Berliner Tageblatt - Erbschaften und Schenkungen 2022 um 14 Prozent gesunken

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Erbschaften und Schenkungen 2022 um 14 Prozent gesunken
Erbschaften und Schenkungen 2022 um 14 Prozent gesunken / Foto: © AFP/Archiv

Erbschaften und Schenkungen 2022 um 14 Prozent gesunken

In Deutschland wurde im Jahr 2022 deutlich weniger steuerpflichtig vererbt und verschenkt. Im Vergleich zum Rekordjahr 2021 sank der Wert steuerlich berücksichtigter Erbschaften und Schenkungen um 14 Prozent, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Dienstag mitteilte. Insgesamt veranlagten die Finanzbehörden demnach 101,4 Milliarden Euro an geerbtem und geschenktem Vermögen. Im Vorjahr hatte der Wert das höchste Niveau seit 2009 erreicht.

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Nach Angaben der Bundesstatistiker sank das geschenkte Vermögen um 23,6 Prozent auf 41,7 Milliarden Euro. Das entspreche in etwa dem Niveau von 2018. Grund war demnach vor allem der Rückgang des verschenkten Betriebsvermögens, das sich 2022 um 53,7 Prozent auf 12,4 Milliarden Euro halbierte. Im Vorjahr hatte es sich noch mehr als verdoppelt. An erster Stelle der Schenkungen lag das Grundvermögen mit 14,9 Milliarden Euro.

Durch Erbschaften und Vermächtnisse wurde 2022 ein Vermögen von 59,7 Milliarden Euro übertragen. Nach vier Jahren des Anstiegs sank das vererbte Vermögen demnach um 5,8 Prozent. Geerbt wurde vor allem sogenanntes übriges Vermögen mit 29,6 Milliarden Euro - darunter zählen etwa Bankguthaben, Wertpapiere, Anteile und Genussscheine. Der Wert sank 2022 um etwa 14,3 Prozent.

An Erbschaft- und Schenkungsteuer wurden im Jahr 2022 insgesamt 11,4 Milliarden Euro fällig. Dies entsprach einem Anstieg um 2,6 Prozent. Auf die Erbschaften von rund 59,7 Milliarden Euro fielen Erbschaftssteuer von 8,1 Milliarden Euro an, womit erstmals seit 2017 ein Rückgang (9,9 Prozent) verzeichnet wurde.

Die festgesetzte Schenkungsteuer stieg hingegen zum vierten Mal in Folge: Sie kam auf 3,3 Milliarden Euro, was einem Anstieg von 56,7 Prozent entspricht. Für die Veranlagung werden unterschiedliche Steuersätze genutzt, die je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs unterschiedlich wirken. Zudem fielen laut den Wiesbadener Statistikern Steuerbegünstigungen im Jahr 2022 niedriger aus.

A.Gasser--BTB