Berliner Tageblatt - CDU-Fraktion im Saarland beschließt Untersuchungsausschuss zu Tod von Samuel Yeboah

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CDU-Fraktion im Saarland beschließt Untersuchungsausschuss zu Tod von Samuel Yeboah
CDU-Fraktion im Saarland beschließt Untersuchungsausschuss zu Tod von Samuel Yeboah / Foto: © AFP/Archiv

CDU-Fraktion im Saarland beschließt Untersuchungsausschuss zu Tod von Samuel Yeboah

Mehr als 30 Jahre nach dem Tod des Ghanaers Samuel Yeboah in einer Asylbewerberunterkunft im Saarland soll ein Untersuchungsausschuss im Landtag den Fall aufarbeiten. Die CDU-Fraktion in Saarbrücken beschloss am Montag einstimmig, dass der Ausschuss eingesetzt werden und bis Mitte des Jahres seine Arbeit aufnehmen solle. "Eine parlamentarische Aufarbeitung dieses Falls ist für uns zwingend geboten", erklärte der Fraktionsvorsitzende Stephan Toscani.

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Aktuell läuft vor dem Oberlandesgericht Koblenz ein Mordprozess gegen den Rechtsextremisten Peter S., dem die Anklage vorwirft, im September 1991 in der Unterkunft in Saarlouis einen Brand gelegt zu haben. Der damals 27 Jahre alte Yeboah starb, zwei weitere Bewohner wurden verletzt. Nach dem Anschlag blieben die Ermittlungen zunächst ohne Erfolg und wurden eingestellt. Erst 2020 wurden sie aufgrund neuer Erkenntnisse wieder aufgenommen.

"Die Anschlagserie Anfang der 1990er Jahre auf Asylbewerberheime, konkret der mutmaßliche Mord an Samuel Yeboah, weist über den aktuell noch laufenden Gerichtsprozess grundsätzliche Fragen auf", erklärte Toscani nun weiter. Unabhängig vom Ausgang des Prozesses stehe fest, dass Menschen Opfer geworden seien, die noch heute darunter litten. "Diesen Opfern soll der Landtag mehr als 30 Jahre danach Gehör verschaffen." Dabei solle es auch um Entschädigung gehen.

Eine zentrale Frage sei außerdem, welche strukturellen Konsequenzen und Lehren aus den Erkenntnissen über das damalige Behördenhandeln gezogen worden oder noch zu ziehen seien. "Während innerhalb der saarländischen Polizei bereits ein umfänglicher Aufarbeitungsprozess zu den Ermittlungen stattgefunden hat, gibt es zur damaligen Rolle von Verfassungsschutz und Landesregierung noch offene Fragen", erklärte Toscani.

Ein Untersuchungsausschuss muss im saarländischen Landtag von mindestens einem Viertel der Mitglieder beantragt werden. Da seit der Landtagswahl vom März 2022 nur noch drei Fraktionen im Landtag vertreten sind und die CDU 19 von 51 Abgeordneten stellt, wäre das der CDU-Fraktion allein möglich.

Laut einem Bericht des Saarländischen Rundfunks kündigte die SPD bereits an, dem Ausschuss zuzustimmen. Sie wolle allerdings das Urteil in Koblenz abwarten. Auch die dritte Fraktion, die AfD, habe Zustimmung signalisiert. Bei der Wahl 2022 hatte die SPD mit 43,5 Prozent die absolute Mehrheit geholt. Daneben sind die CDU mit 28,5 Prozent und die AfD mit 5,7 Prozent im Landtag vertreten.

N.Fournier--BTB