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Buschmann lehnt gesetzliche Änderungen bei Indexmieten ab
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat Forderungen nach gesetzlichen Änderungen bei sogenannten Indexmietverträgen zurückgewiesen, bei denen die Miete an die Inflationsrate gebunden ist. Er sehe bei dem Thema keinen "unmittelbaren Regulierungsbedarf", sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochsausgabe). Zuvor waren Forderungen laut geworden, angesichts der derzeit hohen Inflation solche Mietverträge zu begrenzen oder gar deren Neuabschluss zu verbieten.
Sogenannte Indexmieten koppeln Mieterhöhungen an die Entwicklung des allgemeinen Preisniveaus. Bei einer hohen Inflation wie derzeit steigen dies Mieten also besonders stark.
Forderungen nach einer stärkeren Regulierung der Indexmietverträge klängen zwar populär, sagte Buschmann. Zur Wahrheit gehöre aber, dass Mieterverbände sich noch bis vor kurzem positiv zu ihnen geäußert hätten. Gerade in Ballungsgebieten seien die allgemeinen Lebenshaltungskosten über viele Jahre deutlich langsamer gestiegen als die ortsüblichen Vergleichsmieten, führte der Justizminister aus. Die Situation für Mieter mit Indexmietverträgen sei deshalb häufig besser gewesen als für Mieter mit normalen Mietverträgen.
Buschmann gestand zugleich ein, dass sich das gerade ändere. Er wolle die Lage deswegen zumindest "im Blick behalten", sagte er.
F.Pavlenko--BTB