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EuGH entscheidet zur Zusammenführung der Nutzerdaten bei Facebook
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Dienstag (9.00 Uhr), ob das Bundeskartellamt dem Facebook-Konzern (heute Meta) die Zusammenführung der Nutzerdaten der Plattformen Facebook, WhatsApp und Instagram verbieten durfte (Az: C 252/21). Die Bonner Behörde hatte eine entsprechende Verfügung im Februar 2019 erlassen. Danach dürfen WhatsApp und Instagram ihre Daten zwar weiter sammeln, eine Verknüpfung mit der Facebook-Plattform ist aber nur mit Zustimmung der Nutzer zulässig.
Hierzu hatte im September 2022 ein richterlicher Rechtsgutachter des EuGH erklärt, dass Wettbewerbsbehörden - im vorliegenden Fall das Bundeskartellamt - auch den Datenschutz berücksichtigen dürfen, wenn sie dabei in enger Abstimmung mit der zuständigen Datenschutzbehörde handeln. Für sein Urteil ist der EuGH nicht an diese Einschätzung gebunden.
C.Meier--BTB