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Gericht: Eurowings-Werbung zu CO2-Neutralität "irreführend"
Die deutsche Fluggesellschaft Eurowings darf nach einem Gerichtsurteil Flugreisen nicht mehr als "CO2-neutral" bewerben. Das Landgericht Köln bewertete die Werbung als "unlauter" und "irreführend, wie es in dem Urteil heißt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte geklagt. Eurowings erwägt nach eigenen Angaben, das Urteil anzufechten.
Konkret ging es um eine Werbung der Lufthansa-Tochter Eurowings, in der diese für die Kompensation ihrer Flugreisen warb: "CO2-neutral reisen. Zusammen machen wir das Fliegen nachhaltiger: CO2-Emissionen ausgleichen und abheben." Damit werde den Verbraucherinnen und Verbrauchern suggeriert, den Flug vollständig ausgleichen zu können, erklärte das Gericht. Die angeführten Projekte zur Kompensation seien jedoch nicht geeignet, die Emissionen des Fluges tatsächlich zu kompensieren.
"Eurowings versucht mit dieser Trickserei von der Klimaschädlichkeit seines Geschäftsmodells abzulenken", warf Jürgen Resch von der DUH der Airline vor. Eurowings handele "irreführend", wenn das Unternehmen Waldschutzprojekte für die Kompensation nutze, die nur wenige Jahre gesichert seien.
Eurowings selbst bedauerte, "dass das Gericht ihrer Argumentation nicht gefolgt ist" und prüfe nun, Rechtsmittel einzulegen. In der Verhandlung sei es um eine Version der Internetseite aus dem Jahr 2022 gegangen, die in der Zwischenzeit umfassend überarbeitet worden sei.
K.Thomson--BTB