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Keine Strafe für Spritzen von Insulin als zusätzliche Sterbehilfe
Eine Frau aus Sachsen-Anhalt, die ihrem schwer kranken Mann mit Insulinspritzen beim Sterben half, hat sich dabei nicht strafbar gemacht. Denn nicht sie, sondern ihr Mann habe das zum Tod führende Geschehen beherrscht, erklärte der sechste Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) mit Sitz in Leipzig am Donnerstag. Er habe zunächst eigenständig Tabletten eingenommen, die ihn töten sollten - das Insulin habe vor allem "der Sicherstellung des Todeseintritts" gedient. (Az. 6 StR 68/21)
Der BGH wertete das Geschehen als einen "einheitlichen lebensbeendenden Akt, über dessen Ausführung allein" der Mann bestimmte. Seine Frau, eine frühere Krankenschwester, habe ihm das Insulin gespritzt, weil ihm das wegen seiner krankheitsbedingten Beeinträchtigungen schwergefallen sei.
Der Mann hatte seit vielen Jahren unter verschiedenen Krankheiten und großen Schmerzen gelitten und oft den Wunsch geäußert, sterben zu wollen. An seinem Sterbetag nahm er zunächst alle im Haus verfügbaren Medikamente ein und bat dann seine Frau, ihm alles vorrätige Insulin zu spritzen, was diese auch tat. Er starb an Unterzuckerung infolge der hohen Dosis Insulin.
Die eingenommenen Tabletten seien ebenfalls dazu geeignet gewesen, ihn zu töten, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt, erklärte der BGH. Es sei "letztlich dem Zufall geschuldet, dass das Insulin seinen Tod verursachte, während die Medikamente ihre tödliche Wirkung erst zu einem späteren Zeitpunkt entfaltet hätten".
Das Landgericht Stendal hatte die Frau wegen Tötung auf Verlangen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Dagegen legte sie Revision beim BGH ein und hatte Erfolg. Es handle sich hier lediglich um Beihilfe zum Suizid, die nicht strafbar sei, entschied der BGH.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte die Entscheidung als Dammbruch zur aktiven Sterbehilfe. "Überraschend unterstellt der BGH einer einwilligungs- und handlungsfähigen Person, dass sie ihren Willen selbst nicht umsetzen könne", erklärte Vorstand Eugen Brysch. Damit werde die Tötung durch jemand anderen gebilligt.
C.Kovalenko--BTB