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Bundesverfassungsgericht veröffentlicht Entscheidung über Kinderehen
Das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht am Mittwoch (09.30 Uhr) in Karlsruhe eine Entscheidung zur Bekämpfung von Kinderehen. Es geht um die Frage, ob das entsprechende Gesetz mit der Verfassung vereinbar ist. Mit einer Neuregelung 2017 wurden im Ausland geschlossene Ehen pauschal für nichtig erklärt, wenn Ehepartner oder -partnerin bei der Heirat jünger als 16 Jahre waren. (Az. 1 BvL 7/18)
So sollen Kinder und Jugendliche vor Zwangsheirat geschützt werden. Kritiker bemängeln jedoch, dass ihnen möglicherweise auch Schutz entzogen werde, beispielsweise bei Unterhaltsansprüchen. Der Bundesgerichtshof muss über den Fall eines Paars aus Syrien entscheiden. Er setzte das Verfahren Ende 2018 aus und fragte das Verfassungsgericht, ob die Vorschrift mit dem Grundgesetz vereinbar sei.
F.Pavlenko--BTB