-
Seltene Einigkeit: US-Kongress verabschiedet Gesetz für erschwinglichen Wohnraum
-
Funkproblem bei der Bahn mit "Notfallsystem" gelöst - Zugverkehr läuft wieder an
-
"Spiegel": Pistorius plant Ausstieg aus Rüstungsprojekt Fregatte F126
-
Störung des digitalen Bahnfunks legt Zugverkehr in ganz Deutschland lahm
-
450 Jahre Haft für "Antifa-Terroristen" in Texas
-
Dämpfer für England: Kane und Co. enttäuschen gegen Ghana
-
Störung des Bahnfunks legt Zugverkehr in ganz Deutschland lahm
-
US-Senat stimmt gegen Trumps Vorgehen im Iran
-
Widerstandskämpfer Marc Bloch wird ins Pariser Panthéon aufgenommen
-
Risse an Flugzeugflügeln: Airbus überprüft 16 Maschinen vom Typ A380
-
Tod der Mutter: Deschamps verpasst letztes Gruppenspiel
-
Behörde bestätigt: Iraner dürfen früher in die USA einreisen
-
Bann gebrochen: Überragender Ronaldo führt Portugal zum Sieg
-
Infantino bestätigt: US-Präsident Trump übergibt WM-Pokal
-
Rubio: Washington wird keine Durchfahrtsgebühren für Straße von Hormus akzeptieren
-
An der Straße von Hormus festsitzende Seeleute sollen Region verlassen können
-
Alleiniger Rekord: Ronaldo trifft auch bei seiner sechsten WM
-
Hitzewelle hat weite Teile Westeuropas im Griff - Neue Temperaturrekorde in Frankreich
-
Bundeskabinett beschließt Novelle des Energieeffizienzgesetzes
-
Großbritannien: Premier Starmer will "reibungslose" Übergabe an Nachfolger
-
Beschwerden von ARD und ZDF: Karlsruhe verhandelt Streit über Rundfunkbeitrag
-
DFB-Team mit Schlotterbeck zum Gruppenfinale
-
Haftstrafe wegen Veruntreuung für Ex-Mann von Schottlands früherer Regierungschefin Sturgeon
-
Taliban-Vertreter erstmals zu Gesprächen mit der EU über Abschiebungen in Brüssel
-
Hitzewelle hat Teile Westeuropas fest im Griff
-
Polizist stirbt bei Fahrsicherheitstraining auf dem Hockenheimring
-
Sanierungsstau: Milliardenbedarf für Sanierung von kommunalen Schwimmbädern
-
UN-Generalsekretär ruft KI-Unternehmen zur Offenlegung ihrer Umweltbilanz auf
-
EU macht weiteren Schritt zur Einführung eines digitalen Euros
-
Aktuelle Stunde zu Linken-Parteitag - Linke bezeichnet Debatte als "lächerlich"
-
Gefährliche Hitze: Höchste Alarmstufen in weiten Teilen Westeuropas
-
Eisschnellläufer Maly: "Absolut gar kein Vertrauen mehr"
-
Spannungen mit Warschau: Selenskyj bleibt offenbar Ukraine-Konferenz in Polen fern
-
Gewerkschaften sehen Empfehlungen von Rentenkommission teilweise kritisch
-
Zwei weitere Labour-Abgeordnete bringen sich für Starmer-Nachfolge ins Gespräch
-
Hitzewelle in Frankreich: Atomkraftwerk Golfech heruntergefahren
-
ARD und ZDF streiten vor Verfassungsgericht für höheren Rundfunkbeitrag
-
FC Bayern: Gnabry trainiert erstmals mit Ball
-
WM unter Wasser: Zehntausende Fans in Philadelphia müssen Stadionplätze verlassen
-
Tschechiens Präsident klagt wegen verwehrter Nato-Gipfel-Teilnahme gegen Regierung
-
Denk: Lipowitz und Evenepoel bei der Tour "gleichberechtigt"
-
Grüne pochen auf Sicherung des Rentenniveaus von 48 Prozent
-
EU-Abgeordnete sprechen sich für Einführung des digitalen Euros aus
-
Drei Satzbälle vergeben: Erstrunden-Aus für Lys in Bad Homburg
-
Merz sieht Koalition auf Reformkurs: Können "tragfähige Veränderungen" vornehmen
-
Zahl der Insolvenzen erreicht im ersten Halbjahr höchsten Stand seit 2013
-
Australien hält Dokumente zu Klimafonds für kleinen Inselstaat Tuvalu unter Verschluss
-
Ungarns Parlament verabschiedet Gesetz zur Korruptionsbekämpfung
-
Daten zeigen: Auch in Deutschland Anstieg von Darmkrebs bei jungen Erwachsenen
-
Vergewaltigungsverfahren gegen fanzösischen Regisseur Luc Besson wird nicht neu aufgerollt
Gerichtsurteil: Klage von Verbraucherschützern zu "Lidl Plus"-App abgewiesen
Darf ein Vorteilsprogramm als "kostenlos" bezeichnet werden, wenn Verbraucher dem Unternehmen dafür Daten überlassen, die dieses dann wirtschaftlich nutzt? Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat in dieser Frage eine Klage von Verbraucherschützern gegen den Discounter Lidl abgewiesen. Es sei nicht zu beanstanden, dass Lidl bei der Anmeldung zur App "Lidl Plus" keinen "Gesamtpreis" angebe, erklärte das OLG am Dienstag. (Az. 6 UKl 2/25)
Hintergrund des Verfahrens, das bereits am 22. Juli vor dem Verbraucherrechtssenat des OLG mündlich verhandelt wurde, ist eine Unterlassungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Die Verbraucherschützer hatten dabei angeführt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher zwar kein Geld zahlen müssten, wenn sie die App "Lidl Plus" nutzen. Dafür zahlten sie für das Angebot aber mit der Preisgabe personenbezogener Daten.
Lidl dürfe deshalb nicht behaupten, die Nutzung der App, mit der Verbraucher unter anderem Rabatte und personalisierte Produktinformationen bekommen können, sei kostenlos, argumentierte der vzbv. Außerdem sei Lidl gesetzlich verpflichtet, einen "Gesamtpreis" anzugeben,
Dem folgte das OLG nicht: Die Verpflichtung zur Angabe eines Gesamtpreises setze voraus, dass überhaupt ein Preis zu entrichten sei. Einen solchen hätten die Verbraucher bei der Nutzung der "Lidl Plus"-App aber gerade nicht zu bezahlen.
Es sei auch nicht irreführend, dass Lidl die Nutzung der App in den Teilnahmebedingungen als "kostenlos" bezeichne. Dies bringe lediglich und in zulässiger Weise zum Ausdruck woran Lidl und die Verbraucher gleichermaßen ein Interesse hätten - nämlich "dass die Verbraucher für die Nutzung der App und die erhofften Vorteile kein Geld bezahlen müssen". Dass Lidl bei der Anmeldung und Nutzung der App Daten der Verbraucher erhebe und diese in wirtschaftlicher Weise nutze, stehe "ausdrücklich und in engem Zusammenhang mit dem Wort 'kostenlos' in den Nutzungsbedingungen".
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls ließ das Stuttgarter OLG die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zu.
Vzbv-Chefin Ramona Pop erklärte am Dienstag, dass die Verbraucherzentrale "aller Voraussicht nach in Revision gehen" und "die Frage zum Bezahlen mit Daten höchstrichterlich klären lassen" werde. "Bonus-Apps sind keineswegs kostenlos", hob Pop hervor. Verbraucherinnen und Verbraucher bezahlten Rabatte "mit der Preisgabe persönlicher Daten".
C.Kovalenko--BTB