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Bundesverwaltungsgericht verhandelt weiter über Neonazi-Sekte Artgemeinschaft
Das Verbot der rechtsextremistischen Gruppe Artgemeinschaft wird am Montag (10.00 Uhr) weiter vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geprüft. Nach einer ersten Verhandlung im Januar wurde zunächst schon ein Urteilstermin angesetzt - wegen neuer Erkenntnisse wurde dieser aber kurzfristig abgesagt. Das Bundesinnenministerium hatte die Gruppierung im Jahr 2023 als Verein verboten, weil sie sich gegen Verfassung und Völkerverständigung richte. (Az. 6 A 18.23)
Die Gruppe mit etwa 150 Mitgliedern war demnach eine zentrale Schnittstelle innerhalb der Neonaziszene. Sie wehrt sich gegen das Verbot und macht geltend, dass sie eine Weltanschauungsgemeinschaft sei. Darum könne sie nicht als Verein verboten werden. Die neuen Erkenntnisse stammen aus einem laufenden Ermittlungsverfahren gegen einen Verdächtigen im Umfeld der Gruppe. Wann in Leipzig ein Urteil fällt, ist noch nicht bekannt.
Y.Bouchard--BTB