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Ataman: Auch Kinder und Jugendliche von Altersdiskriminierung betroffen
Diskriminierung von Kindern und Jugendlichen aufgrund ihres Alters muss viel ernster genommen werden als bisher. Darauf wies die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, anlässlich des Weltkindertags am Dienstag hin. "Nicht nur ältere Menschen erleben Altersdiskriminierung, sondern auch Kinder und Jugendliche", erklärte Ataman am Montag. Das Verbot der Altersdiskriminierung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz gelte in jedem Alter.
"Wenn Kinder unter 16 Jahren aus Hotels oder Cafés ohne nachvollziehbaren Grund pauschal ausgeschlossen werden, oder wenn Familien keine Wohnung bekommen, weil Kinder angeblich zu viel Lärm machen, dann ist das Altersdiskriminierung", sagte Ataman. Kinder hätten genauso das Recht, überall dabei zu sein. Niemand sei zu jung, "um gleiche Rechte zu haben".
Allerdings reiche der Schutz vor Diskriminierung an vielen Stellen nicht aus, so Ataman. Sie legte ein Rechtsgutachten mit konkreten Vorschlägen vor, um Kinder und auch Eltern künftig noch besser zu unterstützen. Das Gutachten mit dem Titel "Diskriminierung von und wegen Kindern" zeige, dass auch in der Rechtsprechung die Diskriminierung von Kindern und Jugendlichen als Rechtsverstoß "zu zögerlich geahndet" werde. Das hänge auch damit zusammen, dass der Begriff "Altersdiskriminierung" mit hohem Alter gleichgesetzt werde.
Die Autorinnen und Autoren des Gutachtens schlagen demnach vor, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu präzisieren: Der Begriff des "Alters" sollte durch "Lebensalter" ersetzt werden. Eine solche Klarstellung könnte dazu beitragen, dass das Bewusstsein für Diskriminierung junger Menschen geschärft wird, hieß es in der Erklärung Atamans.
Das Gutachten mache außerdem deutlich, dass in Deutschland - anders als in vielen anderen EU-Ländern – auch Eltern nicht ausreichend vor Diskriminierung geschützt seien. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes spricht sich daher dafür aus, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz um das Merkmal der "Fürsorgeverantwortung" zu erweitern, wie Ataman weiter mitteilte. So könnten Eltern besser gegen Diskriminierungen vorgehen, wenn sie beispielsweise im Arbeitsleben als Mütter oder Väter benachteiligt werden.
In dem Gutachten wird zudem vorgeschlagen, Einrichtungen der Kinderbetreuung und Tagespflegepersonen zur Offenlegung ihrer Auswahlkriterien und der Ablehnungsgründe zu verpflichten.
C.Meier--BTB