-
Wegen Auszeit: Woods wird nicht Kapitän beim Ryder Cup 2027
-
Trump sieht US-Ziele im Iran-Krieg fast erreicht - Iran greift erneut Israel an
-
Franz Wagner gibt Comeback bei nächster Magic-Pleite
-
Digitalministerium kündigt zentrale Gründungsplattform noch für dieses Jahr an
-
Trotz "Kötteln in der Hose": Bayern träumen vom großen Wurf
-
Trump: US-Ziele im Iran-Krieg stehen "kurz vor der Vollendung"
-
USA: Republikaner geben Einigung für Ende von Haushaltssperre bekannt
-
Historischer Flug zum Mond: Rakete von Mission Artemis 2 gestartet
-
Zwei Menschen bei Messerangriff in Solingen lebensgefährlich verletzt
-
US-Sanktionen gegen Venezuelas Übergangspräsidentin Rodríguez aufgehoben
-
US-Rapperin Megan Thee Stallion beruhigt Fans nach Schwächeanfall während Muscial
-
Erste Reise Richtung Mond in gut 50 Jahren: Bemannte Nasa-Mission Artemis 2 vor dem Start
-
Nach Horrorfoul im Skandalspiel: 14 Spiele Sperre für Wagner
-
Tausende nehmen in Teheran Abschied von getötetem Marinekommandeur
-
Später Doppelschlag: Bayern im Halbfinale
-
SpaceX reicht Unterlagen für Mega-Börsengang ein
-
Trump stellt Ende des Iran-Kriegs in Aussicht - Teheran dementiert Waffenruhe-Angebot
-
Rechtsextreme Kampfsportgruppe: Haft- und Bewährungsstrafen für drei Angeklagte
-
Oberstes US-Gericht skeptisch über Trump-Plan für eingeschränkte Staatsbürgerschaft
-
"Deutschlandtrend": Zwei von drei Deutschen empfinden Abgabenlast als zu hoch
-
Der Weltmeister bleibt: Götze verlängert in Frankfurt
-
Nach Trump-Aussagen: Iran dementiert Bitte um Waffenruhe
-
Spritpreise steigen am Mittag um fast acht Cent
-
Streik im Westjordanland: Palästinenser protestieren gegen Israels Todesstrafe-Gesetz
-
Ex-Finanzminister Kukies geht zu US-Investmentbank Morgan Stanley
-
Oberstes US-Gericht berät über Staatsbürgerschaft per Geburt - Trump im Publikum
-
Mindestens 40 Migranten sterben bei Bootsunglücken in Mittelmeer und Ärmelkanal
-
Nach Ankunft von Öltanker: Russland sichert Kuba weitere Hilfe zu
-
Tödliche Schüsse auf Polizisten in Saarland: Junger Täter soll in Psychiatrie
-
Rückkehr von Syrern: Merz sorgt weiter für Unverständnis
-
Dzeko: Wohl keine OP, aber auch keine schnelle Rückkehr
-
Weiterer Prozess gegen Kaiserreichsgruppe in München: Brief an Putin zum Umsturz
-
Betankung von Trägerrakete für Mondmission Artemis 2 begonnen
-
Trump stellt Ende des Iran-Kriegs in Aussicht - Teheran soll Waffenruhe angeboten haben
-
Trump: Iran hat USA um Waffenruhe gebeten
-
Wegen Aufrufen zu Anschlägen auf Politiker: Anklage gegen Reichsbürger erhoben
-
Keine Hoffnung mehr für Buckelwal: Tier vor Ostseeküste liegt im Sterben
-
Rückkehr von Kriegsflüchtlingen: Regierung betont Einigkeit mit Syrien
-
Jens Spahn: "Ich bin schwul, nicht queer"
-
Flugbenzin in Indien stark verteuert - Dieselpreis in Kambodscha verdoppelt
-
Cannabis-Evaluation: Kein Konsumanstieg - aber andere Probleme
-
Mehr als drei Jahre Haft wegen Missbrauchs für Priester: Tat auf Oktoberfest
-
Österreicher Mitter neuer Skisprung-Bundestrainer
-
Trump nennt Nato "Papiertiger" und deutet möglichen Austritt aus Militärallianz an
-
Macron wirbt in Japan für "Vorhersehbarkeit" Europas
-
Mindestens 19 Afghanen vor türkischer Küste ertrunken
-
Projekt für Schnellzug Paris-Madrid wird vorläufig eingestellt
-
Millionenschaden: Kopf vom mutmaßlicher Betrügerbande in Düsseldorf festgenommen
-
Keine Hoffnung mehr: Vor Wismar festliegender Wal wird laut Experten sterben
-
Womöglich mehrere Migranten an bosnisch-kroatischer Grenze gestorben
Rinder dürfen in Rheinland-Pfalz zur Schlachtung auf der Weide erschossen werden
Ganzjährig im Freien gehaltene Rinder dürfen zur Schlachtung auf der Weide mit einer Kugel erschossen werden. Es sei als das Regelverfahren bei der Rinderhaltung dieser Art anzusehen, teilte das Verwaltungsgericht Koblenz am Freitag mit. Der Bolzenschuss ist in Fällen dieser Art nicht vorzuziehen (Az.: 3 K 39/23.KO).
Die Kläger züchten Wagyu-Rinder. 2021 bekamen sie die Genemigung des Landkreises, zwei Tiere für die Schlachtung auf der Weide mit einem Kugelschuss zu töten. 2022 wurde ihr Antrag darauf jedoch vor allem mit Verweis auf Sicherheitsrisiken abgelehnt. Das Kugelschussverfahren sei nur in Ausnahmefällen erlaubt, wenn das Standardverfahren mit Bolzenschuss zu gefährlich für Mensch oder Tier ist.
Weil über den Widerspruch der Kläger nicht entschieden wurde, klagten sie wegen Untätigkeit - mit Erfolg. Sie haben einen Anspruch auf die Schlachtung des Tiers im Herkunftsbetrieb mit einem Kugelschuss, urteilte das Gericht. Die Voraussetzungen dafür liegen vor. Bei korrekter Anwendung entspreche der Kugelschuss dem Gebot der möglichst schmerz-, stress- und leidensfreien Schlachtung mehr als der Bolzenschuss. Für einen Bolzenschuss müsse das Rind immer fixiert werden, was sehr belastend für das Tier sei.
G.Schulte--BTB