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Gericht: Verstoß gegen Rechtsfahrgebot nach Urlaub in Land mit Linksverkehr ist Unachtsamkeit
Nach sieben Wochen Urlaub in Thailand handelt ein Autofahrer unachtsam, wenn er bei der ersten Fahrt zurück in Deutschland gegen das Rechtsfahrgebot verstößt. Rücksichtslosigkeit könne hier aber nicht angenommen werden, erklärte das Oberlandesgericht Zweibrücken am Montag. In Thailand herrscht Linksverkehr. Der Fahrer war noch am Tag seiner Rückkehr in Rheinland-Pfalz unterwegs, fuhr auf der linken Seite und stieß kurz nach dem Losfahren auf einer Landstraße mit einem entgegenkommenden Wagen zusammen.
Die beiden Insassen des anderen Autos wurden verletzt. Der Angeklagte habe sich weder vor noch während der Fahrt Gedanken darüber gemacht, dass in Deutschland Rechtsverkehr herrscht, erklärte das Gericht weiter. In erster Instanz verurteilte das Amtsgericht Rockenhausen den Mann wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen. Außerdem wurde ihm für acht Monate der Führerschein entzogen.
Diese Entscheidung bestätigte später das Landgericht Kaiserslautern. Der Angeklagte zog dagegen vor das Oberlandesgericht. Dieses änderte das Urteil ab und entschied, dass der Mann sich zwar der zweifachen fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht habe - nicht aber der fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung. Diese setze rücksichtsloses Handeln voraus. Das Gericht in Kaiserslautern muss nun erneut über eine Strafe für den Mann entscheiden.
L.Dubois--BTB