-
Iranische Führung veröffentlicht neue Botschaft von Modschtaba Chamenei
-
Sieg gegen Kolumbien: Erfolgreiche US-Tour für Frankreich
-
Berlin, Paris, Rom und London besorgt über israelische Pläne für Todesstrafe
-
MotoGP: Bezzecchi feiert fünften Sieg in Serie
-
Chiles ultrarechte Regierung will Enteignung von Colonia Dignidad nicht enteignen
-
Pakistan sieht wachsende Unterstützung für seine Vermittlungsbemühungen im Iran-Krieg
-
Empörung in Ukraine über Äußerung von Rheinmetall-Chef - Unternehmen beschwichtigt
-
Israelische Polizei untersagt Lateinischem Patriarchen Zugang zur Grabeskirche
-
Nagelsmann: WM für Nmecha in Gefahr
-
"FAZ": Deutschland wird weniger Geld aus mehrjährigem EU-Haushalt erhalten
-
Gericht im Kongo bestätigt Wiederwahl von 82-jährigem Präsidenten Sassou Nguesso
-
Nübel steht gegen Ghana im Tor
-
Drei Tote bei Nürnberg: Vatet tötet mutmaßlich Frau und Kind und sich selbst
-
Palmsonntag: Israelische Polizei untersagt Lateinischem Patriarchen Zugang zu Grabeskirche
-
Familienministerin Prien will "begleitetes Trinken" ab 14 Jahren abschaffen
-
Besuch von al-Scharaa: CDU betont deutsches Interesse - Linke und Grüne warnen
-
Signal an Evenepoel: Lipowitz Dritter bei Katalonien-Rundfahrt
-
Gericht im Kongo bestätigt Wiederwahl von 82-jährigem Amtsinhaber
-
Nach Bearman-Crash: Sicherheitsdebatte in der Formel 1
-
Sozialistischer Politiker Grégoire zum neuen Bürgermeister von Paris gewählt
-
Bericht: USA bereiten Bodenoffensive im Iran vor - Huthi-Miliz greift in den Krieg ein
-
Verstappen lässt Formel-1-Zukunft offen: "Lohnt es sich?"
-
Geiger stark bei Horngacher-Abschied - Wellinger mit Traumnoten
-
Prognose für Wal vor Wismar laut Experte "deutlich verschlechtert"
-
Autofahrer in England rammt Gruppe von Fußgängern - sieben Verletzte
-
CDU-Außenpolitiker Hardt: Syriens Wiederaufbau "in deutschem Interesse"
-
Hoeneß: "... dann ist Harry 250 Millionen wert"
-
Hohe Spritpreise: Bahn verzeichnet zu Ostern höhere Nachfrage
-
Nach Regierungswechsel in Nepal: Ex-Premier und zwei Ex-Minister festgenommen
-
Großbrand in Disco während Feier mit 750 Besuchern - Drei Verletzte
-
Ostern: Bahn verzeichnet höhere Nachfrage als erwartet
-
"Es geht uns gut": Maduro wendet sich erstmals seit Entmachtung an seine Anhänger
-
Linkspartei kritisiert Antrittsbesuch von Syriens Übergangspräsident in Berlin
-
Antonelli historisch: Shootingstar gewinnt auch in Japan
-
NBA: Spurs begraben letzte Playoff-Hoffnungen der Bucks
-
75 Tage vor WM-Start: Aztekenstadion wiedereröffnet
-
Nordkorea testet im Beisein von Machthaber Kim neuen Raketenantrieb
-
Zwei Seider-Assists reichen nicht: Niederlage für Detroit
-
Gegen Ghana: Nagelsmann lässt weiter einspielen
-
March Madness: Basketball-Talent Kharchenkov im Final Four
-
US-weite Großdemonstrationen gegen Trump: Über acht Millionen Teilnehmer
-
Wirtz hofft auf schnelle Musiala-Rückkehr
-
Die Sport-Höhepunkte am Sonntag, 29. März
-
"Bild": Vor Wismar gestrandeter Wal ist wieder frei
-
Medienbericht: US-Verteidigungsministerium bereitet Bodenoffensive im Iran vor
-
Digitalminister Wildberger warnt vor drohendem Jobverlust durch Künstliche Intelligenz
-
Hunderte Israelis protestieren gegen Iran-Krieg
-
WWF: Mehr als 500 Gemeinden in Deutschland an Earth Hour beteiligt
-
Amphibisches Angriffsschiff "USS Tripoli" in Golfregion eingetroffen
-
Nagelsmanns Kaderbekanntgabe findet am 12. Mai statt
Berliner Urteil: Gebührenbescheid nach Klebeaktion von Klimaaktivist unzulässig
Das Land Berlin muss womöglich im großen Stil gegen Klimaaktivisten der Gruppe Letzte Generation verhängte Gebührenbescheide nach Klebeaktionen zurücknehmen. In einem Eilverfahren gab das Oberverwaltungsgericht Berlin einem Vertreter der Letzten Generation Recht, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag sagte. Es hob rechtskräftig und unanfechtbar einen Gebührenbescheid über 241 Euro auf, weil dieser nach Gerichtsangaben auf eine falsche Rechtsgrundlage gestützt war.
Das Land Berlin war vor das Oberverwaltungsgericht gezogen, nachdem vor einem Jahr das Berliner Verwaltungsgericht bereits entschieden hatte, dass die Polizei zu Unrecht Gebühren nach Klebeaktionen der Letzten Generation erhoben hatte. Die Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts betonte, dass nur über einen Einzelfall entschieden wurde. Sollten die anderen Gebührenbescheide auch auf falschen Rechtsgrundlagen beruhen, seien sie aber auch unzulässig. Demnach dürfen Gebühren erhoben werden - dies muss aber auf der richtigen Rechtsgrundlage erfolgen.
Nach Angaben des Vereins Rückendeckung für eine aktive Zivilgesellschaft wurden in Berlin für das Lösen der auf Straßen festgeklebten Klimaaktivisten von der Fahrbahn knapp 1300 Gebührenbescheide über jeweils 241 Euro verschickt. Nach Darstellung des Vereins handelt es sich in dem entschiedenen Fall um einen Präzedenzfall, auch in den anderen Fällen müsse nun die Gebühr zurückerstattet werden. Sollte dies zutreffen, müsse das Land mehr als 300.000 Euro ersetzen.
L.Janezki--BTB