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Regierung will Gerichten Verhandlungen per Videokonferenz erleichtern
Bei Prozessen an Zivil- und Fachgerichten soll es einfacher werden, Videokonferenztechnik zu nutzen. Das Bundeskabinett beschloss dazu am Mittwoch einen Gesetzentwurf von Justizminister Marco Buschmann (FDP). Vorgesehen ist unter anderem, dass eine Verhandlung per Video in der Regel vom Gericht angeordnet wird, wenn die beteiligten Parteien dies wünschen. Eine Ablehnung soll die Ausnahme sein und müsste vom Gericht extra begründet werden.
Das Gericht soll auch unabhängig von einem solchen Wunsch eine Videoverhandlung anordnen können. Verfahrensbeteiligte, die dies ablehnen, müssten dies binnen zwei Wochen mitteilen. Möglich sein soll laut dem Entwurf künftig zudem eine "vollvirtuelle" Verhandlung - das bedeutet, dass sich auch Richterinnen und Richter nicht mehr im Sitzungssaal aufhalten.
Die Neuerungen beziehen sich auf die Zivilgerichte sowie die Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit. An Arbeits- und Sozialgerichten sollen vorerst die bisherigen Regeln weitergelten. Die "vollvirtuelle" Verhandlung soll zunächst in der Zivilgerichtsbarkeit ausprobiert werden.
"Videokonferenzen sind in vielen Bereichen unseres Alltages eine Selbstverständlichkeit. Die Justiz darf dabei keine Ausnahme sein", erklärte Minister Buschmann. "Mit dem verstärkten Einsatz der Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit machen wir die Justiz digitaler und moderner."
Schon heute gibt es Möglichkeiten, beispielsweise Zeugen per Video zu vernehmen oder Sachverständige und andere Verfahrensbeteiligte per Video zuzuschalten. Laut Justizministerium wurde allerdings erst in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in größerem Umfang von diesen Möglichkeiten Gebrauch gemacht. Inzwischen sei die Videokonferenztechnik ein unverzichtbares Instrument der effizienten Verfahrensführung geworden, heißt es im Gesetzentwurf. Daher solle ihr Einsatz weiter gefördert werden.
C.Meier--BTB