-
Gericht: Keine vorzeitige Haftentlassung ohne Angaben zu Millionenbeute
-
EuGH: Verspätungsursache entscheidend für Erstattung bei Flugreisen
-
"Viele Fehler": Watzke unterstreicht DFB-Haltung zu Infantino
-
Razzia und Festnahmen: 72-Jährige soll bundesweites Geldwäschenetzwerk angeführt haben
-
Steinmeier mit militärischen Ehren zu Staatsbesuch in Paris empfangen
-
Cookies ohne Einwilligung: Bundesgerichtshof prüft Haftung
-
Tedros-Nachfolge: China schickt eigene Kandidatin ins Rennen um WHO-Chefposten
-
Kommunikation über Koalitionsausschuss: SMS statt Pressekonferenz
-
Israel ordnet Abzug von Diplomaten an: Britisches Konsulat in Jerusalem stellt Arbeit ein
-
Klingbeil: Steuerreform setzt "im Rahmen des Möglichen" richtige Schwerpunkte
-
Rubio: USA wünschen sich ein "starkes Europa"
-
Ein Toter und eine Verletzte bei Bär-Angriff in mongolischer Hauptstadt
-
Niedersachsen: 40-Jährige findet vier Meter lange Schlangenhaut auf Gehweg
-
Auto erfasst Mopeds in Brandenburg: Vier Tote 14 bis 19 Jahre alt
-
Rot-Grün-Rot in Berlin einigt sich auf Aufnahme von Sondierungsgesprächen
-
Stimmungstest für Meloni: Italiens Parlament entscheidet über umstrittene Wahlrechtsreform
-
Polizei setzt Suche nach möglichem Puma nahe München fort
-
Igel oder Eule statt Churchill: Neue Pfund-Scheine zeigen künftig Tiermotive
-
Spannung vor Vergabe des Literaturnobelpreises: Experten tippen auf eine Frau
-
WWF: Wildtierpopulation weltweit seit 1970 um fast drei Viertel geschrumpft
-
Steuerreform: Union fordert vollständigen Ausgleich von kalter Progression
-
Verbände fordern schärfere EU-Regeln für Produkte aus Drittstaaten
-
Krankheitskosten im Jahr 2024 auf rund 528 Milliarden Euro gestiegen
-
Deutsche Exporte im August leicht gesunken - Anstieg im Vergleich zum Vorjahr
-
Leitende Informatikerin für Apollo-Programm der Nasa: Margaret Hamilton mit 90 Jahren gestorben
-
Einen Tag nach tödlichen Angriffen: Huthis attackieren erneut Flughafen in Riad
-
WNBA: Fiebich verliert auch zweites Halbfinale mit New York
-
Steinmeier beginnt zweitägigen Staatsbesuch in Frankreich
-
Bundestag debattiert über Einkommensteuerreform
-
EU-Handelskommissar Sefcovic trifft chinesischen Handelsminister Wang
-
Finanzminister der Eurogruppe treffen sich zu Beratungen in Luxemburg
-
Bundesgerichtshof prüft Setzen von Cookies ohne Einwilligung
-
Britischer Premierminister Burnham zu Antrittsbesuch bei Merz
-
Ex-Geisel Eli Scharabi erinnert in Tel Aviv an Opfer des Hamas-Überfalls vor drei Jahren
-
Brasiliens Präsident Lula veröffentlicht erstmals Selfie-Video in Onlinediensten
-
Ronaldo adelt Messi: "Mein voller Respekt"
-
US-Regierung nennt Negativschlagzeilen über "USS Lincoln" Stimmungsmache
-
FIFA-Wahl: Vega will Infantino herausfordern
-
Proteste in Izmir nach Wechsel des Bürgermeisters zur Regierungspartei AKP
-
Handball: Magdeburg feiert Sieg im Schlüsselspiel
-
Von Zwangsräumung betroffene Spanierin Maricarmen gestorben
-
Mieterverband: Zwangsgeräumte Spanierin Maricarmen gestorben
-
"Inakzeptable Bedingungen": Golfstar Rahm verlässt LIV-Tour
-
US-Außenminister Rubio fordert Europa zum Erwachen aus "langem Schlaf" auf
-
Möglicher Pestfall in Russland: WHO kann keine umfassende Risikobewertung vornehmen
-
Sachsen-Anhalt: SPD beendet Initiative für Regierungsbildung an AfD vorbei
-
Nur noch Platz 13: DFB-Team rutscht weiter ab
-
Lange Themenliste: Koalitionsausschuss in Berlin zusammengekommen
-
Jahrestag des Hamas-Angriffs: Appelle für entschlossenen Einsatz gegen Antisemitismus
-
Nach fehlgeschlagener Hinrichtung von Christa Pike: Streit um Exekution in Texas
Öffentliche Aufträge nur bei fairen Arbeitsbedingungen: Tariftreuegesetz beschlossen
Öffentliche Bau- und Dienstleistungsaufträge des Bundes sollen nur noch an Unternehmen mit fairen Arbeitsbedingungen vergeben werden. Darauf zielt das sogenannte Tariftreuegesetz ab, das am Donnerstag im Bundestag mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen verabschiedet wurde. Von den Gewerkschaften kam grundsätzlicher Zuspruch, aber Kritik im Detail. Unternehmen befürchten mehr Bürokratie.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) begrüßte den Parlamentsbeschluss unter Verweis auf die hohen Staatsausgaben wegen der Sondervermögens. "Wir investieren 500 Milliarden in dieses Land und es ist genau richtig, dass davon die Unternehmen auch profitieren, die für gute Arbeitsbedingungen stehen", sagte sie. Die Reichweite der Regelungen fällt allerdings geringer aus als zunächst geplant: Der Bereich von Lieferleistungen bleibt ausgenommen.
Darunter fallen Lieferungen etwa von Fahrzeugen, Ausrüstungen und Material. Aufträge in diesem Bereich fallen nicht unter das Gesetz. Nach Angaben der Unionsfraktion reduziert sich der Anwendungsbereich des Gesetzes dadurch um ein Drittel. Auch der Verteidigungsbereich ist ausgenommen. Zudem gilt ein Schwellenwert von 50.000 Euro: Nur Aufträge über diesem Auftragsvolumen fallen unter das Gesetz.
Das Tariftreuegesetz ist ein Kernanliegen der SPD in der Koalition mit der Union. Es soll Nachteile für Unternehmen beseitigen, die tarifliche - und damit oft höhere - Löhne bezahlen. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge soll es zudem den Verdrängungswettbewerb über die Lohn- und Personalkosten einschränken.
Nach langem Ringen hatten sich die Koalitionspartner am Dienstag auf das Gesetz geeinigt. Die Linken begrüßte die Idee grundsätzlich, die Regelungen gehen ihr aber nicht weit genug. Die AfD lehnte das Gesetz ab.
Der CDU-Abgeordnete Wilfried Oellers betonte in der Bundestagsdebatte, dass Unternehmen auch weiterhin nicht zwangsweise tarifgebunden sein müssen, um einen Auftrag des Bundes zu erhalten. Sie müssen aber festgelegte Bedingungen erfüllen. "Das ist ein wichtiger Unterschied", sagte Oellers. Denn Unternehmen ohne Tarifvertrag seien nicht automatisch schlechter. Das Bundesarbeitsministerium richtet sich bei der Festlegung der Arbeitsbedingungen nach repräsentativen Tarifverträgen.
Oellers äußerte Zweifel daran, dass es mit dem Gesetz tatsächlich zu mehr Tarifbindung kommt. Zugleich sei das Gesetz aber "sicherlich mit einigem Aufwand verbunden". Zielerfüllung und Bürokratieaufwand würden daher beobachtet. Unter Umständen "müssen wir im Nachgang auch noch einmal korrigieren".
Der Gewerkschaft IG Metall geht das Gesetz nicht weit genug. Der Schwellenwert sei mit 50.000 Euro zu hoch angesetzt, rund ein Viertel aller öffentlichen Aufträge falle dadurch heraus. Auch die Ausnahmen für Lieferleistungen und Verteidigung kritisierten die Arbeitnehmervertreter: "Dadurch spielt bei einem Großteil der anstehenden staatlichen Investitionen das Tarifkriterium keine Rolle."
Auch die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) kritisiert die Höhe des Schwellenwerts, zeigte sich insgesamt aber sehr zufrieden. Die Regelungen seien wichtig etwa für die Vergabe von Catering-Aufträgen in Bundeskantinen. "Es ist nur fair, dass mit den Steuergeldern von Beschäftigten grundlegende Arbeitsstandards wie Tarifverträge von Seiten des Staates eingehalten werden müssen", erklärte NGG-Chef Guido Zeitler.
Scharfe Kritik kam von den Arbeitgebern. "Die Bundesregierung predigt Bürokratierückbau, schafft aber mit dem sogenannten Tariftreuegesetz neue komplizierte Vorschriften", kritisierte der Geschäftsführer der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände, Steffen Kampeter. "Der Bundesrat sollte diesem vermurksten Gesetz die Zustimmung verweigern."
Das Baugewerbe zeigte sich konzilianter. "Grundsätzlich ist eine gesetzliche Regelung zur Tariftreue nicht erforderlich und führt trotz aller Versprechungen erneut zu mehr Bürokratie und Haftungsrisiken", erklärte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe. Er hob aber deutliche Vereinfachungen bei den Vorgaben zum Nachweis der Tarifbindung im parlamentarischen Verfahren positiv hervor.
L.Janezki--BTB