-
Gedenken ein Jahr nach Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt mit Kanzler Merz
-
Nach tödlichem Angriff auf Soldaten: USA greifen mehr als 70 IS-Ziele in Syrien an
-
Nach tödlichem Angriff auf US-Soldaten: USA starten Militäroperation gegen IS in Syrien
-
Kehl: Geldstrafe für Adeyemi nach Wutausbruch
-
Epstein-Akten: Trump-Regierung verfehlt Freigabe-Frist
-
Nach Schlotterbeck-Kritik: BVB siegt am 116. Geburtstag
-
US-Regierung veröffentlicht Teil der Epstein-Akten
-
Gouverneur: Mindestens sieben Tote bei russischem Raketenangriff in Region Odessa
-
Achte Pleite in Serie: Bayern in der EuroLeague im freien Fall
-
Trumps Name prangt fortan an renommiertem Kulturzentrum in Washington
-
Brasilien: Gericht lehnt Berufung von Ex-Präsident Bolsonaro ab
-
US-Außenminister Rubio spielt AfD-Kontakte herunter
-
Weitere Runde von Ukraine-Verhandlungen in Florida - Europäer beteiligt
-
Ausgleich in letzter Sekunde: Dämpfer für Hertha BSC
-
Darmstadt verspielt Sieg in Paderborn
-
Shein entgeht Sperre seiner Plattform in Frankreich - Paris kündigt Berufung an
-
Treffen zwischen Vertretern der USA, Europas und der Ukraine am Freitag
-
Positiver Dopingtest: Taylor von Darts-WM ausgeschlossen
-
Russland-Nähe: Polnischer Außenminister verleiht Orban symbolisch Lenin-Orden
-
Kramp-Karrenbauer wird Chefin der Konrad-Adenauer-Stiftung
-
Kramp-Karrenbauer zur Chefin der Konrad-Adenauer-Stiftung gewählt
-
Skispringer Hoffmann überrascht: Quali-Sieg in Engelberg
-
Fed-Mitglied: Inflationszahlen der Trump-Regierung zu positiv
-
Trump billigt Gesetz: 76.000 US-Soldaten bleiben vorerst in Europa
-
Umfrage: 45 Prozent der Deutschen empfinden Smartphones an Heiligabend als störend
-
Epstein-Akten: US-Regierung will zunächst nur Teile veröffentlichen
-
Trump drängt Kiew bei Friedensgesprächen zur Eile - Putin sieht Westen und Kiew am Zug
-
Trump drängt Kiew bei Friedensgespräche zur Eile - Putin sieht Westen und Kiew am Zug
-
Mit angeblich sicheren Tresorfächern: Betrüger erbeuten mehrere hunderttausend Euro
-
Bundesgerichtshof bestätigt Betrugsurteil gegen früheren Audi-Chef Stadler
-
Bundesrat beschließt höhere Strafen und strengere Regeln für E-Scooter
-
Landgericht Mannheim verhängt Haftstrafen wegen Verkaufs von Luxusautos nach Russland
-
Nach Einigung im Vermittlungsausschuss: Sparpaket für Krankenkassen kann kommen
-
Biathlon: Nawrath im Sprint auf Platz zehn
-
Baden-Württemberg: 19-Jähriger soll 65-Jährigen getötet haben
-
Frau in hessischer Klinik mit Armbrust erschossen: Mordurteil gegen 59-Jährigen
-
Gaza-Gespräche in Miami: Hamas fordert Ende israelischer "Verstöße" gegen Waffenruhe
-
Hinterrücks mit Beil angegriffen: 51-Jähriger wegen Tötung von Onkel verurteilt
-
Bundesverfassungsgericht verhandelt im Februar über Weg zu Heizungsgesetz
-
Onlinehändler Shein entgeht einer Sperre seiner Plattform in Frankreich
-
Weltkriegsbombe in ehemaligem Tanklager entschärft: Evakuierungen in Bremen
-
UNO erklärt Hungersnot im Gazastreifen für beendet - Situation weiter "kritisch"
-
Vierfache Mutter erstochen: Großfahndung nach früherem Partner in Niedersachsen
-
Rentenniveau, Mütterrente, Aktivrente: Auch Bundesrat stimmt Rentenpaket zu
-
Selenskyj: Russland würde nach Sieg über die Ukraine Polen angreifen
-
Kanzleramt will BND-Befugnisse offenbar umfassend erweitern
-
Prozess um Urlaubsfoto an Tankstelle: Boris Beckers Ehefrau muss Veröffentlichung hinnehmen
-
Bundesumweltminister: EU-Beschluss für Lockerungen bei Gentechnik "schwerer Fehler"
-
Ein Jahr später: 52-Jährige als Verursacherin von tödlichem Unfall identifiziert
-
Odermatt? Nein! Sensation durch Zabystran
Bei unsicherer Rückreise ist Reiserücktritt kostenfrei
Wenn bei einer Reise die Rückkehr unsicher wird, können Reisende kostenfrei von ihrer Buchung zurücktreten. Das gilt selbst dann, wenn der Kund An- und Abreise unabhängig vom Veranstalter selbst gebucht hat, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschied (Az.: X ZR 23/22)
Der Kläger aus Brandenburg hatte für die Zeit vom 14. bis 21. März 2020 eine Motorradtour durch Marokko gebucht. Bei der Abfertigung am Flughafen für den Hinflug wurde er von der Fluggesellschaft darüber informiert, dass wegen der Corona-Pandemie der Flughafen von Marrakesch ab dem 15. März geschlossen werde. Daraufhin sagte er die Reise ab.
Vom Veranstalter der Motorradtour verlangte er die Erstattung des vollen Reisepreises von 2335 Euro. Der Veranstalter meinte, er könne eine Stornogebühr einbehalten.
Laut Gesetz können Reisende zurücktreten, wenn "unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände" die Reise selbst oder "die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen". Hier meinte der Veranstalter, der Hinflug sei ja noch möglich gewesen, und auch die Motorradtour selbst habe stattfinden können.
Hierzu urteilte nun der BGH, dass die Beeinträchtigung der Beförderung an den Bestimmungsort so zu verstehen ist, dass die Anreise zumutbar sein muss. Daher spiele auch die Rückreise eine Rolle. "Sicher ist die Anreise in der Regel nur dann, wenn der Reisende mit hinreichender Gewissheit davon ausgehen kann, dass er nach Ende des Reisezeitraums an den Ausgangsort zurückkehren kann", betonten die Karlsruher Richter.
Das sei hier nicht der Fall gewesen. Die Fluggesellschaft und auch das Auswärtige Amt hätten mitgeteilt, dass Marokko ab dem 15. März 2202 seine Flughäfen und auch die Fährhäfen schließt.
Dass hier der Reisende die Flüge nicht beim Veranstalter der Motorradtour gebucht hatte, ändere daran nichts. Die Gesetzesklausel zur Beförderung sei gerade für solche Reisen gedacht. Denn bei einer Pauschalreise mit Flügen beeinträchtige ein unsicherer Rückflug schon die Pauschalreise selbst. Der Gesetzgeber habe das Risiko "außergewöhnlicher Umstände" aber generell den Veranstaltern auferlegen wollen.
F.Pavlenko--BTB