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Kabinett leitet Ende der Diskriminierung von Homosexuellen bei Blutspende ein
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das Ende der Diskriminierung von homosexuellen Männern bei der Blutspende eingeleitet. Die Kabinettsrunde billigte eine Formulierungshilfe aus dem Bundesgesundheitsministerium für eine entsprechende Änderung des Transfusionsgesetzes. Ziel ist es, dass homosexuelle Männer und Trans-Personen künftig nicht mehr von vornherein von der Blutspende ausgeschlossen sind.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte die bisherige Regelung kürzlich als "versteckte Diskriminierung" bezeichnet. "Ob jemand Blutspender werden kann, ist eine Frage von Risikoverhalten, nicht von sexueller Orientierung", sagte er.
Die Blutspende-Einschränkungen für Homosexuelle stammen noch aus der Zeit der Aids-Krise. Dahinter stand die Sorge, dass bei schwulen Männern das Risiko einer Weitergabe des Virus durch eine Blutspende besonders hoch sei. Die Maßnahme wird seit langem als diskriminierend kritisiert. Die Ampel-Parteien hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag auf eine Abschaffung verständigt.
Wenn es darum geht, das Risiko einer Blutspende zu beurteilen, soll künftig im überarbeiteten Transfusionsgesetz nur das individuelle Sexualverhalten der Menschen, die Blut spenden wollen, betrachtet werden. Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität sollen keine Rolle mehr spielen.
Das Bundeskabinett verabschiedete die Neuregelung in Form einer Formulierungshilfe. Dies bedeutet, dass sie die genaue Ausgestaltung des Gesetzentwurfs den Fraktionen im Bundestag überlässt.
E.Schubert--BTB