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Einigung mit Verbraucherzentrale: Lidl muss Preise für alle Kunden deutlich angeben
Der Lebensmittelhändler Lidl muss die Preise in seiner Werbung für alle Kundinnen und Kunden gut sichtbar angeben und nicht mehr nur für Nutzende der Lidl-App. Darauf einigte sich der Discounter mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und entging damit einem Gerichtsprozess, wie die Verbraucherschützer am Mittwoch mitteilten. Eine Preisangabe in einem Prospekt des Handelsunternehmens hatte für Verwirrung gesorgt.
Anlass des Streits war laut Verbraucherzentrale die Werbung für "Metzgerfrisch Premium Lammlachse" in Gewürzmarinade. Den Preis bewarb Lidl im Prospekt mit 5,50 Euro. Dieser galt allerdings nur für die Nutzenden der hauseigenen App. Lediglich ein kleiner durchgestrichener Preis von sieben Euro stand darüber. Das sorgte für Verwirrung - und nicht für Transparenz, wie die Verbraucherzentrale mitteilte.
"Lidl missachtet mit solcher Werbung die Informationsverpflichtungen der Preisangabenverordnung", erklärte Gabriele Bernhardt, Leiterin des Rechtsbereichs der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Diese hatte Lidl zunächst abgemahnt und anschließend verklagt, nachdem der Discounter keine Unterlassungserklärung abgegeben hatte.
Vor der mündlichen Verhandlung einigten sich die Parteien nun. Laut Verbraucherzentrale verpflichtet sich Lidl, "künftig in allen gedruckten Werbeprospekten bei allen Produkten den Gesamtpreis und den Grundpreis deutlich anzugeben". Das gelte sowohl für App-Nutzende als auch für alle anderen Kundinnen und Kunden.
L.Dubois--BTB