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Zahl der Ratsuchenden wegen Diskriminierung 2024 zu 2019 mehr als verdoppelt
Die Zahl derjenigen, die sich als Betroffene ratsuchend an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gewandt haben, hat sich im vergangenen Jahr im Vergleich zu 2019 mehr als verdoppelt. Das geht aus dem Jahresbericht der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, hervor, den sie am Dienstag in Berlin vorstellte. "Diskriminierung ist ein wachsendes Problem in Deutschland", sie werde auch immer hemmungsloser betrieben, äußerte sich Ataman besorgt.
Insgesamt erreichten laut dem Bericht im vergangenen Jahr 11.405 Anfragen die Antidiskriminierungsstelle. 2019, im letzten Jahr vor der Corona-Pandemie, lag die Zahl noch bei 4247. Ataman wies darauf hin, dass zudem von einer hohen Dunkelziffer auszugehen sei. "Die meisten Betroffenen machen Diskriminierung mit sich aus", sagte Ataman. Studien zufolge habe jede dritte Person in Deutschland schon Diskriminierung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) erlebt. Mehrheitlich handele es sich dabei um Frauen.
Von den Anfragen Betroffener bei der Antidiskriminierungsstelle kamen laut Jahresbericht 43 Prozent im vergangenen Jahr zu rassistischer Diskriminierung. Hier habe sich seit 2019 die Zahl der Beratungsfälle mehr als verdreifacht. Der Anteil der Anfragen zu Benachteiligungen wegen einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit lag demnach bei 27 Prozent.
Der Anteil der Anfragen zu Benachteiligungen wegen des Geschlechts wurde mit 24 Prozent angegeben. Hierzu zählen auch Anfragen wegen sexueller Belästigung. Zwölf Prozent betreffen altersbezogene Diskriminierung, sieben Prozent Diskriminierung aufgrund der Religion und vier Prozent aufgrund der sexuellen Identität.
Sehr hoch ist unter der Gesamtzahl mit 33 Prozent der Fälle der Anteil derjenigen, die sich auf Diskriminierung im Arbeitsleben beziehen, also am Arbeitsplatz oder bei der Jobsuche. Unter diesen Fällen betrage der Anteil der geschlechtsspezifischen Diskriminierung sogar 54 Prozent, sagte Ataman. "Auch sexuelle Belästigung gehört leider noch zum Arbeitsleben in Deutschland", sagte die Beauftragte.
Es folgen Fälle von Diskriminierung in Verbindung mit Dienstleistungen oder Gütern, etwa beim Einkaufen, im Restaurant, bei der Wohnungssuche oder beim Friseur. 25 Prozent der Fälle betreffen laut Bericht Diskriminierung durch staatliche Stellen, etwa im Umgang mit Ämtern oder mit der Polizei.
L.Dubois--BTB