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Fehler bei Zwangsversteigerung - Familie aus Brandenburg soll Haus abreißen
Wegen eines Fehlers bei einer Zwangsversteigerung im Jahr 2010 soll eine Familie aus Rangsdorf in Brandenburg ihr Haus abreißen lassen und das Grundstück räumen. Wie das brandenburgische Justizministerium in Potsdam am Donnerstag mitteilte, entschied das Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel, dass der frühere Eigentümer sein Grundstück wegen des Fehlers nicht verloren habe.
Er war nicht ordnungsgemäß über die drohende Zwangsversteigerung informiert worden. Die Familie, die dort ein Haus baute, soll das Grundstück nun innerhalb eines Jahres verlassen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
Das Ministerium kündigte an, dass die Familie möglicherweise Ansprüche gegenüber dem Land geltend machen könne, sobald die Entscheidung rechtskräftig sei. Eine Arbeitsgruppe solle das Urteil analysieren, das Ministerium strebe eine außergerichtliche Regelung an.
"Das Land steht hier in der Verantwortung, die durch den Fehler bei der Zwangsversteigerung verursachten materiellen Schäden zu ersetzen", teilte Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) mit. Sie sei zuversichtlich, dass zusammen mit der Familie eine "sachgerechte Lösung" gefunden werde, "durch die weiteres Leid vermieden wird".
N.Fournier--BTB