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Zugriff aufs Depot im Ernstfall: Selbst erstellte Vollmacht reicht häufig nicht
Um im Ernstfall auf ein Wertpapierdepot zugreifen zu können, benötigen Angehörige die Erteilung einer Vollmacht - doch dies ist nach Angaben des Verbraucherportals Finanztip häufig komplizierter als gedacht. So werde bei lediglich zehn von 19 untersuchten Anbietern eine selbst erstellte Vorsorgevollmacht überhaupt akzeptiert, erklärte Finanztip am Mittwoch. Zudem ist die Einrichtung einer Depotvollmacht demnach häufig erschwert - bei einigen Brokern ist sie gar nicht vorgesehen.
"Wenn ein Depotinhaber ins Koma fällt oder aus anderen Gründen nicht mehr in der Lage ist, selbst auf sein Depot zuzugreifen und Geld benötigt wird, ist eine Depotvollmacht wichtig", erläuterte Finanztip-Experte Timo Halbe. "Denn mit ihr hat der Bevollmächtigte jederzeit das Recht, Geschäfte für den Vollmachtgeber zu tätigen."
Auch Ehepartner benötigen bei Einzeldepots eine Vollmacht, wie Finanztip ausführte. "Durch die Heirat haben Eheleute keine gesetzliche Vertretungsmacht, um für den anderen zu handeln", erklärte das Portal. Eine Depotvollmacht zu bekommen, sei in der Praxis aber "nicht immer einfach - gerade bei den beliebten Neobrokern", gab Halbe zu bedenken.
Grundsätzlich empfiehlt Finanztip, einer vertrauten Person eine Depotvollmacht - sofern angeboten - über das Formular der Bank zu erteilen. "So ist am zuverlässigsten sichergestellt, dass die Vollmacht im Notfall auch wirklich ausgeübt werden kann", erklärte Halbe. Wer hingegen auf eine selbst erstellte Vorsorgevollmacht setzen wolle, solle sich frühzeitig bei seiner Bank über die Anforderungen informieren. Einige Institute verlangen Finanztip zufolge etwa eine Beglaubigung durch einen Notar, "andere fordern, dass die Vollmacht für jede einzelne Transaktion erneut vorgelegt wird".
Der Untersuchung des Verbraucherportals zufolge bieten 16 der 19 abgefragten Institute eine eigene Depotvollmacht an, die sowohl zu Lebzeiten als auch über den Tod hinaus gilt. Die Erteilung erfolgt dabei meist über ein Formular, das bei der Bank ausgefüllt eingereicht werden muss. "Anschließend muss sich der Bevollmächtigte noch identifizieren, etwa per Post- oder Video-Ident", erklärte das Portal.
Wie die Vollmacht dann genutzt werden kann, unterscheidet sich laut Finanztip allerdings je nach Institut "deutlich". So erhalte der Bevollmächtigte in neun Fällen einen eigenen Online-Zugang zum Depot. Bei anderen Anbietern könne der Vollmachtnehmer dagegen teils nur telefonisch und in anderen Fällen nur schriftlich handeln.
N.Fournier--BTB