-
"Verwerflich": Eberl kritisiert Upamecano-Berichterstattung
-
Klingbeil wünscht sich "Kraft und Mut für große Rentenreform" im kommenden Jahr
-
US-Richterin hebt Mordurteil im Prozess um Tod von Rap-Star Jam Master Jay auf
-
FC Bayern in Heidenheim "wahrscheinlich" ohne Kimmich
-
Premierensieg für Taubitz im Olympia-Winter
-
Rettungsschwimmer am Bondi Beach in Sydney gedenken der Anschlagsopfer
-
NBA: OKC verspielt Sieg - Knicks-Serie endet
-
Musk gewinnt Berufung zu milliardenschwerem Gehaltspaket bei Tesla
-
K.o.-Sieg in Miami: Joshua schickt Paul zu Boden
-
Konkurrenzkampf im DFB-Tor: Johannes bleibt "entspannt"
-
Dreesen sieht "gute Gründe" für Upamecano-Verbleib in München
-
Lipowitz: "Radsport ist nicht alles für mich"
-
Kehl sieht "positive Entwicklung" beim BVB - und will mehr
-
Gedenken ein Jahr nach Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt mit Kanzler Merz
-
Nach tödlichem Angriff auf Soldaten: USA greifen mehr als 70 IS-Ziele in Syrien an
-
Nach tödlichem Angriff auf US-Soldaten: USA starten Militäroperation gegen IS in Syrien
-
Kehl: Geldstrafe für Adeyemi nach Wutausbruch
-
Epstein-Akten: Trump-Regierung verfehlt Freigabe-Frist
-
Nach Schlotterbeck-Kritik: BVB siegt am 116. Geburtstag
-
US-Regierung veröffentlicht Teil der Epstein-Akten
-
Gouverneur: Mindestens sieben Tote bei russischem Raketenangriff in Region Odessa
-
Achte Pleite in Serie: Bayern in der EuroLeague im freien Fall
-
Trumps Name prangt fortan an renommiertem Kulturzentrum in Washington
-
Brasilien: Gericht lehnt Berufung von Ex-Präsident Bolsonaro ab
-
US-Außenminister Rubio spielt AfD-Kontakte herunter
-
Weitere Runde von Ukraine-Verhandlungen in Florida - Europäer beteiligt
-
Ausgleich in letzter Sekunde: Dämpfer für Hertha BSC
-
Darmstadt verspielt Sieg in Paderborn
-
Shein entgeht Sperre seiner Plattform in Frankreich - Paris kündigt Berufung an
-
Treffen zwischen Vertretern der USA, Europas und der Ukraine am Freitag
-
Positiver Dopingtest: Taylor von Darts-WM ausgeschlossen
-
Russland-Nähe: Polnischer Außenminister verleiht Orban symbolisch Lenin-Orden
-
Kramp-Karrenbauer wird Chefin der Konrad-Adenauer-Stiftung
-
Kramp-Karrenbauer zur Chefin der Konrad-Adenauer-Stiftung gewählt
-
Skispringer Hoffmann überrascht: Quali-Sieg in Engelberg
-
Fed-Mitglied: Inflationszahlen der Trump-Regierung zu positiv
-
Trump billigt Gesetz: 76.000 US-Soldaten bleiben vorerst in Europa
-
Umfrage: 45 Prozent der Deutschen empfinden Smartphones an Heiligabend als störend
-
Epstein-Akten: US-Regierung will zunächst nur Teile veröffentlichen
-
Trump drängt Kiew bei Friedensgesprächen zur Eile - Putin sieht Westen und Kiew am Zug
-
Trump drängt Kiew bei Friedensgespräche zur Eile - Putin sieht Westen und Kiew am Zug
-
Mit angeblich sicheren Tresorfächern: Betrüger erbeuten mehrere hunderttausend Euro
-
Bundesgerichtshof bestätigt Betrugsurteil gegen früheren Audi-Chef Stadler
-
Bundesrat beschließt höhere Strafen und strengere Regeln für E-Scooter
-
Landgericht Mannheim verhängt Haftstrafen wegen Verkaufs von Luxusautos nach Russland
-
Nach Einigung im Vermittlungsausschuss: Sparpaket für Krankenkassen kann kommen
-
Biathlon: Nawrath im Sprint auf Platz zehn
-
Baden-Württemberg: 19-Jähriger soll 65-Jährigen getötet haben
-
Frau in hessischer Klinik mit Armbrust erschossen: Mordurteil gegen 59-Jährigen
-
Gaza-Gespräche in Miami: Hamas fordert Ende israelischer "Verstöße" gegen Waffenruhe
Urteil: Keine Corona-Sonderzahlung für Betriebsrentner
Betriebsrentner haben einem Urteil zufolge keinen Anspruch auf Corona-Sonderzahlungen. Das Landesarbeitsgerichts in Düsseldorf wies die entsprechende Klage eines früheren Tarifbeschäftigten einer Ärztekammer ab, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Zur Begründung hieß es, nur aktive Arbeitnehmer hätten Anspruch auf die Sonderzahlung.
Den Gerichtsangaben zufolge war der Kläger jahrelang bei der Ärztekammer Nordrhein beschäftigt. Seit seinem Ausscheiden im Juli 2016 erhielt er Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, die regelmäßig an tarifliche Änderungen angepasst wurden. Zuletzt bezog er rund 5700 Euro im Monat.
Nachdem während der Coronapandemie eine Sonderzahlung in Höhe von 1300 Euro tariflich vereinbart worden war, forderte der Kläger, diese zu erhalten - behelfsweise einen Teilbetrag. Er berief sich auf eine Regelung des Versorgungswerks zur Berechnung seiner Bezüge. Demnach sei er bei tariflichen Änderungen so zu stellen, als würde sein Arbeitsverhältnis fortdauern. Zudem argumentierte er, die Sonderzahlung sei an die Stelle einer Tariferhöhung getreten.
Die beklagte Ärztekammer hielt dem entgegen, dass die Sonderzahlung nur für aktive Arbeitnehmer gelte. Dem folgte das Gericht. Die Regelungen für die Rentenzahlungen seien klar definiert und schlössen demnach eine Corona-Sonderzahlung aus, hieß es. Dass die Tarifparteien auf eine Lohnerhöhung zugunsten der steuerfreien Sonderzahlung verzichteten, sei zudem unerheblich. Das Landesarbeitsgericht ließ die Revision zu.
C.Meier--BTB