- Macron warnt in Rede an der Sorbonne vor Bedeutungsverlust Europas
- Deutschlandticket: 76 Prozent der Nutzerinnen und Nutzer wollen im Tarif bleiben
- Anklage nach Messerangriff an Wuppertaler Schule mit vier Verletzten erhoben
- Kürbisse und Rosen eng verwandt: Forscher untersuchen Stammbaum von Blütenpflanzen
- Nach Gerichtsentscheidung: LNG-Pipeline vor Rügen geht voraussichtlich in Betrieb
- Windmühlenflügel am berühmten Pariser Cabaret Moulin Rouge abgestürzt
- Nagelsmann gibt EM-Triumph als Ziel aus
- Nagelsmann: "Ich hatte nicht nur Bayern und den DFB"
- Forderungen nach mehr Finanzmitteln prägen Klimadialog in Berlin
- Ministerium weist Bericht über "Täuschungen" bei Akw-Laufzeitverlängerung zurück
- Bundestag stimmt mit großer Mehrheit für Veteranentag am 15. Juni
- Japanischer Karatekämpfer treibt Bären mit Tritten in die Flucht
- Fußballstreit über höhere Polizeigebühren beschäftigt Bundesverfassungsgericht
- US-Regierung kündigt weitere Milliardensubvention für Chip-Hersteller an
- Vorgaben für Kohlekraftwerke: US-Regierung beschließt wichtiges Klimaschutzgesetz
- Minderheit der an Politik Interessierten folgt Politikern in sozialen Medien
- EU-Parlament beschließt grüne Industrieförderung - auch Atomkraft auf der Liste
- Familienunternehmen: Deutschland weniger wettbewerbsfähig als vor zwei Jahren
- Zeugensuche von echter Kriminalpolizistin in Görlitz löst Betrugsalarm aus
- Flugtaxi-Bauer Volocopter warnt wegen ausbleibender Bürgschaft vor Insolvenz
- Mutmaßliche Drogen in Bananenkisten lösen in Brandenburg Polizeieinsätze aus
- Macron ruft zu "glaubhafter" europäischer Verteidigung auf
- Hamas veröffentlicht Geisel-Video - Proteste in Israel gegen Netanjahu
- LNG-Pipeline: Klagen von Umweltschützern gegen Bergamt Stralsund abgewiesen
- Zwanziger fehlt vor Gericht: WM-Prozess vertagt
- Künftiger COP29-Präsident Babajew wirbt für mehr Einsatz bei Klimafinanzierung
- EuGH: Kein Entzug von Aufenthaltstiteln unter Verweis auf geheime Informationen
- Baerbock ruft zu breiter Allianz für Klimaschutz und Klimafinanzierung auf
- Rechtsstreit um Verlust von Staatsbürgerschaft: EuGH billigt deutsche Regelung
- Autozulieferer Continental zahlt 100 Millionen Euro Bußgeld im Dieselskandal
- Lindner kündigt Kindergelderhöhung und höhere Steuerfreibeträge für 2025 an
- Deutsche Bank verzeichnet bestes Quartalsergebnis seit mehr als zehn Jahren
- Apps auf Rezept: Techniker Krankenkasse beklagt Preisspirale
- Stiftung Warentest: Günstiges Katzenfutter überzeugt
- Karlsruhe beginnt mit Verhandlung über Kosten für Polizeieinsätze im Fußball
- Baerbock eröffnet Petersberger Klimadialog in Berlin
- Höhere Auftragseingänge im Baugewerbe - Branche sieht keinen Grund zu Entwarnung
- Herzog: Rangnick-Wechsel wäre "ein großer Verlust"
- Warentester: 51 von 58 Konserven mit Schadstoff belastet
- Urteil: Autofahrer und Stadt gleichermaßen für gewisse Schlaglochschäden haftbar
- Meta übertrifft Gewinnerwartung - Hohe KI-Investitionen drücken Anlegerstimmung
- KKH-Analyse: Essstörungen bei Mädchen stark angestiegen
- Virkus schärft die Sinne im Abstiegskampf
- Taiwans designierter Präsident bekräftigt Entschlossenheit gegenüber China
- Balkonkraftwerke: Nur ein Modell überzeugt die Stiftung Warentest
- Suche nach vermisstem sechsjährigen Jungen in Niedersachsen dauert weiter an
- Arbeitskosten im EU-Vergleich: Deutschland 30 Prozent über dem Durchschnitt
- Blinken wirbt in Shanghai für "verantwortungsvollen Umgang" der USA und Chinas mit Differenzen
- Wehrbeauftragte Högl rechnet mit großer Mehrheit für Veteranentag
- Gesundheitsausgaben 2022 auf Höchststand gestiegen
Volksbegehren für Radgesetz in Bayern vor Gericht gescheitert
Ein Volksbegehren zur Förderung des Radverkehrs in Bayern ist vor Gericht gescheitert. Das beantragte Volksbegehren "Radentscheid Bayern", das von rund 29.000 Unterzeichnern unterstützt wurde, sei nicht zulässig, teilte der bayerische Verfassungsgerichtshof am Mittwoch in München mit. Teile des vorgesehenen Gesetzentwurfs wurden dem Urteil zufolge jedoch bereits vom Bund geregelt und fallen deshalb nicht in die Zuständigkeit des Landes.
Nach Gerichtsangaben zielte das Volksbegehren "Radentscheid Bayern" darauf, den Rad- und Fußverkehr in Bayern zu fördern und schwächere Verkehrsteilnehmer zu schützen. Dafür legten die Initiatoren einen Entwurf für ein bayerisches Radgesetz vor. Bis zum Jahr 2030 sollte demnach der Anteil des Radverkehrs in Bayern auf mindestens 25 Prozent erhöht werden.
Das Begehren sammelte runde 29.000 gültige Unterschriften - erforderlich waren nur 25.000 Stimmen. Das zuständige Innenministerium hielt das Begehren jedoch für nicht zulässig und wandte sich an das Landesverfassungsgericht. Vor dem Gericht scheiterten die Initiatoren nun.
Zur Begründung führte das Gericht aus, dass das Gesetz in Teilen straßenverkehrsrechtliche Regelungen vorsehe, die dem Bundesrecht vorbehalten seien. Das Radgesetz ziele etwa darauf, bundesrechtliche Regelungen der Straßenverkehrsordnung "nachzubessern" - unter anderem wenn es den Schutz von "schwächeren Verkehrsteilnehmenden" betone und dabei Bezug auf die Straßenverkehrsordnung nehme. Eine Nachbesserung von Bundesrecht sei dem Landesgesetzgeber jedoch verwehrt.
Laut dem Gericht sollte der Gesetzentwurf an anderer Stelle die Verkehrsberuhigung vor Schulen oder Kindertagesstätten regeln. Der Verkehr sollte dort pauschal auf Tempo 30 gedrosselt werden. Dies steht laut Urteil ebenfalls dem Bundesrecht entgegen, das jeweils Einzelfallprüfungen vorsieht.
Das Gericht befand weiter, der Gesetzentwurf sei auch ohne die kompetenzwidrigen Vorschriften unzulässig. Bei einem Wegfall der strittigen Regelungen sei das Gesamtkonzept des Radgesetzes "maßgeblich verändert" und damit "substanziell entwertet". Daher sei nicht mehr von einem "gemeinsamen Nenner" aller Unterzeichner auszugehen.
Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) begrüßte das Urteil. "Wir sehen uns durch die Entscheidung des bayerischen Verfassungsgerichtshofs in unserer Vorlage bestätigt", erklärte er. Das Ziel der Initiatoren teile er jedoch. "Bayern ist ein Radlland, und wir werden den Radverkehr deutlich attraktiver und vor allem auch sicherer machen."
B.Shevchenko--BTB