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Mietpreisbremse bis 2029 verlängert - Justizministerin Hubig will zudem Verschärfung
Die geltende Mietpreisbremse wird über Ende 2025 hinaus bis 2029 verlängert. Nach dem Bundestag billigte am Freitag auch der Bundesrat das entsprechende Gesetz. Ziel ist es, den vor allem in Ballungszentren weiterhin angespannten Mietwohnungsmarkt zu entlasten. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) kündigte darüber hinaus weitere Regelverschärfungen an, etwa zu Kurzzeitvermietungen, Mietwucher und möglichen Strafen bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse.
Ohne Verlängerung der Mietpreisbremse waren für das kommende Jahr deutlich höhere Mietpreise bei der Wiedervermietung von Wohnungen befürchtet worden. Durch die hohe Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum bestehe nach wie vor ein strukturelles Ungleichgewicht zwischen Mieterinnen und Mietern einerseits und den Vermieterinnen und Vermietern andererseits, hatte die Bundesregierung die Verlängerung begründet.
Das Gesetz ist Grundlage für Regelungen zur Begrenzung der Mieten in den Ländern. Per Rechtsverordnung können damit Landesregierungen Gebiete mit "angespanntem Wohnungsmarkt" festlegen, in denen die Begrenzung von Mieterhöhungen bei Wiedervermietungen gilt.
Der Deutsche Mieterbund begrüßte die Verlängerung. Sie sei für viele Mieter von "enormer Bedeutung", erklärte die DMB-Präsidentin Melanie Weber-Moritz. Aktuelle Zahlen zur Entwicklung der Mietpreise "belegen einerseits die Notwendigkeit der Mietpreisbremse und machen andererseits deutlich, dass diese zudem deutlich nachgeschärft werden muss".
Hubig bestätigte ihre Pläne in dieser Richtung. Zunächst werde sie Gesetzentwürfe zum Mieterschutz vorlegen, bei denen es um Kurzzeitvermietungen, möbliertes Wohnen, Indexmietverträge und die Schonfristzahlung gehe, erklärte sie. Nach der Sommerpause werde zudem geprüft, wie dem "bislang zahnlosen" Tatbestand des Mietwuchers im Wirtschaftsstrafgesetz "Biss" verliehen werden kann.
Die entsprechende Expertenkommission soll demnach zudem "Vorschläge für eine Bußgeld-Regelung machen, die sich auf Verstöße gegen die Mietpreisbremse beziehen wird". Vermieter riskieren bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse bislang lediglich, dass sie zuviel erhaltene Miete zurückzahlen müssen. "Das ist aus meiner Sicht unbefriedigend", erklärte Hubig.
C.Meier--BTB