-
Sohn von getötetem US-Regisseur Reiner offiziell des Mordes beschuldigt
-
Trump ordnet Blockade von "sanktionierten" venezolanischen Öltankern an
-
New York Knicks gewinnen NBA Cup
-
Zugriff aufs Depot im Ernstfall: Selbst erstellte Vollmacht reicht häufig nicht
-
Als erster Deutscher: Draisaitl im 1000er-Klub der NHL
-
Müller: "Verzweifle an den gleichen Dingen wie zu Hause"
-
Arbeitsministerin Bas: Geplante Rentenkommission wird "über alles sprechen"
-
Erstes Todesopfer nach Anschlag auf jüdische Feier in Sydney beerdigt
-
Kabinett berät über erleichterten Abschuss von Wölfen
-
Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Verbot von rechtsextremistischen Hammerskins
-
Bundeskabinett befasst sich mit Bürgergeldreform und privater Altersvorsorge
-
Merz nimmt an EU-Westbalkan-Gipfel in Brüssel teil
-
Merz stellt sich Fragen von Abgeordneten - und gibt Regierungserklärung ab
-
EU-Kommission stellt Pläne für Änderungen an CO2-Grenzabgabe vor
-
Tod von "Friends"-Darsteller Perry: Weiterer Arzt verurteilt
-
Trump ordnet Blockade von "sanktionierten Öltankern" in Venezuela an
-
Chile: Ultrarechter Wahlsieger fordert Ende von Maduros "Diktatur" in Venezuela
-
Darts-WM: Pietreczko in Runde zwei - Springer raus
-
Ter Stegen feiert erfolgreiches Comeback bei Barca
-
"Vanity Fair": Stabschefin teilt gegen Trump aus - US-Präsident nennt sie "fantastisch"
-
Netanjahu fordert westliche Regierungen zur Bekämpfung von Antisemitismus auf
-
Slalom in Courchevel: Aicher erneut auf dem Podest
-
Tod von Rob Reiner: Sohn aus medizinischen Gründen nicht vor Gericht erschienen
-
Trump kündigt für Mittwoch Rede an die Nation an
-
Darts-WM: Auch Pietreczko in Runde zwei
-
EU-Kommission schlägt Abkehr vom Verbrenner-Aus vor - Autoverband: "Wirkungslos"
-
Verlag: Fast 100.000 Exemplare von Sarkozys "Tagebuch eines Häftlings" in erster Woche verkauft
-
Autoverband VDA kritisiert EU-Vorschläge scharf: "Lippenbekenntnis"
-
FIFA bietet günstigere WM-Tickets für treueste Fans
-
Frankreichs Nationalversammlung verabschiedet Aussetzung der Rentenreform
-
PSG-Star Dembélé ist der FIFA-Weltfußballer
-
Slalom in Courchevel: Dürr und Aicher auf Podestkurs
-
EU-Kommission will bestimmte Pestizide zeitlich unbegrenzt zulassen
-
Offiziell: FC Bayern kauft Stadion in Unterhaching
-
Irans Behörden verweigern ärztliche Untersuchung für inhaftierte Aktivistin Mohammadi
-
Urteil: Haus der Geschichte muss Verkäufer des "Schabowski-Zettels" nennen
-
"Vanity Fair": Stabschefin teilt gegen Trump aus - Wiles spricht von "Hetzstück"
-
Le Pen rechtskräftig wegen Verleumdung einer Flüchtlings-Organisation verurteilt
-
EU-Kommission schlägt Abkehr vom Verbrenner-Aus vor
-
Dobrindt will "überwiegenden Teil" von Afghanen mit Zusage nach Deutschland holen
-
Kreml bekräftigt nach Ukraine-Gesprächen in Berlin unveränderte Haltung
-
Frühstartrente und Reform der privaten Vorsorge: Kabinett geht dritte Säule an
-
Großrazzia gegen Sozialleistungsbetrug in Hessen - mehr als 500 Beamte im Einsatz
-
US-Arbeitslosenquote im November auf Vier-Jahres-Hoch
-
Europäische Ukraine-Initiative löst Debatte über Beteiligung der Bundeswehr aus
-
Schusswaffenangriff am Bondi Beach: Islamistisches Motiv erhärtet sich
-
Mit Auto in Liverpooler Fußballfans gerast: Gut 21 Jahre Haft für 54-Jährigen
-
"Washington Post": Pentagon will Europa-Kommando herabstufen
-
Wolken und kein aufhellender Schnee: Stockholm droht düsterster Dezember seit 1934
-
Menschenrechtsgericht verurteilt Russland wegen Unterdrückung von Nawalny-Organisationen
Zugriff aufs Depot im Ernstfall: Selbst erstellte Vollmacht reicht häufig nicht
Um im Ernstfall auf ein Wertpapierdepot zugreifen zu können, benötigen Angehörige die Erteilung einer Vollmacht - doch dies ist nach Angaben des Verbraucherportals Finanztip häufig komplizierter als gedacht. So werde bei lediglich zehn von 19 untersuchten Anbietern eine selbst erstellte Vorsorgevollmacht überhaupt akzeptiert, erklärte Finanztip am Mittwoch. Zudem ist die Einrichtung einer Depotvollmacht demnach häufig erschwert - bei einigen Brokern ist sie gar nicht vorgesehen.
"Wenn ein Depotinhaber ins Koma fällt oder aus anderen Gründen nicht mehr in der Lage ist, selbst auf sein Depot zuzugreifen und Geld benötigt wird, ist eine Depotvollmacht wichtig", erläuterte Finanztip-Experte Timo Halbe. "Denn mit ihr hat der Bevollmächtigte jederzeit das Recht, Geschäfte für den Vollmachtgeber zu tätigen."
Auch Ehepartner benötigen bei Einzeldepots eine Vollmacht, wie Finanztip ausführte. "Durch die Heirat haben Eheleute keine gesetzliche Vertretungsmacht, um für den anderen zu handeln", erklärte das Portal. Eine Depotvollmacht zu bekommen, sei in der Praxis aber "nicht immer einfach - gerade bei den beliebten Neobrokern", gab Halbe zu bedenken.
Grundsätzlich empfiehlt Finanztip, einer vertrauten Person eine Depotvollmacht - sofern angeboten - über das Formular der Bank zu erteilen. "So ist am zuverlässigsten sichergestellt, dass die Vollmacht im Notfall auch wirklich ausgeübt werden kann", erklärte Halbe. Wer hingegen auf eine selbst erstellte Vorsorgevollmacht setzen wolle, solle sich frühzeitig bei seiner Bank über die Anforderungen informieren. Einige Institute verlangen Finanztip zufolge etwa eine Beglaubigung durch einen Notar, "andere fordern, dass die Vollmacht für jede einzelne Transaktion erneut vorgelegt wird".
Der Untersuchung des Verbraucherportals zufolge bieten 16 der 19 abgefragten Institute eine eigene Depotvollmacht an, die sowohl zu Lebzeiten als auch über den Tod hinaus gilt. Die Erteilung erfolgt dabei meist über ein Formular, das bei der Bank ausgefüllt eingereicht werden muss. "Anschließend muss sich der Bevollmächtigte noch identifizieren, etwa per Post- oder Video-Ident", erklärte das Portal.
Wie die Vollmacht dann genutzt werden kann, unterscheidet sich laut Finanztip allerdings je nach Institut "deutlich". So erhalte der Bevollmächtigte in neun Fällen einen eigenen Online-Zugang zum Depot. Bei anderen Anbietern könne der Vollmachtnehmer dagegen teils nur telefonisch und in anderen Fällen nur schriftlich handeln.
N.Fournier--BTB