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Landesarbeitsgericht Hessen berät kurz vor Streikbeginn zu DB-Eilantrag gegen GDL
Das Landesarbeitsgericht Hessen berät am späten Dienstagnachmittag kurz vor Streikbeginn in zweiter Instanz über den Eilantrag der Deutschen Bahn gegen den Arbeitskampf der Lokführergewerkschaft GDL. Die Berufungsverhandlung werde um 17.00 Uhr beginnen, erklärte das Frankfurter Gericht. Der Streik beginnt planmäßig um 18.00 Uhr im Güterverkehr, der Personenverkehr soll ab Mittwochfrüh um 02.00 Uhr bestreikt werden.
Das Arbeitsgericht Frankfurt hatte den Eilantrag auf einstweilige Verfügung gegen den Streik am Montagabend abgewiesen. Die Bahn ging in Berufung. "Diesem Streik fehlt die Legitimation und die Grundlage, erklärte der Hauptgeschäftsführer des DB-Arbeitgeberverbands AGV MOVE, Florian Weh. "Im Sinne unserer Kundinnen und Kunden tun wir deshalb alles, um ihn zu verhindern."
Die GDL will bis Freitagnachmittag den Zugverkehr bundesweit lahmlegen, um ihre Forderungen im Tarifkonflikt mit der Deutschen Bahn und weiteren Transportunternehmen zu untermauern. Die Gewerkschaft hatte die Verhandlungen Ende November für gescheitert erklärt, weil der Konzern nicht über Kernforderungen der Gewerkschaft und insbesondere eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit bei vollem Lohnausgleich verhandeln wollte.
Nach einem ersten Warnstreik im November leitete sie eine Urabstimmung über härtere Arbeitskampfmaßnahmen ein. Das kurz vor Weihnachten und nach einem zweiten Warnstreik verkündete Ergebnis ergab eine 97-prozentige Zustimmung der GDL-Mitglieder für unbefristete Streiks. Ab Mitte Dezember bis diese Woche galt noch ein von der GDL ausgerufener "Weihnachtsfrieden".
Y.Bouchard--BTB