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EU einigt sich auf europäisches Lieferkettengesetz
Das Europaparlament und die EU-Mitgliedsländer haben sich auf ein umstrittenes Lieferkettengesetz geeinigt. Das teilte am Donnerstagmorgen die spanische EU-Ratspräsidentschaft mit. Mit dem Lieferkettengesetz sollen Unternehmen künftig für Kinderarbeit, Ausbeutung und Umweltverschmutzung bei der Produktion ihrer Produkte haften. Wirtschaftsverbände hatten im Vorfeld heftig gegen das Gesetz protestiert, Umweltschützer begrüßten die Pläne.
Unternehmen ab einer bestimmten Größe sind demnach künftig verpflichtet, negative Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Menschenrechte und Umwelt zu ermitteln. Außerdem müssen sie die Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards auch bei ihren Partnerunternehmen in der Wertschöpfungskette überwachen. Dazu gehören Lieferanten, Vertriebspartner, Transportunternehmen, Lagerdienstleister oder auch die Abfallwirtschaft.
Für den Finanzsektor gilt das Gesetz zunächst nicht, dieser werde "wird vorübergehend ausgeschlossen", erklärte der Rat der Mitgliedstaaten. Eine spätere Einbeziehung dieser Unternehmen soll noch geprüft werden.
In Deutschland gilt bereits seit Anfang des Jahres ein Lieferkettengesetz, die EU-Vorschriften gehen darüber allerdings deutlich hinaus. Dem neuen Gesetz müssen Europaparlament und Mitgliedstaaten noch formal zustimmen.
W.Lapointe--BTB