-
Ostsee-Anrainer vereinbaren gemeinsame Task Force gegen hybride Bedrohungen
-
Keine Perspektive für Andrich: "Rede nicht mit ihm"
-
US-Zentralbankchef Warsh besorgt über Inflation
-
Berlin wird nach Hackerangriff auf Landesbehörden erpresst
-
Gewalttat an Brandenburger Schule: Haftantrag wegen zweier Morde gegen 19-Jährigen
-
WM: Zweimal Gold und einmal Bronze für deutsche Kanuten
-
Spitzen der Koalitonsfraktionen wollen Reformen bis Jahresende umsetzen
-
Norwegen trauert um König Harald V. - Sohn Haakon ist neuer König
-
Auswärtiges Amt zu Trumps Umbenennung: "Für uns heißt es weiter Lake Ontario"
-
Tödliche Sturzflut im Himalaya: Suche nach Vermissten inmitten neuer Gefahrenwarnungen
-
Linke-Spitzenkandidatinnen: Ostdeutscher Wahlkampf ist emotional geprägt
-
VW 2.5 TDI: Warum der Fünfzylinder legendär ist und wo die Fallstricke liegen
-
Machbare Aufgaben für Bayer - Ilzer mit Hoffenheim gegen Graz
-
40 Jahre nach Tschernobyl: Selbst gesammelte Pilze bei maßvollem Verzehr unbedenklich
-
Digitales Unternehmensabo: Abendblatt PLUS für Teams
-
Grüne fordern Pflanzung einer Million Bäume und mehr Hitzeschutz
-
Insolvenz der Bäckerei Michely: Fast 100 Jobs in Gefahr
-
Frankreich erhebt Strafen auf Wegwerfmode: Zwölf Euro pro Jacke
-
Auswärtiges Amt: "Niedrige zweistellige Zahl" Deutscher nach Sturzflut im Himalaya vermisst
-
Kriegsverbrecher Mladic soll in Serbien mit Staatsehren beigesetzt werden
-
Lebenslange Haft im Prozess um Sexualmord vor über 30 Jahren in Rheinland-Pfalz
-
Unterlassene Hilfeleistung: Wann Sie helfen müssen und welche Risiken bestehen
-
Englands Stürmerikone Vardy zeigt Bundesliga-Spiele auf YouTube
-
Lage am Arbeitsmarkt weiter schwierig - Arbeitslosigkeit erneut leicht gestiegen
-
Umstrittene Tätowierung an Oberarm: Polizei durfte Bewerber ablehnen
-
Neue Berechnung: Deutschland droht 2026 Klimaziel zu verfehlen
-
Intimacy Choreography: Hannah Dewor setzt auf Konsens in der Tanzbranche
-
Brosius-Gersdorf kritisiert Richterwahl in neuem Buch
-
US-Bundesrichterin blockiert vorerst Trumps Dekret zu Briefwahleinschränkungen
-
Mordanklage nach Amokfahrt in Leipzig: Keine Hinweise auf verminderte Schuldfähigkeit
-
Sepsis: Warum eine Blutvergiftung so gefährlich ist und wie man sie erkennt
-
Streit mit Pentagon: Richterin hebt Sanktion gegen US-KI-Konzern Anthropic auf
-
Thüringen: AfD scheitert erneut mit Misstrauensvotum gegen Ministerpräsident Voigt
-
Leihe mit Kaufoption: Atubolu wechselt nach Frankfurt
-
Muslic will noch "jahrelang" Trainer auf Schalke bleiben
-
Von Notz fordert entschiedenes Vorgehen gegen russische Schattenflotte
-
Partielle Mondfinsternis in Deutschland vielerorts von Wolken verdeckt
-
Einspruch: Fall Ansah geht vors deutsche Sportschiedsgericht
-
Deine Cousine startet größte Tour und offenbart Beziehung zu Udo Lindenberg
-
Moritz Aisslingers Chronik des Jahres Null
-
Überflutungsrisiko behindert Rettungseinsätze nach Sturzflut in Nepal und Tibet
-
Terzic nach Fehlstart mit Bilbao: "Trage die Verantwortung"
-
Vor Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: ZDF-Umfrage ergibt keine absolute AfD-Mehrheit
-
Transportschäden beim Online-Kauf: Rechte und Pflichten der Verbraucher
-
Überflutungsgefahr: Sucheinsatz im Zentrum von Katastrophengebiet in Tibet ausgesetzt
-
Schröder zur Frauen-WM: "Natürlich drücken wir die Daumen"
-
Frischer Impuls aus der Heimat: Messi kriegt neuen Trainer
-
Zahl der Todesopfer nach Sturzflut in Nepal steigt auf mindestens 469
-
Bayern wollen "zweimal" nach Madrid - BVB reist 6500 Kilometer
-
Wehrle sieht VfB vor "maximaler Herausforderung"
Gericht verbietet Klausel zu Preiserhöhung bei Disney+
Der Streaminganbieter Disney+ muss nach einem Gerichtsurteil eine Klausel aus seinen Geschäftsbedingungen entfernen, die dem Unternehmen einseitige Preiserhöhungen erlaubt. Die Verbraucherzentrale Brandenburg hatte vor dem Landgericht Potsdam geklagt, wo nun ein Urteil erging, wie das Gericht auf Anfrage der Nachrichtenagentur AFP mitteilte. Der Anbieter hat bis Ende August Zeit, die Klausel zu ändern. (Az:2 O 135/22)
In dem Fall sollte ein Cottbuser für sein Jahres-Abonnement bei Disney+ fast 30 Prozent mehr bezahlen, nachdem dieses abgelaufen war. Das wollte der Mann nicht akzeptieren, er wandte sich an die Verbraucherzentrale, die die Nutzungsbedingungen des Anbieters prüfte. Der Streamingdienst "behielt sich tatsächlich vor, die Preise mit Wirkung zum Beginn eines neuen Abozeitraums zu ändern".
Es sei jedoch nicht klar geworden, von welchen Faktoren die Änderungen der Preise abhängig sei. Kundinnen und Kunden hätten nicht abschätzen können, welche Preiserhöhungen auf sie zukämen. Sie hätten der Erhöhung zwar widersprechen können, es sei jedoch nicht klar gewesen, welche Folgen das hätte. Die Klausel verstieß somit nach Ansicht der Verbraucherzentrale gegen geltendes Recht.
Das Landgericht Potsdam entschied entsprechend dem Antrag der Verbraucherzentrale. Eine außergerichtliche Einigung mit Disney+ war laut Verbraucherzentrale gescheitert.
M.Ouellet--BTB