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Rechtsextremistisches Netzwerk: Gericht kippt Verbot von Hammerskins Deutschland
Zwei Jahre nach dem Verbot der Hammerskins Deutschland hat das Bundesverwaltungsgericht dieses aus formalen Gründen gekippt. Es gebe keine übergeordnete bundesweite Vereinigung, erklärte das Gericht am Freitag in Leipzig zur Begründung. Um die Ziele der Hammerskins ging es in dem Verfahren nicht. Klagen sogenannter regionaler Chapter des internationalen rechtextremistischen Netzwerks hatten damit Erfolg. (Az. 6 A 6.23 u.a.)
Das Bundesinnenministerium hatte die Hammerskins Deutschland im September 2023 nach dem Vereinsgesetz verboten, auch regionale Chapter und die Teilorganisation Crew 38 wurden verboten. Das Innenministerium begründete das Verbot damit, dass die Gruppe sich gegen die Verfassung und den Gedanken der Völkerverständigung richte.
Beim Bundesverwaltungsgericht ging es nun nicht um Ziele der Hammerskins, sondern um deren Organisation. Es fand "deutliche Hinweise für eine weitgehende Autonomie der Chapter", einen nationalen Verein gebe es nicht. Das Gericht betonte aber, dass einzelne Chapter von den Behörden verboten werden könnten, wenn es dafür Gründe gebe.
W.Lapointe--BTB