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Gesetzentwurf sieht Verdoppelung des Wohngeldes vor
Das Wohngeld soll sich im Zuge der vom Bund geplanten Reform im Schnitt verdoppeln. Die Anhebung werde im Jahr 2023 voraussichtlich zu einer durchschnittlichen Erhöhung um rund 190 Euro pro Monat führen, heißt es in dem Gesetzentwurf von Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD), der der Nachrichtenagentur AFP am Freitag vorlag. Der derzeitige Durchschnittsbeitrag steige damit von 180 Euro pro Monat auf 370 Euro.
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte die Wohngeldreform zur Entlastung einkommensschwacher Haushalte Ende Juli angekündigt. Sie ist nun Teil des dritten Entlastungspakets der Ampel-Regierung wegen der hohen Energiepreise. Zuerst hatte das ARD-Magazin "Fakt" am Freitag über den Gesetzentwurf berichtet.
Die Zahl der wohngeldbeziehenden Haushalte soll sich mit dem neuen Gesetz von 650.000 auf zwei Millionen erhöhen. Die Wohnkostenbelastung belaufe sich bei Menschen, deren Einkommen gerade an der Grenze zur Wohngeldberechtigung liegt, in der Spitze über 50 Prozent des verfügbaren Einkommens, heißt es in dem Gesetzentwurf. Angestrebt sei nun, diesen Wert auf 40 Prozent zu reduzieren.
Die Regelung soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Die Reichweite des Wohngeldes werde durch eine Anhebung des allgemeinen Leistungsniveaus in Kombination mit den übrigen Reformelementen erhöht, heißt es in dem Gesetzentwurf. In der Folge könnten zahlreiche Haushalte Wohngeld beziehen, die bislang nicht berechtigt waren. Zudem seien eine vorläufige Zahlung zur Beschleunigung der Auszahlung und Verwaltungserleichterungen vorgesehen.
Kürzlich hatte Geywitz angekündigt, sie wolle gemeinsam mit den Ländern die Antragsverfahren vereinfachen und an der Bekanntheit des Wohngelds arbeiten. Viele Menschen wüssten gar nicht, dass sie auf diese Leistung einen Rechtsanspruch haben könnten.
R.Adler--BTB