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Bundesfinanzhof verkündet Entscheidung zu Solidaritätszuschlag
Der Bundesfinanzhof (BFH) in München verkündet am Montag (10.00 Uhr) seine Entscheidung zur Rechtmäßigkeit des Solidaritätszuschlags. Mit der Entscheidung in einem Musterverfahren wollen die obersten deutschen Finanzrichter festlegen, ob sie den Solidaritätszuschlag seit dem Jahr 2020 für verfassungswidrig halten oder nicht. Sollte der BFH eine Verfassungswidrigkeit feststellen, würde die Frage an das Bundesverfassungsgericht gehen.
Ein bayerisches Ehepaar klagt mit Unterstützung des Steuerzahlerbunds gegen die Festsetzung des Solidaritätszuschlags für das Steuerjahr 2020. Da Ende 2019 der Solidarpakt II zur Unterstützung der ostdeutschen Länder auslief, sei die Hilfe für Ostdeutschland beendet. Die Kläger sehen außerdem einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz im Grundgesetz, weil seit 2021 nur noch Gutverdiener den Soli zahlen müssen.
F.Müller--BTB