexperte fordert Zehn-Jahres-Frist bis zu Abschaffung der "Rente mit 63"
-
Zwei Tote bei Unfall in Mecklenburg-Vorpommern
-
Nach Mexiko-Aus: Aguirre bestätigt Rücktritt, Marquez übernimmt
-
Sturz beim Feiern: Henderson "schwer" verletzt im Krankenhaus
-
Ukraine meldet zehn Tote und dutzende Verletzte bei russischen Angriffen auf Kiew
-
"Schämt euch": Belgiens Politik mit Kritik nach Trump-Eingriff
-
Struff furchtlos gegen Sinner: "Sonst bringt es nichts"
-
Kolumbiens Präsident Petro verabschiedet sich am 20. Juli öffentlich aus dem Amt
-
Dank Bellingham und Kane: England gewinnt Thriller gegen Mexiko
-
Bundeskabinett beschließt Haushaltsentwurf für 2027
-
Klopp über "Causa Balogun": "Das stellt alles infrage"
-
Grande Portage Resources meldet positive Ergebnisse aus vorläufigen Festigkeitsprüfungen von Materialien für die Verfüllung von Minen
-
BioNxt treibt das GLP-1-Programm für sublinguales Semaglutid (ODF) voran – nächste Phase der Verabreichungsentwicklung läuft
-
Norwegens größter Erfolg: Haaland wirft Brasilien raus
-
Medien: Trump rief Infantino wegen Balogun-Sperre an
-
Hurkacz gibt auf: Struff im Viertelfinale gegen Sinner
-
Balogun-Sperre aufgehoben: Belgien prüft "alle Optionen"
Urteil in Bayern: Anlasslose Grenzkontrollen von Frau in 2022 und 2023 rechtswidrig
Mehrere anlasslose Personenkontrollen einer Deutschen an der Grenze zu Österreich in den Jahren 2022 und 2023 sind laut einem Urteil aus Bayern rechtswidrig gewesen. Die vom Bundesinnenministerium in seinen Anordnungsschreiben für die fraglichen Zeiträume angegebene Begründung genüge den europarechtlichen Anforderungen nicht, entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München nach eigenen Angaben vom Freitag. Die Frau sei zu Unrecht in ihrem Recht auf Freizügigkeit eingeschränkt worden. (Az. 10 BV 25.901).
Kontrollen an den Binnengrenzen im sogenannten Schengenraum dürfen nur in Ausnahmesituationen vorübergehend wieder eingeführt werden, wenn die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit bedroht sind. Nationale Regierungen müssen dies darlegen, das gilt auch bei Verlängerungen. Für den vorliegenden Zeitraum habe das Bundesinnenministerium dies aber "nicht substantiiert" getan, stellte der Verwaltungsgerichtshof fest.
Demnach begründete das Ministerium die Verlängerung von Grenzkontrollen jeweils mit einer "weiterhin" hohen sogenannten Sekundärmigration von Flüchtlingen innerhalb der EU und eine daraus resultierenden Belastung von Aufnahmekapazitäten. Dies genüge nicht den Anforderungen, wie sie im sogenannten Schenger Grenzkodex und durch Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) definiert worden seien. Bei Verlängerungen sei es rechtlich nötig, eine "neue ernsthafte Bedrohung" geltend zu machen.
Bei der Klägerin handelt es sich nach Gerichtsangaben um eine deutsche Staatsangehörige, die im April 2022 sowie im Februar und März 2023 insgesamt viermal bei der Einreise von Bundespolizisten kontrolliert wurde. Sie lebte damals in der österreichischen Hauptstadt Wien, fuhr aber mehrfach mit Bus oder Bahn zu ihrem früheren Wohnort nach München.
Bereits im März vergangenen Jahres hatte das höchste Verwaltungsgericht in Bayern in einem anderen Fall ganz ähnlich entschieden. Damals gab es der Klage eines österreichischen Staatsbürger gegen eine anlasslose Grenzkontrolle im Juni 2022 statt und stufte diese als rechtswidrig ein.
Die Klägerin im aktuellen Fall war vor dem Verwaltungsgericht München in erster Instanz gescheitert, in der Berufung setzte sie sich vor dem Verwaltungsgerichtshof nun aber gegen die Bundesrepublik Deutschland durch. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Die Bundesregierung kann noch Rechtsmittel am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen.
Die Abschaffung von Grenzkontrollen in der EU gilt als eine zentrale Errungenschaft im europäischen Integrationsprozess. Gleichwohl wichen Mitgliedstaaten laut EU-Kommission seit 2006 in hunderten Fällen von diesem Prinzip ab. Sie muss informiert werden, hat aber kein Vetorecht.
M.Ouellet--BTB