-
Nord Stream: Gericht in Kroatien ordnet U-Haft für ukrainischen Taucher an
-
"Ich bin zurück": Alcaraz gibt Comeback bei US Open
-
Berlin, London, Rom und Paris: Israel muss Siedlungspläne für Westjordanland zurücknehmen
-
Tennis: Alcaraz kehrt bei US Open zurück
-
USA fordern Unterstützung für "Wirtschaftskrieg" gegen den Iran
-
Sachsen-Anhalt: Schulze kritisiert AfD-Wahlaufruf von CDU-Politiker
-
Vertrag bis 2031: El Mala verlängert in Köln
-
Aus den USA abgeschobene Migranten landen in Liberia
-
Hohe Energiepreise: Linken-Ko-Chefin Schwerdtner wirft Regierung Untätigkeit vor
-
Wagenknecht: BSW unterstützt einzelne AfD-Vorhaben in Sachsen-Anhalt
-
Springen: Deutschland vor Finale auf Gold-Kurs - Hinners Zweite
-
Meta-Chef Zuckerberg kauft Schloss in Irland
-
Deutschland Tour: Franzose Barré gewinnt 1. Etappe
-
Zwei Tote bei schweren Unwettern in mehreren Bundesländern
-
Iran-Krieg: Neuer US-Flugzeugträger in Region eingetroffen
-
Spanien richtet zwei Flüchtlingslager in Ceuta ein
-
Waldbrand in Belgien "vollumfänglich unter Kontrolle" - deutsche Feuerwehr zieht ab
-
Jugendliche zu Straftaten angestachelt: Bundesanwaltschaft ermittelt zu Terrorvorwurf
-
Per Anhalter: Französischer Präsidentschaftskandidat trifft Wähler
-
Haftstrafen für Männer in Berlin wegen Marihuanaschmuggels in Millionenumfang
-
Entdeckung von schnellstem Stern der Milchstraße verspricht Erkenntnisse über Schwarzes Loch
-
26 Jahre nach Tötung von Ehefrau in Bayern: Bundesgerichtshof bestätigt Mordurteil
-
Terrorvorwurf: Bundesanwaltschaft ermittelt gegen Rechtsextremist und Onlinesadist
-
Mord an Ehefrau: Mann aus Nordrhein-Westfalen erhält lebenslange Freiheitsstrafe
-
Waldbrand in Belgien laut Behörden "vollumfänglich unter Kontrolle"
-
Vorsorgeuntersuchung für Neun- bis Zehnjährige bei Kinderarzt wird Kassenleistung
-
Drohnen-Abwehr: Grüne fordern einheitliche Regeln und Gipfel im Kanzleramt
-
Verbot von zwei Demonstrationen bei Hamburger G20-Gipfel 2017 rechtmäßig
-
Israel weist Kritik aus Großbritannien an Siedlungsprojekt E1 zurück
-
Heimkehr des verlorenen Sohns: Prinz Harry zieht offenbar zurück nach Großbritannien
-
Unbekannte überfallen in Bayern Kurierfahrer und stehlen hunderte Smartphones
-
Aufklärung nach 56 Jahren: Neonazi soll Anschlag mit sieben Toten 1970 begangen haben
-
Mindestens 16 Tote bei russischen Angriffen auf Region Kiew
-
Außerehelicher Sex: Vier Menschen in Indonesien mit je 100 Stockhieben bestraft
-
BVB will den Titel - alle Zugänge bereit für Supercup
-
BVB zeigt Mitgefühl mit Musiala
-
Digitalverband: Mehr als die Hälfte der Deutschen spielt Video- und Computerspiele
-
DGB-Ausbildungsreport: Neues Tief bei Zufriedenheit von Azubis
-
US-Zentralbanker für höhere Zinsen bei anhaltend hoher Inflation
-
Drogen und Kosmetik in Haftanstalt geschmuggelt: Großrazzia in Bremen und Niedersachsen
-
43-Jähriger soll in Schleswig-Holstein Mann getötet haben - zuvor mit Grill beworfen
-
Evergrande-Gründer in China zu lebenslanger Haft verurteilt
-
"Verrat": Weltweites Fanbündnis forciert Sturz Infantinos
-
Seoul: Nordkorea feuert rund zehn ballistische Raketen ab
-
Davies über Musiala: "Er wird stärker zurückkommen"
-
Berufungsprozess zu Pilz-Mord in Australien: Anklage fordert Haft bis ans Lebensende
-
US-Staatsverschuldung übersteigt Schwelle von 40 Billionen Dollar
-
Drei Spieler teilen sich 50 Millionen Euro: Wieder Rekord-Lottojackpot geknackt
-
NHL: Draisaitl und Peterka kommen 2027 nach Deutschland
-
DGB-Ausbildungsreport: Zufriedenheit unter Azubis erreicht neuen Tiefpunkt
Öffentliche Aufträge nur bei fairen Arbeitsbedingungen: Tariftreuegesetz beschlossen
Öffentliche Bau- und Dienstleistungsaufträge des Bundes sollen nur noch an Unternehmen mit fairen Arbeitsbedingungen vergeben werden. Darauf zielt das sogenannte Tariftreuegesetz ab, das am Donnerstag im Bundestag mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen verabschiedet wurde. Von den Gewerkschaften kam grundsätzlicher Zuspruch, aber Kritik im Detail. Unternehmen befürchten mehr Bürokratie.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) begrüßte den Parlamentsbeschluss unter Verweis auf die hohen Staatsausgaben wegen der Sondervermögens. "Wir investieren 500 Milliarden in dieses Land und es ist genau richtig, dass davon die Unternehmen auch profitieren, die für gute Arbeitsbedingungen stehen", sagte sie. Die Reichweite der Regelungen fällt allerdings geringer aus als zunächst geplant: Der Bereich von Lieferleistungen bleibt ausgenommen.
Darunter fallen Lieferungen etwa von Fahrzeugen, Ausrüstungen und Material. Aufträge in diesem Bereich fallen nicht unter das Gesetz. Nach Angaben der Unionsfraktion reduziert sich der Anwendungsbereich des Gesetzes dadurch um ein Drittel. Auch der Verteidigungsbereich ist ausgenommen. Zudem gilt ein Schwellenwert von 50.000 Euro: Nur Aufträge über diesem Auftragsvolumen fallen unter das Gesetz.
Das Tariftreuegesetz ist ein Kernanliegen der SPD in der Koalition mit der Union. Es soll Nachteile für Unternehmen beseitigen, die tarifliche - und damit oft höhere - Löhne bezahlen. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge soll es zudem den Verdrängungswettbewerb über die Lohn- und Personalkosten einschränken.
Nach langem Ringen hatten sich die Koalitionspartner am Dienstag auf das Gesetz geeinigt. Die Linken begrüßte die Idee grundsätzlich, die Regelungen gehen ihr aber nicht weit genug. Die AfD lehnte das Gesetz ab.
Der CDU-Abgeordnete Wilfried Oellers betonte in der Bundestagsdebatte, dass Unternehmen auch weiterhin nicht zwangsweise tarifgebunden sein müssen, um einen Auftrag des Bundes zu erhalten. Sie müssen aber festgelegte Bedingungen erfüllen. "Das ist ein wichtiger Unterschied", sagte Oellers. Denn Unternehmen ohne Tarifvertrag seien nicht automatisch schlechter. Das Bundesarbeitsministerium richtet sich bei der Festlegung der Arbeitsbedingungen nach repräsentativen Tarifverträgen.
Oellers äußerte Zweifel daran, dass es mit dem Gesetz tatsächlich zu mehr Tarifbindung kommt. Zugleich sei das Gesetz aber "sicherlich mit einigem Aufwand verbunden". Zielerfüllung und Bürokratieaufwand würden daher beobachtet. Unter Umständen "müssen wir im Nachgang auch noch einmal korrigieren".
Der Gewerkschaft IG Metall geht das Gesetz nicht weit genug. Der Schwellenwert sei mit 50.000 Euro zu hoch angesetzt, rund ein Viertel aller öffentlichen Aufträge falle dadurch heraus. Auch die Ausnahmen für Lieferleistungen und Verteidigung kritisierten die Arbeitnehmervertreter: "Dadurch spielt bei einem Großteil der anstehenden staatlichen Investitionen das Tarifkriterium keine Rolle."
Auch die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) kritisiert die Höhe des Schwellenwerts, zeigte sich insgesamt aber sehr zufrieden. Die Regelungen seien wichtig etwa für die Vergabe von Catering-Aufträgen in Bundeskantinen. "Es ist nur fair, dass mit den Steuergeldern von Beschäftigten grundlegende Arbeitsstandards wie Tarifverträge von Seiten des Staates eingehalten werden müssen", erklärte NGG-Chef Guido Zeitler.
Scharfe Kritik kam von den Arbeitgebern. "Die Bundesregierung predigt Bürokratierückbau, schafft aber mit dem sogenannten Tariftreuegesetz neue komplizierte Vorschriften", kritisierte der Geschäftsführer der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände, Steffen Kampeter. "Der Bundesrat sollte diesem vermurksten Gesetz die Zustimmung verweigern."
Das Baugewerbe zeigte sich konzilianter. "Grundsätzlich ist eine gesetzliche Regelung zur Tariftreue nicht erforderlich und führt trotz aller Versprechungen erneut zu mehr Bürokratie und Haftungsrisiken", erklärte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe. Er hob aber deutliche Vereinfachungen bei den Vorgaben zum Nachweis der Tarifbindung im parlamentarischen Verfahren positiv hervor.
L.Janezki--BTB