-
Massive Beteiligung bei Schicksalswahl in Serbien
-
Trump kündigt vor Kongresswahlen Milliarden-Investition von Audi in den USA an
-
FC Bayern: Dreesen würdigt Kane
-
Mutmaßliche antisemitische Attacke: 60-Jähriger in Berlin verletzt
-
Steinmeier-Nachfolge: Merz lässt Personalie offen - CSU-Chef wirbt für Aigner
-
Richtungsentscheidung in Brasilien: Wahllokale öffnen für Stichwahl um Präsidentenamt
-
Ärger mit Fahrradboten: Petros verpasst Frankfurt-Sieg
-
Deutscher Umweltpreis für Ingenieur und Juristin - Steinmeier: Geehrte sind Vorbild
-
Rassistischer Angriff in Pariser Vorstadt: Täter stand unter Drogeneinfluss
-
Schalke: Nasenbeinbruch bei El-Faouzi, Gosens genäht
-
Viertelfinale in Wien reicht: Zverev schon bald die Eins?
-
US-Unternehmer Musk wirft ukrainischer Armee Verstoß gegen Starlink-Nutzungsbedingungen vor
-
Tansanias inhaftierter Oppositionsführer Lissu kündigt Hungerstreik an
-
Sturm und Orkan über Deutschland - Weitere Feuerwehreinsätze im Westen
-
Brand in Kehlsteinhaus an Obersalzberg seit Samstagabend abgelöscht
-
Trump kündigt in Beisein von Audi-Chef Milliarden-Investition des Autobauers in den USA an
-
Vergesellschaftungen: Dobrindt kündigt Investitionsschutzgesetz an
-
Deutscher Umweltpreis für Ingenieur und Juristin
-
Präsidentschaftswahl in Bulgarien begonnen
-
NBA: Starker Schröder gewinnt mit Charlotte
-
Fast 1000 Festnahmen bei neuen landesweiten Protesten in Frankreich
-
Israels Armee: Übergänge zum Westjordanland werden am Wahltag geschlossen
-
Musk wirft ukrainischem Militär Verstoß gegen Starlink-Nutzungsbedingungen vor
-
Richtungsentscheidung in Brasilien: Stichwahl zwischen Lula und Flávio Bolsonaro
-
Urnengang im Schatten von Drohnenangriffen: Bulgaren wählen Präsidenten
-
Parlamentswahl in Serbien: Präsident Vucic will Ministerpräsident werden
-
Trump gibt vorzeitig Stimme für US-Kongresswahl ab - Obama attackiert Regierung
-
Formel 1: Antonelli holt Austin-Pole
-
Erneut Gewalt bei regierungskritischen Protesten in Albanien
-
Trump gibt vorzeitig Stimme für US-Kongresswahl ab
-
Erste Pleite: Kaiserslautern bremst Kloses FCN aus
-
2000 Palästinenser aus ihren Häusern in Hebron vertrieben
-
Tödliche Attacke in Pariser Vorstadt: Hitlers "Mein Kampf" bei Angreifer gefunden
-
Zweiter Titel vor Augen: Struff nach Krimi im Brüssel-Finale
-
Fast 1000 Festnahmen bei landesweiten Protesten in Frankreich - Zwei Schwerverletzte
-
Tausende bei Abschlusskundgebungen von Lula und Bolsonaro vor Stichwahl in Brasilien
-
Demonstration gegen Netanjahu in Tel Aviv drei Tage vor Parlamentswahl
-
BVB springt an die Spitze: Sieg gegen den Lieblingsgegner
-
Neue Massenproteste in Frankreich - Zusammenstöße in Paris und anderen Städten
-
Tausende in der Türkei demonstrieren gegen Einschränkung der Pressefreiheit
-
Christine Wunnicke mit Georg-Büchner-Preis ausgezeichnet
-
Neue Proteste in Frankreich: Tränengas-Einsatz in mehreren Städten - ruhige Lage in Paris
-
Sieg in Dänemark: Handballerinnen schon in EM-Form
-
Kehlsteinhaus am Obersalzberg abgebrannt: Psychisch kranker Verdächtiger festgenommen
-
Füllkrug trifft und trifft: Bremen schlägt Mainz
-
Harmlose Schalker holen Punkt in Köln
-
Frankreichs Rechtspopulisten bestätigen Jordan Bardella an Parteispitze
-
Turn-WM: Kevric gewinnt Silber am Stufenbarren
-
Kiew: "Stabile Verbindung" mit Satelliten-Internetdienst Starlink
-
FC Bayern: Auch Neuer fällt in Freiburg aus
Steuerabzug für haushaltsnahe Dienstleistungen auch im Mehrfamilienhaus
Mieter und Wohnungseigentümer können die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen auch dann in Anspruch nehmen, wenn sie diese nicht selbst in Auftrag gegeben haben. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Er billigte damit die insbesondere für Mehrfamilienhäuser bislang übliche Praxis. (Az: VI R 24/20)
Das klagende Ehepaar wohnt in einer vermieteten Eigentumswohnung in Niedersachsen. Wie üblich hatten die Eigentümer eine Hausverwalterin beauftragt. Deren Abrechnung für 2016 enthielt Ausgaben für die Überprüfung der Rauchmelder, Treppenhausreinigung, Schneeräumdienst und Gartenpflege. Der Vermieter reichte diese Ausgaben über die Nebenkostenabrechnung an die Mieter weiter und wies dabei auch jeweils den in der Rechnung enthaltenen Lohnanteil aus.
20 Prozent dieses Lohns für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen können laut Gesetz in bestimmten Grenzen direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Hier wollte das Finanzamt dies aber nicht anerkennen, weil die Mieter die Arbeiten nicht selbst in Auftrag gegeben hätten.
Doch das sei üblich und stehe der Steuervergünstigung nicht entgegen, urteilte nun der Bundesfinanzhof. Laut Gesetz reiche es aus, "dass die haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen dem Mieter zu Gute kommen". Auch das gesetzliche Erfordernis einer Rechnung sei erfüllt, denn die Nebenkostenabrechnung des Vermieters stehe dem gleich, wenn sie "Art, Inhalt und Zeitpunkt der Leistung" ausweist. Nur bei "sich aufdrängenden Zweifeln" könne das Finanzamt verlangen, dass Mieter sich über den Vermieter die Originalrechnung beschaffen und auch diese vorlegen.
Nach BFH-Angaben gilt das Urteil auch für Eigentümer, die selbst in ihrer Wohnung wohnen. Auch sie können den Lohnanteil in den von der Hausverwaltung beauftragten haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuermindernd geltend machen.
O.Lorenz--BTB