-
US-Regierung gibt grünes Licht für Verkauf von 500 Patriot-Raketen an die Ukraine
-
UN-Biodiversitätskonferenz einigt sich bei mehreren zentralen Themen
-
Südwest-Duell: Elversberg stoppt Mainzer Auswärtslauf
-
Antonelli wieder fit - nur Leclerc ist schneller
-
47,9 Millionen Wähler: Neuer Rekord bei vorzeitiger Stimmabgabe für Midterms
-
Kryptowährungsbörse Binance will nach Hackerangriff "alle Verluste" ersetzen
-
Berliner Politik erinnert an deutsch-türkisches Anwerbeabkommen vor 65 Jahren
-
Social-Media-Sucht: Meta wendet in USA Prozess durch Vergleich ab
-
EU und Kanada starten neue Allianz mit Abkommen über Ukraine, Rohstoffe und KI
-
Wie eine Nummer eins: Zverev spaziert ins Halbfinale
-
Großdemos in Italien gegen hohe Preise - mehr Geld für Bildung gefordert
-
Feuerpause in Oleschky: Einwohner fliehen aus besetzter ukrainischer Stadt
-
Frankreichs Behörden befürchten bei Protesten erneut massive Randale
-
Nach fehlgeschlagener Hinrichtung: Christa Pike leidet unter ständigen Schmerzen
-
EU und Kanada wollen mit neuer Allianz "gemeinsam Krisen standhalten"
-
G20-Außenministertreffen in Atlanta: Wadephul gegen Familienfoto mit Lawrow
-
Merz und Wadephul fordern Diplomatie statt neuer Angriffe auf Iran nach Midterms
-
Feuerpause in Oleschky: Einwohner aus besetzter ukrainischer Stadt evakuiert
-
Wetterbilanz: Oktober war golden - aber auch überdurchschnittlich nass
-
Prozess um Mord an Fabian aus Güstrow: Verteidigung fordert Freispruch
-
Schwieriger Endspurt bei UN-Biodiversitätskonferenz in Eriwan
-
Papst Leo XIV. hat seine Stimme bei den Kongresswahlen in den USA abgegeben
-
"GenZ"-Proteste: Anklagen gegen Regierung und Appelle für friedliche Demos
-
Streit um Pestizid Glyphosat: Bayer siegt erneut vor US-Gericht
-
Druck von Behörden: Unabhängige russische Zeitung "Nowaja Gaseta" muss Arbeit einstellen
-
"Ausschlaggebend war der Tankrabatt": Inflation geht auf 2,8 Prozent zurück
-
Cyberangriff auf Berliner Charité: Kontaktdaten abgegriffen
-
Bis zu vier Mal so viel wie im Vorjahr: Ölkonzerne machen Milliardengewinne
-
Kassen-Zusatzbeiträge sollen 2027 stabil bleiben - bei 2,9 Prozent
-
"GenZ"-Proteste: Initiatoren klagen Regierung an - Appelle für friedliche Demos
-
Landesweite Proteste in Italien gegen hohe Preise
-
Kanzler Merz betont nach Asien-Reise Bedeutung der Handelsbeziehungen
-
Kryptobörse Binance meldet massiven Hackerangriff - Höhe des Schadens unklar
-
Chemie-Industie: Evonik lehnt Übernahmeangebot von BASF ab
-
Iran-Krieg: Merz ruft zu diplomatischer Lösung auf
-
Strafbefehl erlassen: Berliner Polizist soll Interna weitergegeben haben
-
Evakuierung von Einwohnern aus russisch besetzter ukrainischer Stadt Oleschky begonnen
-
Regionalliga: DFB-Präsidium einigt sich auf Kompassmodell
-
Friedenspflicht in Metall- und Elektroindustrie endet - Warnstreiks ab Sonntag
-
Nach "Angst"-Eingeständnis von Eralp: Druck auf SPD zu Verzicht auf Koalition
-
Leichtes Wachstum: Deutsche Wirtschaft trotzt hohen Energiepreisen und Niedrigwasser
-
Berliner SPD lässt Mitglieder über mögliche rot-grün-rote Koalition abstimmen
-
Airline: Bei Bolsonaro-Flucht verwendetes Flugzeug wurde aus den USA bezahlt
-
Schwache Herbstbelebung am Arbeitsmarkt - Schlechtere Chancen für Ausbildungssuchende
-
DHB: Mit 14 Vize-Weltmeisterinnen zur EM - Smits als Edeljoker
-
Bus mit Schulkindern kracht in Bad Oldesloe in Hauswand: Mehrere Verletzte
-
CAS: Russland darf an Eishockey-WM in Deutschland teilnehmen
-
Bahn prüft Reduzierung des Zugverkehrs für mehr Pünktlichkeit
-
Schlägerei auf Supermarktparkplatz in Sachsen: 43-Jähriger stirbt
-
Linnemann legt Krankenkassen-Zusatzbeitrag für 2027 auf 2,9 Prozent fest
Betriebsratsvorsitzende können allein keine Vereinbarung abschließen
Betriebsratsvorsitzende können nicht allein eine Betriebsvereinbarung abschließen. Eine so zustande gekommene Betriebsvereinbarung ist selbst dann unwirksam, wenn der Betriebsrat den Vorsitzenden hatte gewähren lassen, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschied (Az: 1 AZR 233/21). Laut Gesetz handele der Betriebsrat immer als "Kollegialorgan".
Der Kläger ist Industriemechaniker in einem Stahlbetrieb im Raum Wuppertal. Der dortige Betriebsratsvorsitzende unterzeichnete 2017 eine Betriebsvereinbarung, die das bisherige Entlohnungssystem durch ein neues ersetzte. Statt früher 3824 Euro erhielt der Industriemechaniker nun nur noch 3624 Euro.
Damit war er nicht einverstanden. Mit seiner Klage machte er geltend, die Betriebsvereinbarung sei unwirksam, weil sie nur vom Betriebsratsvorsitzenden und nicht vom gesamten Betriebsrat bestätigt wurde.
Dem ist das BAG nun gefolgt. Eine Betriebsvereinbarung sei nur dann wirksam, wenn sie – zumindest nachträglich – durch einen Beschluss des Betriebsrats bestätigt wurde.
Zur Begründung erklärten die Erfurter Richter, nach der Konzeption des Betriebsverfassungsgesetzes sei der Betriebsrat ein Kollegialorgan. "Er bildet seinen gemeinsamen Willen durch Beschluss." Eine nicht von einem solchen Beschluss gedeckte Erklärung des Vorsitzenden könne daher "keine Rechtswirkungen entfalten".
Hier hatten die Vorinstanzen gemeint, die Betriebsvereinbarung sei jedenfalls nach den Grundsätzen der sogenannten Anscheinsvollmacht wirksam. Das bedeutet hier, dass der Betriebsrat den Vorsitzenden sehend oder fahrlässig habe gewähren lassen und der Arbeitgeber davon ausgehen durfte, dass der Vorsitzende für das Gesamtgremium handelt.
Doch nach dem Erfurter Urteil ist dies hier nicht anwendbar. Schon nach dem Gesetz habe der Betriebsratsvorsitzende nicht die Befugnis, alleine eine Betriebsvereinbarung abzuschließen. Zudem sei das Prinzip der Anscheinsvollmacht zum Schutz des Vertragspartners gedacht. Eine Betriebsvereinbarung entfalte aber nicht nur bindende Wirkung für den Arbeitgeber als Vertragspartner, sondern für die gesamte Belegschaft des Betriebs.
Damit Arbeitgeber eine Sicherheit haben, können sie vom Betriebsrat eine Kopie des Teils des Sitzungsprotokolls verlangen, aus dem sich die Zustimmung des Betriebsrats zu einer Betriebsvereinbarung ergibt, entschied das BAG. Im konkreten Fall soll nun das Arbeitsgericht Wuppertal neu über die Lohnforderungen des Industriemechanikers entscheiden.
J.Bergmann--BTB