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Bundesrat stimmt Steuererleichterungen und höherem Kindergeld zu
Der Bundesrat hat den Weg für Steuererleichterungen und weitere Entlastungen für Familien frei gemacht. Die Länderkammer stimmte am Freitag dem Inflationsausgleichsgesetz zu, das insbesondere einen Ausgleich für die so genannte kalte Progression sowie Anhebungen von Kindergeld und Kinderfreibetrag vorsieht.
Der Begriff kalte Progression bezeichnet den Effekt, dass jemand durch eine Lohnerhöhung, die höchstens die Inflation ausgleicht, in einen höheren Steuertarif rutscht. Um dies zu vermeiden, wird der Steuertarif so geändert, dass höhere Steuersätze auch erst ab einem höheren zu versteuernden Einkommen greifen.
Zudem steigt der steuerfreie Grundfreibetrag von aktuell 10.347 Euro auf 10.908 Euro im kommenden Jahr und 11.604 Euro im Jahr 2024. Unverändert bleibt die sogenannte Reichensteuer für besonders hohe Einkünfte.
Das Kindergeld soll Anfang kommenden Jahres auf einheitlich 250 Euro steigen, was für das erste bis dritte Kind eine deutliche Erhöhung bedeutet. Ebenfalls angehoben werden der Kinderfreibetrag, von dem Bezieherinnen und Bezieher höherer Einkommen profitieren, sowie der steuerlich anrechenbare Unterhaltshöchstbetrag beispielsweise für studierende Kinder. Profitieren sollen insgesamt 48 Millionen Bürgerinnen und Bürger, das Entlastungsvolumen wurde mit insgesamt 33 Milliarden Euro angegeben.
D.Schneider--BTB