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Bundesregierung will umstrittene CO2-Speicherung im Meer erlauben
Die Bundesregierung will das umstrittene Abscheiden und die Speicherung von CO2 im Meeresboden erlauben. "CCS und CCU sollen in Deutschland ermöglicht werden, sonst sind die Klimaschutzziele nicht zu erreichen", erklärte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) am Mittwoch nach der Kabinettssitzung in Berlin mit Verweis auf die beiden Technologien. Klimaschützer sehen durch die Verfahren allerdings eine mögliche Gefahr für die Umwelt.
CCS steht für Carbon Capture and Storage: Bei der Verbrennung fossiler Brennstoffe entstehendes Kohlendioxid wird nicht in die Atmosphäre ausgestoßen, sondern abgeschieden und dann dauerhaft in tiefliegenden geologischen Gesteinsschichten eingespeichert. CCS gilt als Beitrag zum Klimaschutz in Bereichen, in denen CO2 nicht gänzlich vermieden oder eingespart werden kann. Daneben gibt es noch die CCU-Technologie (Carbon Capture and Utilization), bei der das CO2 nach der Abscheidung genutzt wird.
Beide Verfahren sind in Deutschland bisher nicht möglich. Mit dem Beschluss zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes durch das Kabinett könnte sich das bald ändern. Die Regierung will die Speicherung im Meeresboden ermöglichen, dabei Schutzgebiete aber weiterhin ausschließen. Zudem sollen die Speicher laut Gesetzentwurf nicht für Emissionen aus Kohlekraftwerken zur Verfügung stehen. Der strategische Fokus für den Einsatz von CCS liegt laut Bundeswirtschaftsministerium auf schwer oder nicht vermeidbaren Emissionen, beispielsweise in der Zement- und Kalkindustrie.
Die Speicherung von CO2 auf dem Land soll bundesweit zwar weiterhin nicht grundsätzlich ermöglicht werden. Länder sollen allerdings die Möglichkeit bekommen, "die dauerhafte Speicherung zum kommerziellen Einsatz im industriellen Maßstab auf dem jeweiligen Landesgebiet" zuzulassen. In einem ersten Referentenentwurf war das noch nicht vorgesehen. Zudem soll die Speicherung auf dem Festland zu Forschungszwecken ermöglicht werden.
Kritik an den Plänen gab es von Umweltschutzverbänden: "Die Verpressung von CO2 täuscht eine Lösung nur vor", erklärte Greenpeace. Die Methode sei "viel zu teuer, aufwändig und bräuchte Jahrzehnte bis zur Umsetzung". Außerdem sei sie nicht ausreichend erprobt: So sei etwa unklar, wie lange die geplanten CO2-Endlager "dicht halten".
"Ausgerechnet die klimazerstörende Gasindustrie wird im neuen CCS-Gesetz ermächtigt, im ganzen Land eine invasive Kohlendioxid-Entsorgungsinfrastruktur zu errichten", kritisierte derweil der Vorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Olaf Bandt. Mit dem Vorhaben würden die Energiewende "ausgehebelt" und der Ausstieg aus den fossilen Energien gefährdet.
Für den Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) markiert der Gesetzentwurf indes einen wichtigen "Schritt in Richtung Klimaneutralität". Ohne CCS und CCU seien die Klimaziele nicht zu erreichen, schloss sich der Verband dem Bundeswirtschaftsminister an. Insbesondere in der Industrie und der Abfallverbrennung fielen CO2-Emissionen an, die auf absehbare Zeit nur durch Abscheidung vermieden werden könnten, erklärte die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, Kerstin Andreae. Skeptisch blickte der Verband auf die Möglichkeit, auch an Land CO2 speichern zu können.
Die Spitzenkandidaten der Linken zur Europawahl, Carola Rackete, kritisierte den Beschluss des Kabinetts hingegen heftig: "Die Aussicht auf eine Speicherung von CO2 spielt den fossilen Konzernen in die Karten, die sich derzeit dumm und dusselig verdienen." Die Ampel-Regierung wolle die Nordsee zu einem riesigen CO2-Endlager machen.
Grundsätzlich positiv bewertete das Deutsche Verkehrsforum (DVF) das Regierungsvorhaben. Es forderte jedoch, beim Transport nicht ausschließlich auf Pipelines zu setzen. "Leider wird der notwendige Transport von CO2 per Schiene und Schiff in den Eckpunkten gänzlich ausgeblendet", betonte DVF-Geschäftsführerin Heike van Hoorn. Dabei seien die Investitionen im Vergleich überschaubar.
Bevor das Gesetz in Kraft tritt, folgt zunächst die Beratung im parlamentarischen Verfahren.
G.Schulte--BTB