-
Von Notz fordert entschiedenes Vorgehen gegen russische Schattenflotte
-
Partielle Mondfinsternis in Deutschland vielerorts von Wolken verdeckt
-
Einspruch: Fall Ansah geht vors deutsche Sportschiedsgericht
-
Deine Cousine startet größte Tour und offenbart Beziehung zu Udo Lindenberg
-
Moritz Aisslingers Chronik des Jahres Null
-
Überflutungsrisiko behindert Rettungseinsätze nach Sturzflut in Nepal und Tibet
-
Terzic nach Fehlstart mit Bilbao: "Trage die Verantwortung"
-
Vor Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: ZDF-Umfrage ergibt keine absolute AfD-Mehrheit
-
Transportschäden beim Online-Kauf: Rechte und Pflichten der Verbraucher
-
Überflutungsgefahr: Sucheinsatz im Zentrum von Katastrophengebiet in Tibet ausgesetzt
-
Schröder zur Frauen-WM: "Natürlich drücken wir die Daumen"
-
Frischer Impuls aus der Heimat: Messi kriegt neuen Trainer
-
Zahl der Todesopfer nach Sturzflut in Nepal steigt auf mindestens 469
-
Bayern wollen "zweimal" nach Madrid - BVB reist 6500 Kilometer
-
Wehrle sieht VfB vor "maximaler Herausforderung"
-
Richterin hebt Pentagon-Sanktion gegen US-KI-Konzern Anthropic auf
-
Bericht: USA verhandeln mit Caracas über Beteiligung an Venezuelas Ölfeldern
-
Staatssender: Nach Sturzflut in Tibet 555 Touristen aus Katastrophengebiet evakuiert
-
Union und SPD schließen Fraktionsklausur zu Reformen in Münster ab
-
Dobrindt empfängt Ostsee-Innenminister in Flensburg
-
Für Frühaufsteher: Partielle Mondfinsternis auch in Deutschland zu beobachten
-
Misstrauensvotum gegen Regierungschef Voigt auf AfD-Antrag in Thüringer Landtag
-
Zentralratschef Schuster warnt eindringlich vor AfD-Wahlsieg in Sachsen-Anhalt
-
Peking: Hohes Risiko für neue Überflutungen in Grenzgebiet zwischen Tibet und Nepal
-
US-Finanzminister will G20-Vorsitz für Durchsetzung von Sanktionen gegen Iran nutzen
-
Syrischer Kurdenführer Abdi nach SDF-Auflösung zum Präsidentenberater ernannt
-
Journalisten von US-Militärzeitung klagen gegen ihre Entlassung durch das Pentagon
-
Noch Absprachebedarf: Länder erwägen weiteres Treffen zur Drohnenabwer
-
Kiesewetter fordert Abwehrmaßnahmen gegen möglichen Angriff Russlands
-
Norwegens König Harald V. in "extrem ernstem" Zustand - Familie am Krankenbett
-
Fast 400 Tote nach Sturzflut am Himalaya geborgen - 1400 Menschen vermisst
-
Doppelpack: Weltmeister souverän, Frauen verlieren Generalprobe
-
Hürden-Spektakel: Dos Santos und Russell mit Weltrekorden
-
Frankreichs Präsidentschaftskandidaten streiten über Wirtschaftspolitik
-
Warholm abgelöst: Dos Santos mit Weltrekord über 400 m Hürden
-
Alison dos Santos bricht Weltrekord über 400 Meter Hürden
-
Conference League: Freiburg löst Ticket für die Ligaphase
-
Trump: Russland "wird kein Nato-Gebiet angreifen"
-
Trump benennt Ontariosee in "Amerikasee" um - und will Atlantik umtaufen
-
VfB Stuttgart in der Champions League: Auslosung mit Inter Mailand und Atlético Madrid
-
Streit mit Kanada: Trump benennt Ontariosee in "Amerikasee" um
-
"Schlächter von Bosnien": Bosnisch-serbischer Kriegsverbrecher Ratko Mladic ist tot
-
Vor Wahl in Sachsen-Anhalt: Merz schließt Zusammenarbeit mit AfD kategorisch aus
-
Zahl der Toten nach Sturzflut am Himalaya erhöht sich auf fast 400
-
Champions League: Bayern am Finalort und gegen Arsenal
-
Beim Doppelpack: DBB-Frauen verpatzen Generalprobe für Heim-WM
-
Medikamente bei Hitze: Welche Arzneimittel das Risiko für Dehydrierung und Kreislaufprobleme erhöhen
-
Zwei Todesopfer an Brandenburger Schule: 19-jähriger Tatverdächtiger festgenommen
-
UEFA gibt Boykott-Drohung auf - und fordert Infantino-Rückzug
-
Aktivisten: Mehr als 500 Menschen seit Jahresbeginn im Iran hingerichtet
Mieterin muss Jobcenter womöglich Kosten für Notunterkunft der Untermieter ersetzen
Im Streit zwischen dem Hamburger Jobcenter und einer früheren Mieterin um 38.000 Euro muss das Landgericht der Hansestadt neu verhandeln. Der Bundesgerichtshof (BGH) teilte am Donnerstag in Karlsruhe mit, dass er das landgerichtliche Urteil teilweise aufgehoben habe. Das Jobcenter will Geld zurück, das es für die Unterbringung der früheren Untermieter der Mieterin in einer Notunterkunft ausgab. (Az. VIII ZR 303/21)
Sie hatte die Wohnung selbst gemietet und 2017 an eine vierköpfige Familie untervermietet, die Sozialleistungen bezog. Das Jobcenter überwies Miete, Heiz- und Betriebskosten an die ursprüngliche Mieterin. Ein halbes Jahr später kündigte der Vermieter der Mieterin aber die Wohnung wegen aus seiner Sicht unerlaubter Untervermietung, später noch einmal wegen Zahlungsrückständen.
Die Untermieter-Familie musste ausziehen. Da sie keine neue Wohnung fand, wurde sie für 22 Monate in einer Notunterkunft untergebracht, für die das Jobcenter insgesamt 54.000 Euro zahlte. Das Jobcenter klagte gegen die Mieterin, die der Familie die frühere Wohnung zur Untermiete überlassen hatte, um das Geld zurückzubekommen.
Das Amtsgericht gab dem Jobcenter größtenteils recht. In der Berufung vor dem Landgericht verlor es aber. Dieses erklärte, dass die Mieterin zwar gegenüber dem Familienvater als Untermieter auf Schadenersatz hafte, weil sie die Nichterfüllung des Untermietvertrags zu vertreten habe. Die deutlich höheren Kosten für eine Notüberbringung müsse sie aber nicht übernehmen.
Gegen dieses Urteil zog das Jobcenter vor den BGH. Es fordert nun noch knapp 38.000 Euro, die es an Mehrkosten gehabt habe. Der BGH erklärte, dass die Mieterin hier grundsätzlich doch in einem gewissen Rahmen hafte. Sie habe der Familie die Wohnung nicht mehr zur Verfügung stellen können, obwohl sie sich dazu vertraglich verpflichtet habe. Die Kosten für die Notunterbringung stünden damit in einem inneren Zusammenhang.
Das Landgericht muss nun ermitteln, wie hoch der Schaden ist, der dem Jobcenter womöglich ersetzt werden kann. Der BGH wies darauf hin, dass es eine zeitliche Begrenzung gebe. Schadenersatz könne nur für den Zeitraum verlangt werden, in dem ein Vermieter auch gegen seinen Willen am Mietvertrag hätte festgehalten werden können - also bis zur ersten möglichen Kündigung.
Ersetzt werden könnten außerdem nur die Mehrkosten für eine andere Unterkunft. Es sei nicht ausgeschlossen, dass die Kosten für die Notunterbringung darunter fielen, weil die Familie auf dem freien Markt keine Wohnung fand. Auch muss das Landgericht prüfen, ob Kosten für die ganze Familie oder nur für den Vater ersetzt werden müssen, der den Untermietvertrag unterschrieb.
C.Meier--BTB