
-
Ullrich: IOC-Empfehlung in Russland-Frage falsches Signal
-
Nur Remis gegen Bochum: Frankfurt setzt Negativlauf fort
-
Kanzleramt muss Auskunft über Kommunikation mit Medien in Cum-Ex-Affäre erteilen
-
Frühjahrsbelebung auf dem Arbeitsmarkt fällt schwach aus
-
Mindestens drei Tote bei erneutem Tornado im Süden der USA
-
NOK-Dachverband kritisiert Ukraine für Boykott-Ankündigung
-
Pistorius wirbt im Bundestag für Verlängerung von Bundeswehr-Einsatz Irini
-
Beschäftigte von Galeria Karstadt Kaufhof sollen auf Lohn verzichten
-
Terzic: Bayern-Trainerwechsel erschwert Vorbereitung
-
Russland verabschiedet neue außenpolitische Strategie
-
Neuer James-Bond-Roman dreht sich um Krönung von Charles III.
-
Lakers mit weiterem Big Point im Play-off-Kampf
-
Anwältin: Südafrikanischer Ex-Sprintstar Oscar Pistorius muss in Haft bleiben
-
Selenskyj erinnert in Butscha an Massaker vor einem Jahr
-
Südafrikanischer Ex-Sprintstar Oscar Pistorius muss in Haft bleiben
-
Zahlreiche Verletzte bei Gasexplosion in Wohnhaus in Eschweiler
-
Länder-Appelle für die Kindergrundsicherung - aber kein Bundesratsbeschluss
-
Bei unsicherer Rückreise ist Reiserücktritt kostenfrei
-
Hersteller von Einwegplastik müssen künftig für Müllbeseitigung zahlen
-
Influencer Andrew Tate und Bruder wechseln von Untersuchungshaft zum Hausarrest
-
Japan will Export von Halbleiter-Komponenten erschweren
-
Tierschützer wehren sich gegen Windräder nahe Elefanten-Reservat in Südafrika
-
Online-Autozulassung wird ab September komfortabler
-
Verluste für SPD und Grüne in ZDF-"Politbarometer"
-
Kühnert setzt auf Fortsetzung von "Ampel" über 2025 hinaus
-
Bundesrat beschließt Einführung des Deutschlandtickets
-
Comedian Michael "Bully" Herbig hätte Hochzeit fast durch Lachanfall ruiniert
-
USA will Subventionen für E-Autos auf Importe aus anderen Länder ausweiten
-
Griechischer Regierungschef Mitsotakis bittet EU um Geld für Grenzmauer
-
Blutspende-Verbot für homosexuelle Männer wird beendet
-
"Neue Zeitrechnung" und "Revolution" - Bundesrat beschließt Deutschlandticket
-
Sophie Binet wird erste Frau an der Spitze der französischen Gewerkschaft CGT
-
Bundesrat fordert bundesweite Pflichtversicherung gegen Elementarschäden
-
Verleumdungsklage gegen Fox News wegen Wahlbetrugsvorwürfen landet vor Schwurgericht
-
Bundesrat wählt Miriam Meßling zu neuer Bundesverfassungsrichterin
-
Razzia gegen mutmaßliche Computersaboteure in vier Bundesländern
-
Trump als erster Ex-Präsident in der Geschichte der USA angeklagt
-
Staatsanwalt fordert wegen Diebstahls aus Grünem Gewölbe mehrjährige Haftstrafen
-
Acht mutmaßliche Geldautomatensprenger nach Verfolgung in Niedersachsen gefasst
-
Steinmeier besucht zu Gedenktag Warschauer Ghetto
-
Biden will Anklage gegen Trump nicht kommentieren
-
Iris Berben würde gern die Welt in 100 oder 2000 Jahren erleben
-
Bewährungsausschuss berät über vorzeitige Freilassung von Ex-Sprintstar Pistorius
-
Gwyneth Paltrow gewinnt Schadensersatz-Prozess um Ski-Unfall
-
Rund 28 Prozent des Einkommens gehen im Schnitt für die Miete drauf
-
Süßwarenindustrie produziert zu Ostern rund 230 Millionen Schoko-Hasen
-
Frühjahrsbelebung auf dem Arbeitsmarkt fällt eher schwach aus
-
Papst soll am Samstag aus dem Krankenhaus entlassen werden
-
Umsatz im Einzelhandel im Februar zurückgegangen
-
Verstappen Schnellster - Regen beeinflusst freies Training

OVG Sachsen-Anhalt untersagt T-Shirts mit Aufdruck "Z-itronenlimonade"
Das Oberverwaltungsgericht von Sachsen-Anhalt hat das Tragen von T-Shirts mit dem Aufdruck "mmmhhh Z-itronenlimonade" auf einer Versammlung in Halle untersagt. Das Gericht sieht mit seinem am Donnerstag in Magdeburg verkündeten Beschluss in dem Wortspiel mit überdimensionalem "Z" den objektiven Straftatbestand der Billigung eines Angriffskriegs erfüllt. Vom Tragen der T-Shirts auf einer für Donnerstag angemeldeten Demonstration gehe "eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit" aus. (Az 3 M 45/22)
Das "Z" gilt als Symbol der Unterstützung für den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Mit seiner Entscheidung revidierte das OVG ein anderslautendes Urteil des Verwaltungsgerichts Halle und bestätigte eine Versammlungsauflage der Polizeiinspektion, mit der dem Antragsteller das Tragen der T-Shirts bei der Versammlung untersagt worden war.
Aufgrund der optischen Gestaltung des T-Shirt-Aufdrucks und der überdimensionalen Hervorhebung des einen Buchstabens sei für Betrachter allein das deutlich dominierende "Z" wahrnehmbar - im Gegensatz zu der aus größerer Entfernung kaum wahrnehmbaren Wortschöpfung "mmmhhh [...]-itronenlimonade", erklärte das OVG.
Der Senat habe keinen Zweifel daran, dass ein durchschnittlich informierter Mensch angesichts der seit Beginn des Angriffs Russlands auf die Ukraine intensiven Medienberichterstattung Kenntnis von der Symbolkraft des großen "Z" besitze und dadurch den Eindruck gewinne, dass der Träger des betreffenden Shirts den Angriffskrieg billige.
D.Schneider--BTB