
-
Frankreich-Besuch von König Charles III. wegen Rentenprotesten verschoben
-
Eistänzer Janse van Rensburg/Steffan bei WM im Kürfinale
-
67-Jähriger überschüttet Bürgermeister in Oberpfalz mit Schlamm aus Eimer
-
Dreijährige auf Bauernhof in Niederbayern von Traktorreifen erschlagen
-
Studentin darf wegen Austauschs in Chat während Klausur exmatrikuliert werden
-
Volleyball: Sportdirektor Dünnes verlässt den DVV
-
TUI zahlt Corona-Hilfen "vollständig" zurück
-
U21 startet mit 2:2 gegen Japan ins EM-Jahr
-
Dreyer stellt sich hinter Einsatzleitung während Flutkatastrophe im Ahrtal
-
Macron will gemeinsam mit von der Leyen nach China reisen
-
Zahl der Jägerprüfungen auf Rekordhoch
-
Wissing rechnet mit Einigung im Verbrenner-Streit mit der EU-Kommission
-
Innenministerium: Hunderte verletzte Polizisten bei Protesten in Frankreich
-
Herbert Grönemeyer empfindet Amt des Ostbeauftragten als "Unverschämtheit"
-
Messi krönt Argentiniens Weltmeister-Party mit 800. Treffer
-
Dänemark soll ab 2028 grünen Wasserstoff nach Deutschland liefern
-
China: Unternehmen werden nicht zur Herausgabe persönlicher Daten gedrängt
-
Wirtschaftsweise: Zu früh für Entwarnung für globalen Bankensektor
-
Partei kündigt Bolsonaros Rückkehr kommende Woche nach Brasilien an
-
Gwyneth Paltrow beteuert in Prozess um Skiunfall ihre Unschuld
-
Krankenkassen beklagen Millionenschäden durch Abrechnungsbetrug und andere Delikte
-
Bericht: Angreifer von Brokstedt will zu Messerattacke in Zug aussagen
-
FDP und Grüne fordern Einsatz für bessere Flüchtlingsverteilung in EU
-
Eiskunstlauf-WM: Schott überrascht als Siebte
-
NBA: Wagner-Brüder siegen mit Orlando gegen die Knicks
-
Anklage in Berlin gegen Pfleger wegen Missbrauchs und Vergewaltigung erhoben
-
Frankreich verbietet Tiktok auf Diensthandys von Staatsbediensteten
-
Querdenken-Initiator Ballweg werden versuchter Betrug und Geldwäsche vorgeworfen
-
Hugh Grant sieht in romantischen Komödien eher eine "große, dicke Lüge"
-
Bewährungsstrafe für IS-Rückkehrerin wegen Mitgliedschaft in zwei Terrorgruppen
-
Ratingagentur Fitch stuft Argentinien auf eine Stufe vor Zahlungsausfall herab
-
Bericht: Durchsuchungen bei Fahndung nach untergetauchtem früherem RAF-Mitglied
-
Der Traum vom Fliegen - in Beton umgesetzt
-
Umfrage: Drei Viertel der Deutschen wollen Abschaffung der Zeitumstellung
-
Mann verletzt mehrere Menschen mit Auto an Kölner Flughafen
-
Grüne und FDP beharren vor Koalitionsausschuss auf ihren Positionen
-
Ehepaar tot in Bayern aufgefunden
-
Teils schwere Ausschreitungen bei Protesten gegen Rentenreform in Frankreich
-
Israels Generalstaatsanwältin ruft Netanjahu in Justizreform-Streit zur Ordnung
-
Verdi-Chef Werneke verteidigt für Montag geplanten Großstreik
-
Biden nach Luftangriffen in Syrien: USA suchen keinen Konflikt mit dem Iran
-
Scholz sieht bei Deutscher Bank keinen Anlass zur Sorge
-
Kombination: Geiger und Schmid gewinnen Teamsprint
-
Mordanklage in Fall von getöteter 14-jähriger Ayleen zugelassen
-
Lindner sieht "keinen Grund zur Sorge" um deutsches Finanzsystem
-
Geldstrafen wegen "Hängt die Grünen"-Plakaten von rechter Partei in Sachsen
-
Lahm nimmt Flick und Völler in die Pflicht
-
Faeser mahnt baldige Einigung auf Reform gemeinsamer EU-Asylpolitik an
-
Zwei Verdächtige nach krimineller Geldautomatenmanipulation in Lübeck gefasst
-
Mindestens elf Tote bei US-Angriff nach Drohnenattacke im Osten Syriens

Saarländischer Pathologe wegen mutmaßlicher Fehldiagnosen erneut vor Gericht
In Saarbrücken steht seit Montag bereits zum zweiten Mal ein Pathologe vor Gericht, der Gewebeproben fehlerhaft ausgewertet und Fehldiagnosen gestellt haben soll. Ein weiterer Patient soll deswegen gestorben sein. Der Pathologe aus St. Ingbert war bereits im Juli vom Landgericht zu einer Haftstrafe verurteilt worden, nachdem ein Patient nach einer unnötigen Operation gestorben war.
Das Landgericht sprach den Pathologen damals der schweren Körperverletzung, fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung in drei Fällen schuldig. Gegen ihn wurde eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verhängt. Nun geht es um zwei weitere Fälle. Diese seien nach dem ersten Verfahren angeklagt worden, sagte ein Gerichtssprecher.
Der Angeklagte soll seinen Beruf ausgeübt haben, obwohl er wusste, dass er wegen seiner gesundheitlichen Probleme nicht mehr in der Lage war, den Facharztstandard einzuhalten. Er soll billigend in Kauf genommen haben, dass Menschen deswegen sterben könnten. Am Montag wurde die Anklage verlesen. Das Gericht setzte acht weitere Verhandlungstermine bis Mitte März an.
Das Urteil vom Juli ist noch nicht rechtskräftig. Da die Verteidigung und eine Nebenklägerin Revision eingelegt hätten, müsse sich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe damit befassen, sagte der Landgerichtssprecher weiter. Eine Revision der Staatsanwaltschaft sei hingegen zurückgenommen worden.
I.Meyer--BTB