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Urteil gegen Armbrustschützen aus Bremerhavener Schule rechtskräftig
Das Urteil gegen einen 21-Jährigen, der mit einer Armbrust auf die Mitarbeiterin einer Schule in Bremerhaven schoss, ist rechtskräftig. Das teilte das Landgericht Bremen am Montag einen Monat nach der Verurteilung des Schützen zu acht Jahren Freiheitsstrafe wegen versuchten Mordes mit. Es hatte zudem seine zunächst unbefristete Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet.
Im Mai 2022 war der Mann schwer bewaffnet in seine ehemalige Schule, das Lloyd-Gymnasium, gegangen und hatte dort die Frau angeschossen. Sie wurde lebensgefährlich verletzt und überlebte nur dank einer Notoperation. Der Täter schoss danach auf offener Straße auf einen Passanten, verfehlte ihn aber. Nach seiner Festnahme kam er zunächst in Untersuchungshaft, später wurde er in die Psychiatrie überwiesen.
C.Meier--BTB