-
DESG verschiebt Mitgliederversammlung auf Februar
-
Digitale Brieftasche: Mehrheit der Deutschen offen für Nutzung - Bundestag stimmt ab
-
WHO alarmiert wegen anhaltender Gesundheitsgefahren durch Blei
-
"Grüne Gase" zum Heizen: Grüne werfen Reiche Übernahme von Lobbyvorschlägen vor
-
Angriffe auf Saudi-Arabien: EU sagt Gipfel mit Golfstaaten ab
-
Klage von Tiktok-Konzern Bytedance gegen strengere Regeln hat schlechte Chancen
-
Nach Unterbrechung: Sondierungsgespräche in Berlin wieder angelaufen
-
Grüne: Geplante Tabaksteuererhöhung im europäischen Vergleich "ambitionslos"
-
Baden-Württemberg: Sonntagsfrage sieht Grüne vorn - CDU mit deutlichen Verlusten
-
Streit ums Geld: EU-Staats- und Regierungschefs verhandeln über nächsten EU-Haushalt
-
Prozess um iranische Anschlagspläne: Mehrjährige Haftstrafen in Hamburg
-
DIW-Auswertung: Nur zwei Drittel des Tankrabatts werden weitergegeben
-
EuGH: Ausweisung von verurteilten Schleusern nicht abschreckend genug
-
Umfrage: Ein Viertel aller Studierenden fühlt sich manchmal einsam
-
Brot für die Welt: Insbesondere arme Konfliktstaaten bekommen zu wenig Klimaanpassungshilfen
-
Bundestag hebt Immunität von SPD-Abgeordnetem Ahmetovic auf
-
Bundestags-Gutachten: Neues Energiegesetz womöglich nicht mit EU-Recht vereinbar
-
117 Jahre alte Albanerin möglicherweise älteste Frau der Welt
-
Vatikan: Papst Leo XIV. hat "gute Nacht" im Krankenhaus verbracht
-
Europäischer Gerichtshof: Nach Betrug muss Bank verlorenen Betrag sofort erstatten
-
EuGH-Urteil: Steuerlicher Wohnsitz von EU-Beamten ist das Herkunftsland
-
Elefantenjunges in Berliner Tierpark wegen gebrochenen Stoßzahns behandelt
-
Pflichtangabe zu Energieeffizienz bei Gewinnspiel: EuGH entscheidet gegen Payback
-
Merz zu EU-Haushalt: "Von einer Einigung weit entfernt"
-
Schneller als die Inflation: Mieten in deutschen Städten ziehen wieder stärker an
-
Paris: Europa trägt die Hauptlast bei der Unterstützung der Ukraine
-
Linnemann verteidigt Reform von Notfallversorgung: "Notaufnahmen werden entlastet"
-
Noosha Aubel: Führungsversagen statt Neuanfang – ist Potsdams Oberbürgermeisterin ihrem Amt gewachsen?
-
Chip-Hersteller TSMC verbucht sechsten Rekordgewinn in Folge
-
US-Tech-Unternehmer Musk: "Es ist Zeit für Selenskyj zu gehen"
-
Mindestens 28 Todesopfer bei Einsturz von Schuldach in Pakistan
-
Maradonas Familie fordert hohe Haftstrafen für Medizinerteam
-
Dortmund "versenkt": Pressestimmen zur BVB-Niederlage
-
Neue vierspurige Straßenbrücke zwischen China und Nordkorea eröffnet
-
Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinden steigen auf neuen Höchststand
-
Voraussichtlich niedrigere Erntemenge: Kartoffeln im September deutlich teurer
-
Ilse Aigner: Tumorerkrankungen haben CSU-Politikerin gelassener gemacht
-
Klingbeil verteidigt Finanzpolitik: Nötig für "Zukunftsfähigkeit" Deutschlands
-
Medien: FIFA strebt nach "Fall Balogun" Regeländerung an
-
SPD-Chef Klingbeil bekräftigt Kritik an Angriffen auf Bas
-
"Ex and the City": Guardiola schockierter Beobachter
-
Mourinho sauer: La Liga will "Spieler fertigmachen"
-
Australien: Gesetzentwurf zur "Fürsorgepflicht" von Tech-Konzernen ins Parlament eingebracht
-
MLB: Dodgers verlieren auch das dritte Duell mit den Brewers
-
Neue Grenzbrücke zwischen China und Nordkorea eröffnet
-
MLS: Messi mit Miami in den Playoffs
-
Undav trifft endlich wieder: "Natürlich ist es befreiend"
-
Rosberg: Antonelli fährt auf "Schumacher-Level"
-
Kovac sauer: "Wir haben gar nicht stattgefunden"
-
Personalauswahl in Kitas: Bertelsmann-Studie sieht Verbesserungsbedarf
Testosteron: Semenya gewinnt vor Europäischem Gerichtshof
Olympiasiegerin Caster Semenya (Südafrika) hat in ihrem langjährigen Rechtsstreit gegen die umstrittene Testosteron-Regel des Leichtathletik-Weltverbandes World Athletics (WA) vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg einen wichtigen Sieg gefeiert - ihre Klage gegen die Schweiz war erfolgreich. Semenya sei diskriminiert worden, urteilten die Richter mit einer 4:3-Mehrheit.
In seinem Urteil stellte das Gericht "insbesondere fest, dass die Klägerin in der Schweiz keine ausreichenden institutionellen und verfahrensrechtlichen Garantien erhalten hat, die ihr eine wirksame Prüfung ihrer Beschwerden ermöglicht hätten". Das Urteil hat für die 32-Jährige allerdings weitgehend nur symbolischen Charakter, da es die WA-Regel an sich nicht infrage stellt und Semenya damit auch keine Rückkehr geebnet wird.
Semenya gewann 2012 und 2016 Olympia-Gold über 800 Meter, darf aber seit 2019 aufgrund der sogenannten Testosteron-Regel nicht mehr bei internationalen Rennen über ihre Paradestrecke antreten. Ihren Protest gegen ihr Startverbot trug Semenya zunächst vor den Internationalen Sportgerichtshof CAS. Dieser entschied gegen sie, wogegen sie Beschwerde vor dem Schweizer Bundesgericht in Lausanne eingereicht hat. Das Bundesgericht wies diese jedoch ab. Semenya wandte sich deshalb an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Im Kern des Rechtsstreits geht es um ein Testosteron-Limit für Athletinnen mit intersexuellen Anlagen. Die neueste Version der Regel verlangt, dass Sportlerinnen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (DSD) ihren Testosteronwert im Blut auf unter 2,5 Nanomol pro Liter senken und diesen Wert zwei Jahre lang unterschreiten müssen, um in der weiblichen Kategorie antreten zu können. Die dreimalige Weltmeisterin lehnt dies ab. Die Regel gilt mittlerweile für alle Disziplinen und nicht mehr wie bisher für die Laufstrecken von 400 m bis zu einer Meile. WA hatte die Regel eingeführt, um die Integrität der Frauen-Kategorie zu schützen.
"Alles, was wir möchten, ist die Erlaubnis, frei zu laufen, jetzt und für immer, als die starken und furchtlosen Frauen, die wir sind und immer waren", hatte Semenya gesagt, als sie ihre Klage einreichte: "Bei diesem Kampf geht es nicht nur um mich, sondern darum, Stellung zu beziehen und für Würde, Gleichheit und die Menschenrechte von Frauen im Sport zu kämpfen."
I.Meyer--BTB