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"Sommermärchen"-Prozess: Vorzeitiges Ende möglich
Im "Sommermärchen"-Verfahren gegen drei frühere Spitzenfunktionäre des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) vor dem Landgericht Frankfurt/Main ist ein vorzeitiges Ende im Bereich des Möglichen. Nach dem Prozessauftakt, der am Montagmittag zweieinhalb Stunden dauerte, liegen der Antrag auf eine Einstellung des Verfahrens sowie eine außergerichtliche Einigung auf dem Tisch. Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt.
Nach den Einlassungen der Staatsanwaltschaft, der Verteidiger sowie Richterin Eva-Marie Distler haben die Anwälte des ehemaligen DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach und des langjährigen Generalsekretärs Horst R. Schmidt die Verfahrens-Einstellung beantragt. Sollte es dazu kommen, will die Staatsanwaltschaft voraussichtlich den weiteren juristischen Weg beschreiten.
Zuvor hatte sich die Staatsanwaltschaft allerdings offen für eine außergerichtliche Einigung gezeigt. Distler gab zu Protokoll, dass sie sich einem vorzeitigen Prozess-Ende "nicht verschließe", der "richtige Zeitpunkt" dafür aber noch nicht gekommen sei. Deshalb sind weiterhin 24 Verhandlungstage bis zum 28. Oktober angesetzt.
Die früheren Präsidenten Theo Zwanziger und Niersbach sowie Schmidt müssen sich knapp 18 Jahre nach der Fußball-WM in Deutschland vor Gericht verantworten. Das Trio gehörte wie der gestorbene Franz Beckenbauer dem WM-Organisationskomitee an.
Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten "Hinterziehung bzw. Beihilfe zur Hinterziehung von Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer für das Jahr 2006 in Höhe von über 13,7 Millionen Euro zugunsten des DFB" zur Last. Niersbach, Zwanziger und Schmidt weisen die Vorwürfe zurück.
M.Ouellet--BTB