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Äußerungen zu queeren Menschen: Gericht lässt Anklage gegen AfD-Abgeordnete teilweise zu
Die niedersächsische AfD-Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt soll sich wegen mutmaßlich herabwürdigender Äußerungen über queere Menschen in sozialen Netzwerken vor Gericht verantworten. Das Landgericht Braunschweig ließ eine entsprechende Anklage der Staatsanwaltschaft Göttingen nach Angaben vom Dienstag zu - allerdings nur teilweise. Verantworten soll sich Behrendt demnach unter anderem wegen vier Fällen von Beleidigung vor dem Amtsgericht in Helmstedt.
Die Staatsanwaltschaft klagte die Politikern noch wegen weiterer Fälle sowie wegen Volksverhetzung und verhetzender Beleidigung angeklagt, was schwerer wiegt. Die zuständige Kammer des Landgerichts kam aber zu einer anderen rechtlichen Bewertung - unter anderem, weil bei den fraglichen Beiträgen aus ihrer Sicht entweder kein Angriff auf die Menschenwürde vorliegt oder der öffentliche Frieden durch diese nicht gestört wird. Die Staatsanwaltschaft kann noch Beschwerde einlegen.
Behrendt ist unter anderem familien- und kinderpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im niedersächsischen Landtag. In sozialen Medien inszeniert sie sich als angebliche Vorkämpferin christlicher Werte und Kritikerin der öffentlichen Interessenvertretung für queere Menschen. Sie stellt dabei immer wieder Bezüge zu Pädophilie und entsprechenden Sexualstraftaten her. So schrieb sie auf X unter anderem, die Regenbogenfahne stehe für "Machenschaften pädophiler Lobbygruppen" und "Gefährdung von Kindern durch LGBTQ-Propaganda".
Die Staatsanwaltschaft klagte Behrendt wegen sieben Taten an, das Landgericht ließ nach seiner obligatorischen Prüfung fünf zur Verhandlung zu. Neben vier Beleidigungsvorwürfen geht es dabei um einen Fall des gefährdenden Verbreitens personenbezogener Daten. Laut Medienberichten soll sie einen Namen und eine Anschrift geteilt haben. Behrendt sprach in einer Reaktion auf die Teilzulassung der Anklage auf der Plattform X von einem "Sieg für die Meinungsfreiheit". Die Staatsanwaltschaft kann gegen die teilweise Nichtzulassung und die Prozesseröffnung an einem Amtsgericht noch Beschwerde einlegen.
R.Adler--BTB