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Verfassungsgericht in Guatemala schließt Favoriten von Präsidentenwahl aus
Vor der Präsidentenwahl in Guatemala hat das Verfassungsgericht des mittelamerikanischen Landes am Freitag die Kandidatur eines führenden Oppositionspolitikers abgelehnt. Das höchste Gericht bestätigte eine Entscheidung des Obersten Wahlgerichts (TSE), das kürzlich die Kandidatur von Carlos Pineda auf Antrag seiner früheren Partei untersagt hatte. Pineda hatte zuletzt in Umfragen geführt und war vor das Verfassungsgericht gezogen, vor dem er nun unterlag.
"Die Korruption hat gewonnen, Guatemala hat verloren", erklärte der 51-jährige rechtsgerichtete Pineda nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts im Kurzbotschaftendienst Twitter.
Bei der ersten Runde der Präsidentenwahl treten am 25. Juni insgesamt 22 Kandidaten an. Erhält keiner mehr als 50 Prozent der Stimmen, findet am 20. August eine Stichwahl statt.
In den Meinungsumfragen lag Pineda vor der ehemaligen First Lady Sandra Torres, dem Ex-UN-Vertreter Edmond Mulet und Zury Rios, Tochter eines Ex-Diktators. Das Oberste Wahlgericht hatte zuvor bereits zwei andere erfolgversprechende Kandidaten ausgeschlossen: Thelma Cabrera, Kandidatin indigener Maya-Gruppen, die 40 Prozent der Bevölkerung ausmachen, und Robert Arzu, Sohn eines Ex-Präsidenten.
F.Müller--BTB