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Auch Saarland und Bremen profitieren künftig von Ausnahmen von Schuldenbremse
Trotz knapper Haushaltskassen dürfen auch Bremen und das Saarland künftig von den neuen Verschuldungsregeln für die Bundesländer profitieren. Das Kabinett beschloss dazu am Mittwoch eine Änderung des sogenannten Sanierungshilfengesetzes, wie das Bundesfinanzministerium mitteilte. Beide Länder erhalten seit mehreren Jahren jeweils 400 Millionen Euro jährlich an Sanierungshilfen aus dem Bundeshaushalt, was an strenge Vorgaben geknüpft ist.
Im Rahmen eines umfangreichen Finanzpakets war im März unter anderem die Schuldenbremse auch für die Länder gelockert worden. Sie sollen künftig wie der Bund pro Jahr Kredite von bis zu 0,35 Prozent ihres Bruttoinlandsprodukts aufnehmen können. Davon waren Bremen und das Saarland bislang ausgenommen.
Das Sanierungshilfengesetz sieht im Gegenzug für die Hilfen des Bundes unter anderem Verpflichtungen für die beiden Länder vor, ihren hohen Schuldenstand abzubauen. Bei einer Aufnahme von Krediten hätten sie bislang auf die Hilfen verzichten müssen - nun sollen sie ebenfalls davon profitieren dürfen.
Gleichwohl bleibe die Möglichkeit für Bremen und das Saarland zur Aufnahme struktureller Kredite "im Vergleich aller Länder dennoch weiterhin beschränkt", wie das Finanzministerium ausführte. Damit solle die übermäßige Verschuldung beider Länder abgebaut werden. Sie blieben zudem verpflichtet, regelmäßig über ihren Schuldenabbau und über Maßnahmen zu berichten, wie sie die Schuldenbremse künftig selbst einhalten können.
Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) erklärte, mit den Änderungen werde "die Handlungsfähigkeit von Ländern und Kommunen" gestärkt, "damit auf allen Ebenen unseres Staates mehr investiert werden kann". Nötig seien Investitionen in moderne Infrastruktur, Bildung, Digitalisierung und die Gesundheitsversorgung.
I.Meyer--BTB