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EU-Gericht erklärt auch Corona-Beihilfen für italienische Fluglinien für nichtig
Das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) hat auch die Genehmigung staatlicher Corona-Hilfen für italienische Airlines für nichtig erklärt. Die EU-Kommission hätte ihr grünes Licht für die Zahlungen begründen müssen und habe dies nicht getan, erklärte das Gericht in Luxemburg am Mittwoch. Das EuG entschied so zum wiederholten Mal zu Gunsten der irischen Billigfluggesellschaft Ryanair, die in mehreren Ländern wegen Wettbewerbsverzerrungen geklagt hatte.
Italien hatte ab 2020 bestimmten Fluggesellschaften mit italienischer Betriebsgenehmigung Mittel aus einem 130 Millionen schweren Fonds ausgeschüttet, um Schäden wegen der Corona-Pandemie auszugleichen. Die EU-Kommission verzichtete auf ein förmliches Prüfverfahren im Sinne des Wettbewerbsrechts. Diese Entscheidung hätte die Brüsseler Behörde begründen müssen, erklärte das EuG nun. Weil dies nicht geschah, sei die Genehmigung nichtig.
Vor zwei Wochen hatte das Gericht in Fällen von Hilfen der Bundesregierung für die Lufthansa und der schwedischen Regierung für die Stockholmer Fluglinie SAS Scandinavian Airlines ähnlich entschieden. Bereits im Mai 2021 hatte das EuG die EU-Kommission beordert, im Fall von Hilfen für die portugiesische Airline TAP und die niederländische KLM ihre Genehmigungen besser zu begründen. In allen Fällen hatte Ryanair geklagt.
Die Folgen dieser Entscheidungen sind bislang nicht völlig klar. Die Kommission und andere beteiligte Streitparteien können in Berufung gehen. Bleibt es bei Nichtigkeit der Entscheidungen, müsste die Brüsseler Behörde entweder ihre Begründung nachbessern oder ganz neu entscheiden. Nachträglich härtere Auflagen für die Airlines, die von Hilfen profitiert haben, sind nicht ausgeschlossen.
I.Meyer--BTB