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Mindestlohn für Pflege-Beschäftigte steigt in zwei Schritten um gut fünf Prozent
Der Mindestlohn in der Altenpflege soll bis Mitte 2027 in zwei Schritten um insgesamt rund fünf Prozent steigen. Die Bundesregierung gab am Dienstag eine entsprechende Empfehlung der Pflegekommission bekannt. Arbeitgeber begrüßten angesichts der schwierigen Lage vieler Unternehmen in der Pflegebranche einen relativ moderaten Anstieg. Die Gewerkschaft Verdi zeigte sich enttäuscht, stimmte dem Kompromiss aber dennoch "schweren Herzens" zu.
Die Tarifempfehlung soll eine Laufzeit von 27 Monaten haben. Sie wurde nach Angaben von Bundesgesundheits- und das Sozialministerium einstimmig in der Pflegekommission gefasst. Die Erhöhungen für die verschiedenen Entlohnungsgruppen liegen dabei bei rund fünf Prozent.
Für Pflegehilfskräfte soll der Mindestlohn nach der Empfehlung der Kommission zum 1. Juli 2026 zunächst von derzeit 16,10 Euro pro Stunde auf 16,52 Euro steigen. Zum 1. Juli 2027 folgt dann eine weitere Anhebung auf 16,95 Euro.
Für qualifizierte Pflegekräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung ist eine Erhöhung von aktuell 17,35 Euro auf 17,80 Euro und dann 18,26 Euro geplant. Bei Pflegefachkräften soll der Mindestlohn von derzeit 20,50 Euro über 21,03 Euro auf 21,58 Euro steigen.
Der Pflegekommission gehören Vertreterinnen und Vertreter von privaten, freigemeinnützigen sowie kirchlichen Pflegeeinrichtungen an. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind paritätisch vertreten. Das Bundessozialministerium will die Empfehlungen der Pflegekommission über eine Verordnung als allgemeinverbindlich erklären.
Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi kritisierte, dass die empfohlene Höhe des Pflegemindestlohns "weit weg von einer leistungsgerechten Vergütung dieser oft harten und gesellschaftlich so sinnvollen Tätigkeit" sei. Die Tarifempfehlung werde "die Abwanderung aus der Altenpflege in die Krankenhäuser nicht stoppen - ein Eigentor der Arbeitgeber", erklärte Verdi-Vorstandsmitglied Sylvia Bühler.
Die Arbeitgeber hätten aber die Forderung der Gewerkschaften abgelehnt, den Pflegemindestlohn an den Einstiegsgehältern im öffentlichen Dienst auszurichten, teilte Bühler mit. Verdi stimme dem Kompromiss dennoch zu, weil der Pflegemindestlohn die einzig einklagbare Vergütungshöhe darstelle für Beschäftigte, die nicht nach Tarifvertrag arbeiteten.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) begrüßte neben der langen Laufzeit bis zum 30. September 2028, dass "ein moderater Anstieg" Ergebnis der Beratungen in der Pflegekommission war. "Höhere Belastungen hätten wir als Arbeitgeberverband angesichts der finanziellen Lage unserer Unternehmen nicht mittragen können", erklärte bpa-Arbeitgeberpräsident Rainer Brüderle.
Gleichzeitig betonte der Verband, dass der Stundenlohn für ungelernte Pflegekräfte "auch 2027 deutlich über dem allgemeinen Mindestlohn" liegen werde. Dieser steigt ab 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro.
Rund 1,3 Millionen Beschäftigte arbeiten in Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen. Der stellvertretende bpa-Arbeitgeberpräsident Bernd Meurer mahnte an, die Festlegung eines Mindestlohns in der Pflegebranche zu überdenken. "Die Löhne in der Altenpflege haben sich längst so dynamisch und positiv entwickelt, dass keine Mindestvorgaben mehr benötigt werden."
Der Pflegemindestlohn gilt auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für alle stationären und ambulanten Pflegeinrichtungen, nicht aber für Krankenhäuser.
S.Keller--BTB